Beschlussvorlage - 2015/BV/1269

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers DRK KV Rostock e. V. für das Projekt Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 in Höhe von 206.255,70 Euro, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 25.11.2014

 

 

Sachverhalt:

 

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Mit der Fertigstellung und der Übergabe des Stadtteil- und Begegnungszentrums in Toitenwinkel an den DRK KV Rostock e. V. im August 2015 kommt es zu einer Erhöhung der Miete um 19.939,75 Euro für das neue Objekt. Die neue Miete ist ab dem 01.08.2015 berechnet. Das neue Objekt vergrößert sich von 855,82 m² (2,30 Euro pro m²) auf 1.007,84 m² (5,91 Euro pro m²).

 

Die Miete im Objekt Zum Lebensbaum 16 betrug in den vergangenen Jahren 23.620,64 Euro.

 

 

Die Miete für das Jahr 2015 ist wie folgt berechnet:

 

01 - 07 Monate   855,82 x 2,30 Euro = 1.968,39 Euro pro Monat x 7 Monate = 13.778,73 Euro.

 

08 - 12 Monate  1.007,84 x 5,91 Euro = 5.956,34 Euro pro Monat x 5 Monate = 29.781,70 Euro.

 

Die Jahresmiete in 2015 beträgt 43.560,43 Euro.

 

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

221.105,01 Euro

 

Eigenmittel

4.864,44 Euro

 

Drittmittel

0,00 Euro

 

Zuschuss der HRO

        206.255,70 Euro

 

davon Personalkosten

99.043,59 Euro

 

           H/M/BK/SK

107.212,11 Euro

 

Differenz zur Antragstellung

9.984,87 Euro

 

 

Die Differenz zur Antragsstellung ist durch Eigenmittel des Träger oder durch Drittmittel zu erbringen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                               Bezeichnung: 54190020

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2015

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

206.255,70

 

 

2015

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

206.255,70

 

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

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Beschlüsse

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03.11.2015 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen