Beschlussvorlage - 2015/BV/1267

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr.09.W.175 für das Gebiet „Hellberg II“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Für eine Fläche in der Rostocker Südstadt, begrenzt

 

- im Norden                                          durch die Tychsenstraße,

- im Westen und Süden              durch die Dorothea-Erxleben-Straße und

- im Osten                                           durch die Schwaaner Landstraße.

 

wird entsprechend § 10 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB der Bebauungsplan Nr.09.W.175 für das Gebiet „Hellberg II“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. (Anlage 2)

  1.      Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)
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Beschlussvorschriften:                           

§ 22 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:                           

2014/BV/0540 vom 25.03.2015

 

Sachverhalt:

Das Plangebiet liegt in der Rostocker Südstadt. Die betroffenen Flächen sind für den Wohnungsbau prädestiniert und seit längerer Zeit für die Entwicklung eines Wohngebiets vorgesehen.

 

Am 29.01.1997 wurde für diesen Bereich der Bebauungsplan Nr. 09.WA.97 für das Wohngebiet „Am Hellberg“ als Satzung beschlossen. Dieser wurde von der Genehmigungsbehörde jedoch teilweise versagt. Auf der genehmigten Teilfläche wurden  lediglich der Bau der Dorothea-Erxleben-Straße realisiert und westlich und südlich dieser Straße mehrgeschossige Wohngebäude errichtet. Da nach zehn Jahren kein Interesse an einer Überarbeitung der Planung auf der Grundlage neu zu erstellender Gutachten ersichtlich war, wurde das Verfahren durch Bürgerschaftsbeschluss am 09.05.2007 eingestellt und der Satzungsbeschluss aufgehoben.

 

Daher bestand für die unbebauten Grundstücke im Plangebiet lange Zeit kein Baurecht. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung bzw. vollständige Realisierung des Wohngebietes zu schaffen, war die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Ziel der Planung ist die Errichtung von Wohnhäusern, deren Bauweise, Hausform und Geschossigkeit sich am Bestand der vorhandenen Wohnbebauung in der Umgebung orientieren.

 

Aufgrund der Lage innerhalb des Stadtgebietes und der baulichen Vorprägung um das Plangebiet handelt sich im Sinne einer Nachverdichtung von Flächen um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Daher kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB Anwendung finden.

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich ist nicht erforderlich, eine artenschutzrechtliche Prüfung wurde durchgeführt.

 

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wohnbauflächen dar. Damit ist der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 2,7 ha.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind nicht zu erwarten: Planungskosten und Kosten für alle erforderlichen Gutachten wurden vom Investor übernommen. Zur Übertragung der Erschließungsaufwendungen wurde zwischen der Hansestadt Rostock und dem Vorhabenträger ein Erschließungsvertrag gemäß § 11 BauGB geschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie der bis dahin vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme wurde vom 11.05. bis zum 06.07.2015 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 04.05.2015.

 


Schwerpunkte in der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sind verkehrliche Belange und der Immissionsschutz.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine - Die Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

 

Kein Bezug zum HASIKO 2015 – 2020.

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.11.2015 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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18.11.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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24.11.2015 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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26.11.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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02.12.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen