Beschlussvorlage - 2015/BV/1265
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im TH 66 im Finanzhaushalt 2015 für die Maßnahme 6654101201200820 ? Bw 100 ? Grundinstandsetzung Petribrücke, Teil Fußgänger und Radfahrer in Höhe von 83.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.10.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.11.2015
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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15.12.2015
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2015 für die Maßnahme 6654101201200820 – Bw 100 – Grundinstandsetzung Petribrücke, Teil Fußgänger und Radfahrer in Höhe von 83.000 EUR wird erteilt.
Die Mehraufwendungen für 6654101201200820 – Bw 100 – Grundinstandsetzung Petribrücke, Teil Fußgänger und Radfahrer in Höhe von 83.000 EUR (Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt Konto:54300.78532000 - Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen) werden gedeckt durch Mehreinnahmen im Finanzhaushalt in der Maßnahme:
6654101201200620 - Bw 109 – Erneuerung Schleusenbrücke in Höhe von 83.000 EUR (Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Finanz-haushalt Konto:54101.78532000– Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen
Beschlussvorschriften:
§ 6 (4) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
1. Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz und Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
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| 955.086,27 | |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + |
| 0 | |
unechte Deckungsfähigkeit | + |
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x echte Deckungsfähigkeit (DK 8662) | + |
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433.513,84 | |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + |
| 83.000,00 | |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = |
| 1.471.600,11 |
unabweisbar:
Das Bw 100 – Petribrücke, Teil Fußgänger und Radfahrer befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die letzte Hauptprüfung aus dem Jahr 2012 hat eine Zustandsnote von 3,5 ergeben. Insbesondere Schäden am Stahltragwerk infolge eines nicht mehr funktionsfähigen Korrosionsschutzes sowie die stellenweise Durchrostungen am Aussteifungsverband und Schäden am Holzbohlenbelag führten zu dieser Note.
Eine weitere Sonderprüfung im März des Jahres 2014 bestätigte insbesondere die Schäden am Aussteifungsverband, der für die planmäßige Ableitung von Windlasten erforderlich ist. Die Not von 3,5 bestätigte sich. In der Konsequenz dieser Sonderprüfung wurde noch im September des Jahres 2014 eine Sofortmaßnahme durchgeführt, um den Aussteifungsverband zu entlasten. Die Windlasten werden aktuell direkt in das benachbarte Bauwerk 101 – Teil Straßenbahn abgeleitet, so dass der Aussteifungsverband entlastet ist. Diese provisorische Ableitung der Windlasten ist für etwa 9 Monate ausgelegt, die aktuell bereits überschritten sind.
Die vorgesehene Instandsetzungsmaßnahme am Bw 100 – Petribrücke, Teil Fußgänger und Radfahrer ist aufgrund des Bauwerkszustandes kurzfristig erforderlich, um das Bauwerk weiterhin nutzen zu können.
Jeglicher zeitlicher Aufschub dieser Instandsetzungsmaßnahme würde eine sofortige Vollsperrung des Bauwerkes nach sich ziehen, da die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist.
unvorhersehbar:
Aufgrund der detaillierten Kostenberechnung im Zuge der Planung war eine Überschreitung der Baukosten im Zuge der Submission nicht anzunehmen.
Es wurde ein Vergabeverfahren zur Grundinstandsetzung des Bauwerkes durchgeführt, in dessen Ergebnis die Maßnahme teurer wurde, als in der Kostenberechnung angenommen. Dies begründet sich durch die vielen kleinteiligen und abschnittsweisen Leistungen, die im Rahmen der Maßnahme durchzuführen sind.
Des Weiteren stellt sich wahrscheinlich der Zeitpunkt der Ausschreibung im laufenden Jahr als ungünstig dar, da sehr viele Baufirmen ausgelastet sind und nur somit zu höheren Preisen anbieten.
Die entstandenen Mehrkosten können zu einem Teil im Finanzhaushalt durch die echte Deckungsfähigkeit innerhalb des DK 8662 durch Umschichtung von Haushaltsmitteln gedeckt werden. Zusätzlich sind Bauüberwachungs- und Kontrollleistungen zur Durchführung der Maßnahme zwingend erforderlich, die ebenfalls anteilig teurer werden, da sich der Gesamtumfang erhöht hat. Diese können mit den überplanmäßig zu bewilligenden Geldern beauftragt und durchgeführt werden.
2. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54101 | Gemeindestraßen |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt | 68267100.23326710 (10)
68210000.23326100 (12)
| Anzahlungen für Beiträge vom priv. Bereich
Anzahlungen für Beiträge von verbundenen Unternehmen |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme | 6654101201200620 | Erneuerung Schleusenbrücke |
Investitionsposition | 10 ; 12 |
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz |
|
| 0 | |
bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen | ./. |
| 83.010,80 | |
Mehrerträge, -einzahlungen | = |
| 83.010,80 | |
davon bisher bereitgestellt durch: Zweckbindung (unechte Deckung) |
./. |
| 0 | |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen | ./. |
|
| |
zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen | = |
| 83.010,80 | |
als Deckungsquelle eingesetzt
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| 83.000,00 |
Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen
Im Rahmen der Maßnahme Bw 109 Ersatzneubau Schleusenbrücke wurden Leistungen für Versorgungsträger mit ausgeführt. Im Mühlendamm liegen zahlreiche Versorgungsleitungen, die über das Brückenbauwerk geführt werden. Für den Ersatzneubau der Brücke mussten diese Leitungen auf eine separate Rohrbrücke verlegt und nach erfolgtem Neubau der Brücke wieder in die eigentliche Trasse über die Brücke verlegt werden. Diese Leistungen wurden teils im Rahmen der Maßnahme umgesetzt und werden den Versorgern abschließend anteilig in Rechnung gestellt.
Die Einnahmen können im Rahmen der Maßnahme jedoch nicht mehr in der Höhe verwendet werden, sodass eine Übertragung in die Maßnahme Bw 100 – Petribrücke aus den unter Pkt. 1. c genannten Gründen vorgesehen ist.
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54101 | Gemeindestraßen |
|
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Produktkonto:
54101 | 78532000
| Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionsnummer | 6654101201200820 | Sanierung Petribrücke - Bw 100 |
Investitionsposition | 2 |
|
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein