Antrag - 2015/AN/1281

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass das Amt für Jugend und Soziales Verhandlungen mit dem Träger GGP zur Einrichtung einer 24-Stunden-Kita aufnimmt.
  2. Des Weiteren wird der Oberbürgermeister beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass alle Träger, die sich im Rahmen des Bundesprogrammes "KitaPlus" an der Interessenbekundung sowie ggf. am Antragsverfahren beteiligen wollen, die vom Amt für Jugend und Soziales notwendige Unterstützung zu erhalten.
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Begründung:

Nach Aussagen des Trägers wurde ihm per 21.10.2015 telefonisch mitgeteilt, dass das Amt für Jugend und Soziales weder mit der GGP noch mit anderen Trägern Verhandlungen zum Betreiben einer 24-Stunden-Kita aufnehmen wird, da eine derartige Betreuungsmöglichkeit in der Hansestadt Rostock nicht gewollt sei (vgl. Schreiben vom 23.10.2015).

Die Bürgerschaft hat mit der Änderung der Beschlussvorlage zum Haushalt 2015/2016 (0786-21) die Voraussetzungen für die Finanzierung dieser Kita-Plätze geschaffen und sich somit mehrheitlich für die Förderung und Betreibung einer 24-Stunden-Kita ausgesprochen.

Im Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm "KitaPlus" ist zunächst "nur" eine Mitteilung des zuständigen Fachamtes notwendig, von den Plänen des jeweiligen Trägers Kenntnis zu haben. Hier wurde vom Amt für Jugend und Soziales signalisiert, dass den Antragstellenden ein derartiges Schreiben zur Verfügung gestellt wird. Im Antragsverfahren allerdings sind qualifiziertere Aussagen des Amtes für Jugend und Soziales notwendig. In der jetzigen Situation ist davon auszugehen, dass die Antragstellenden diese notwendigen Schreiben nicht erhalten werden, und der Hansestadt Rostock damit Fördergelder in Höhe von bis zu 600.000,00 EUR verloren gehen.

 

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Beschlüsse

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04.11.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass das Amt für               Jugend und Soziales Verhandlungen mit dem Träger GGP zur Einrichtung einer
              24-Stunden-Kita aufnimmt.

2.              Des Weiteren wird der Oberbürgermeister beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass               alle Träger, die sich im Rahmen des Bundesprogrammes "KitaPlus" an der               Interessenbekundung sowie ggf. am Antragsverfahren beteiligen wollen, die vom
              Amt für Jugend und Soziales notwendige Unterstützung zu erhalten.

 

 

Beschluss Nr. 2015/AN/1281:

 

1.               Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass das Amt für Jugend               und Soziales mit geeigneten Anbietern bzw. Trägern Verhandlungen zur Bereitstellung                             von Angeboten für eine 24-Stunden-Kinderbetreuung bzw. 24-Stunden-Kita aufnimmt.

2.              Des Weiteren wird der Oberbürgermeister beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass alle               Träger, die sich im Rahmen des Bundesprogrammes "KitaPlus" an der Interessen-
              bekundung sowie ggf. am Antragsverfahren beteiligen wollen, die vom Amt für Jugend und               Soziales notwendige Unterstützung erhalten.

3.                     Da die Finanzierung einer 24-Stunden-Kita eine zusätzliche freiwillige Leistung der               Stadt darstellt, ist die vertragliche Regelung einer angemessenen Beteiligung des               Landes vor Beginn der Verhandlungen mit den Trägern sicherzustellen.

Durch Landes-, Bundes- und ggf. private Mittel sollte ein Finanzierungsanteil von
wenigstens 50 %, d.h. ca. 100.000 EUR/Jahr gewährleistet sein.

4.               Die Ergebnisse der Verhandlungen sollen der Bürgerschaft bis zum 31. Januar 2016
                  vorliegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt