Änderungsantrag - 2015/BV/1211-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

In die Stellungnahme der Hansestadt Rostock ist zum Fachkapitel 7.1 Unterirdische Raumordnung zusätzlich folgendes aufzunehmen bzw. zu ergänzen:

Zu Fachkapitel 7.1 Unterirdische Raumordnung

Im Bd. I S. 80 Pkt.7.1. werden Vorrangräume Energie und Energieträger als Ziel der Raumordnung festgelegt. Diesbezüglich wird der Hansestadt Rostock ein Vorrangraum zur Speicherung von Erdgas, Synthesegas  (einschließlich seiner Vorstufen) oder Druckluft zugeordnet.

Die Festlegung als Ziel der Raumordnung ist zurückzustellen.

Im Bd. II S. 117 Pkt. 5.6.1(2) wird in dem gesamten Absatz grundsätzlich einer Nutzung  widersprochen und auch auf Auswirkungen auf Nachbargebiete und andere Bundesländer hingewiesen.

Die angeführten Vorrangräume in Abb. 33: Vorrangräume Energie und Energieträger im Rhät / Lias-Komplex und den Salzstöcken des Zechsteins überlagern die in Abb. 35 genannten Vorbehaltsgebiete Trinkwassersicherung grenzen an umliegende Trinkwassersicherungsgebiete.

Hier wird der Bereich östliches Rostock mit mehr als 100.000 Bewohnern über/unterplant.

Wenn überhaupt, darf dieses erst als Ziel festgelegt werden, wenn geklärt ist dass es zu keinerlei negativen Folgen für Bevölkerung und Umwelt kommen kann.

 

Kurt Massenthe

Vorsitzender

 

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Beschlüsse

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10.11.2015 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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12.11.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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18.11.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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19.11.2015 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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24.11.2015 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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02.12.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen