Beschlussvorlage - 2015/BV/1287
Grunddaten
- Betreff:
-
Erarbeitung eines Integralen Entwässerungsleitplans für die Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.01.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Umweltschutz
- Beteiligt:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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14.01.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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20.01.2016
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Hansestadt Rostock einen Integralen Entwässerungsleitplan (IELP) zu erarbeiten, der das gesamte hydrologische Einzugsgebiet der auf dem Stadtgebiet der Hansestadt Rostock befindlichen Gewässer (Grund- und Oberflächenwasser) und der gemeinsam genutzten Regenwassersammler zum Untersuchungsschwerpunkt hat. Grundlage ist eine ganzheitliche, zuständigkeitsunabhängige Prüfung des hydrologischen Gesamtsystems, insbesondere der Hauptentwässerungsachsen. Dabei wird sowohl die momentane als auch die zukünftige hydraulische Leistungsfähigkeit gegenüber steigenden Systemanforderungen aus bereits vorhandenen bzw. zukünftig zu erwartenden gesetzlichen, städtebaulichen und klimatischen Entwicklungen betrachtet. Der Integrale Entwässerungsleitplan wird in enger Kooperation mit allen Partnern der Wasserwirtschaft sowie den planenden Ämtern der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock aufgestellt. Im Integralen Entwässerungsleitplan werden entsprechend der Systemanforderungen Bemessungsansätze und Ausbauziele definiert.
Ziel des Integralen Entwässerungsleitplans ist eine abgestimmte Prioritätensetzung, die wasserwirtschaftlich nachhaltig gesicherte Erschließung von Bau- und Verkehrsflächen sowie die Ermittlung der hiefür erforderlichen mittel- und langfristigen Investitionsbedarfe.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 3 Nr. 13 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse: -
Sachverhalt:
Das städtebauliche Wachstum in der Hansestadt Rostock vollzieht sich auf Siedlungsbrachen bzw. noch verbliebenen Freiflächen im Stadtbereich. Damit sind eine zunehmende Verdichtung und Versiegelung verbunden, die zu einer Beeinflussung der Wasserabflussverhältnisse führen. Hinzu kommt die zeitlich veränderte Niederschlagsverteilung, die in der Folge durch höhere Abflussspitzen die vorhandenen Entwässerungssysteme hydraulisch überfordert und bei Versagen ein Risikopotenzial darstellt (Starkregenereignis 2011).
Auf Basis der Handlungsempfehlung zur Überflutungsvorsorge des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutzes und in Fortsetzung des vorliegenden „Integrierten Entwässerungskonzeptes für die Hansestadt Rostock“ (INTEK) zur Bewertung von Hochwassergefährdungen und –risiken im Stadtgebiet der Hansestadt Rostock soll der Integrale Entwässerungsleitplan die Leistungsfähigkeit der derzeitigen Entwässerungssysteme im Stadtgebiet vor dem Hintergrund zunehmender urbaner Verdichtung, des sich abzeichnenden Klimawandels, den Verpflichtungen der Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetztes ganzheitlich analysieren sowie Defizite und Handlungsnotwendigkeiten herausarbeiten. Als kommunale Gemeinschaftsaufgabe sind davon abzuleitende, zukunftsorientierte Handlungsschwerpunkte zu identifizieren, deren Prioritäten nach zuvor festgelegten Kriterien zu wichten und den zuständigen Aufgabenträgern zuzuordnen. Der übergeordnete Integrale Entwässerungsleitplan ist im Rahmen der sicherzustellenden Zukunftsvorsorge als, zwischen allen Akteuren der Wasserwirtschaft, Umweltbehörden und der Stadtplanung koordinierter, Leitfaden zur zukunftssicheren und nachhaltigen Entwicklung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur zu verstehen und kontinuierlich fortzuschreiben. Für die Finanzierung der Integralen Entwässerungsleitplanung wird die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes M-V bzw. des Bundes geprüft. Die Konzeption weist keine direkte Beziehung zum Haushaltssicherungskonzept auf.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 73
Produkt: 552011 Bezeichnung: Gewässerunterhaltung und -aufsicht
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2016 | 55201 56251010 |
| 30.000 EUR |
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2016 | 55201 76251010 |
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| 30.000 EUR |
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: keiner
in Vertretung
Dr. Chris Müller
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters