Beschlussvorlage - 2015/BV/1265

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2015 für die Maßnahme 6654101201200820 – Bw 100 – Grundinstandsetzung Petribrücke, Teil Fußgänger und Radfahrer in Höhe von 83.000 EUR  wird erteilt.

 

Die Mehraufwendungen für 6654101201200820 – Bw 100 – Grundinstandsetzung Petribrücke, Teil Fußgänger und Radfahrer in Höhe von 83.000 EUR (Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt Konto:54300.78532000 - Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen) werden gedeckt durch Mehreinnahmen im Finanzhaushalt in der Maßnahme:

 

­              6654101201200620 - Bw 109 – Erneuerung Schleusenbrücke in Höhe von 83.000 EUR (Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Finanz-haushalt Konto:54101.78532000– Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 6 (4) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

1.              Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

     

    955.086,27

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

     

0

  unechte Deckungsfähigkeit

+

 

 

x echte Deckungsfähigkeit (DK 8662)

+

 

 

  433.513,84

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

     

83.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

     

1.471.600,11

 

unabweisbar:

Das Bw 100 – Petribrücke, Teil Fußgänger und Radfahrer befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die letzte Hauptprüfung aus dem Jahr 2012 hat eine Zustandsnote von 3,5 ergeben. Insbesondere Schäden am Stahltragwerk infolge eines nicht mehr funktionsfähigen Korrosionsschutzes sowie die stellenweise Durchrostungen am Aussteifungsverband und Schäden am Holzbohlenbelag führten zu dieser Note.

 

Eine weitere Sonderprüfung im März des Jahres 2014 bestätigte insbesondere die Schäden am Aussteifungsverband, der für die planmäßige Ableitung von Windlasten erforderlich ist. Die Not von 3,5 bestätigte sich. In der Konsequenz dieser Sonderprüfung wurde noch im September des Jahres 2014 eine Sofortmaßnahme durchgeführt, um den Aussteifungsverband zu entlasten. Die Windlasten werden aktuell direkt in das benachbarte Bauwerk 101 – Teil Straßenbahn abgeleitet, so dass der Aussteifungsverband entlastet ist. Diese provisorische Ableitung der Windlasten ist für etwa 9 Monate ausgelegt, die aktuell bereits überschritten sind.

 

Die vorgesehene Instandsetzungsmaßnahme am Bw 100 – Petribrücke, Teil Fußgänger und Radfahrer ist aufgrund des Bauwerkszustandes kurzfristig erforderlich, um das Bauwerk weiterhin nutzen zu können.

 

Jeglicher zeitlicher Aufschub dieser Instandsetzungsmaßnahme würde eine sofortige Vollsperrung des Bauwerkes nach sich ziehen, da die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

 

unvorhersehbar:

Aufgrund der detaillierten Kostenberechnung im Zuge der Planung war eine Überschreitung der Baukosten im Zuge der Submission nicht anzunehmen.

 

Es wurde ein Vergabeverfahren zur Grundinstandsetzung des Bauwerkes durchgeführt, in dessen Ergebnis die Maßnahme teurer wurde, als in der Kostenberechnung angenommen. Dies begründet sich durch die vielen kleinteiligen und abschnittsweisen Leistungen, die im Rahmen der Maßnahme durchzuführen sind.


Des Weiteren stellt sich wahrscheinlich der Zeitpunkt der Ausschreibung im laufenden Jahr als ungünstig dar, da sehr viele Baufirmen ausgelastet sind und nur somit zu höheren Preisen anbieten.

 

Die entstandenen Mehrkosten können zu einem Teil im Finanzhaushalt durch die echte Deckungsfähigkeit innerhalb des DK 8662 durch Umschichtung von Haushaltsmitteln gedeckt werden. Zusätzlich sind Bauüberwachungs- und Kontrollleistungen zur Durchführung der Maßnahme zwingend erforderlich, die ebenfalls anteilig teurer werden, da sich der Gesamtumfang erhöht hat. Diese können mit den überplanmäßig zu bewilligenden Geldern beauftragt und durchgeführt werden.

 

2. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tief- und Hafenbauamt

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

     

     

Finanzhaushalt

68267100.23326710 (10)

 

 

68210000.23326100 (12)

 

Anzahlungen für Beiträge vom priv. Bereich

 

Anzahlungen für Beiträge von verbundenen Unternehmen

 

Investitionstätigkeit:

Investitionsmaßnahme

6654101201200620

Erneuerung Schleusenbrücke

Investitionsposition

10 ; 12

     

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

     

0

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

     

83.010,80

Mehrerträge, -einzahlungen

=

     

83.010,80

davon bisher bereitgestellt durch:

      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

     

0

      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

     

     

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

     

83.010,80

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

     

83.000,00

Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen

Im Rahmen der Maßnahme Bw 109 Ersatzneubau Schleusenbrücke wurden Leistungen für Versorgungsträger mit ausgeführt. Im Mühlendamm liegen zahlreiche Versorgungsleitungen, die über das Brückenbauwerk geführt werden. Für den Ersatzneubau der Brücke mussten diese Leitungen auf eine separate Rohrbrücke verlegt und nach erfolgtem Neubau der Brücke wieder in die eigentliche Trasse über die Brücke verlegt werden. Diese Leistungen wurden teils im Rahmen der Maßnahme umgesetzt und werden den Versorgern abschließend anteilig in Rechnung gestellt.


Die Einnahmen können im Rahmen der Maßnahme jedoch nicht mehr in der Höhe verwendet werden, sodass eine Übertragung in die Maßnahme Bw 100 – Petribrücke aus den unter Pkt. 1. c genannten Gründen vorgesehen ist.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tief- und Hafenbauamt

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532000

 

 

 

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Investitionsnummer

6654101201200820

Sanierung Petribrücke - Bw 100

Investitionsposition

2

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

19.11.2015 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2015 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen