Änderungsantrag - 2015/AN/1261-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen am 20.01.2016 und durch Nr. 2015/AN/1261-10 (ÄA) ersetzt

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

Streichen:  „frühestens ab 2023 zu berücksichtigen.“

 

Dafür einfügen:

„entsprechend der voraussichtlichen Refinanzierungskosten in Abhängigkeit des Baufortschrittes zu berücksichtigen.“

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Neuer Text:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Bearbeitung der Umstrukturierungskonzepte für die Volkstheater Rostock GmbH eine Refinanzierung der Theaterneubaukosten entsprechend der voraussichtlichen Refinanzierungskosten in Abhängigkeit des Baufortschrittes zu berücksichtigen.

 

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Begründung:

Weder fallen die vollen Refinanzierungskosten bereits 2018, wie bisher vorgesehen an, noch werden sie erst in 2023 anfallen. Vielmehr wird mit dem Baufortschritt auch die Kreditfinanzierung ansteigen. Dies ist entsprechend auch im Umstrukturierungskonzept zu berücksichtigen. Eine Einbeziehung erst zu 2023 würde die Theaterförderung seitens der Stadt über die maximalen 9,1 Mio. Euro laut der Zielvereinbarung mit dem Land heben. Eine Berücksichtigung in voller Höhe in 2018 hingegen würde die Förderung für den Spielbetrieb „künstlich“ und über Gebühr verringern.

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Beschlüsse

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04.11.2015 - Bürgerschaft - vertagt

 

 

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02.12.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben