Beschlussvorlage - 2015/BV/1258

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Die Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen zur Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung von Maßnahmen zur Unterbringung, Sicherung, Betreuung und Versorgung  von Flüchtlingen im Jahr 2015 in Höhe von 2.145.000 EUR und im Jahr 2016 in Höhe von 1.966.500 EUR im Ergebnis- und Finanzhaushalt im Deckungskreis 5551/7551 – Amt für Flüchtlingsangelegenheiten und Integration wird erteilt.

 

2. Die Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger investiver Auszahlungen im Finanzhaushalt 2015 für die Maßnahme Nr. 50 31306 2015 001 99 – Durchreisende Flüchtlinge in Höhe von 250.000 EUR wird erteilt.

 

3. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen sowie Minderaufwendungen bzw. Minderauszahlungen entsprechend der in der Anlage 1 aufgeführten Produktsachkonten.

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Beschlussvorschriften:

§ 35 Abs. 2 i. V. mit § 6 Abs. 3 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

§ 50 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse: -

 

 

Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:

 

Nachdem Mitte September die Anzahl der Flüchtlinge sprunghaft angestiegen ist, mussten die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge stehenden Fußes organisiert werden. Aufgrund der Kostenzusagen des Landes wurden anfallende Rechnungen zunächst als Auszahlung für durchlaufende Gelder gebucht, denen Einzahlungen des Landes gegenüberstehen. Durch die Gründung des Amtes 55 sind Strukturen geschaffen worden, die eine Verbuchung auf Aufwands- und Auszahlungskonten erlaubt. Bisherige Kosten müssen dorthin umgebucht werden. Jedoch wird für die Fortführung der notwendigen Aufgaben unbedingt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln über eine außerplanmäßige Bewilligung erforderlich, um auch die angestoßenen und weiteren Vergaben rechtmäßig weiterführen zu können und die Versorgung der Flüchtlinge nicht zu gefährden.

 

Sachverhalt:

Aufgrund der extrem angestiegenen Zugänge von Asylbewerbern verzeichnen die Kommunen in jüngster Vergangenheit vermehrt Fälle von Flüchtlingen, die Deutschland nur durchreisen, hier aber kein Asyl begehren wollen. Gleichzeitig wurden im Rahmen der Amtshilfe Notunterkünfte des Landes für noch nicht registrierte Asylsuchende eingerichtet.

 

Für die Abwicklung im Haushalt der Hansestadt Rostock wurden die Produkte 31306 „Durchreisende Flüchtlinge“ und 31110 „Hilfen für Flüchtlinge nach § 23 (1) SGB XII“ gebildet.

 

31306 Durchreisende Flüchtlinge

 

Laufende Verwaltungstätigkeit:

Die durchreisenden Flüchtlinge fallen unter den Geltungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes. Gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 5 AsylbLG sind Ausländer nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist. Ausländer, die keinen Asylantrag gestellt haben und nicht im Besitz eines ihren Aufenthalt im Bundesgebiet legitimierenden Aufenthaltstitels sind, sind vollziehbar ausreispflichtig (§ 58 Abs. 2 Nummer 1 AufenthG). Mangels Stellung eines Asylantrages ist ihnen der Aufenthalt auch nicht gestattet.  Den leistungsberechtigten Ausländern stehen somit Grundleistungen nach § 3 Absatz 1 AsylbLG zu. Dazu gehört auch der notwendige Bedarf an Unterkunft und Ernährung sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt i.S.d. § 4 AsylbLG.

 

Gemäß § 10 AsybLG i.V.m. § 1 AsylbLG-AG ist die Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis an die Kommunen übertragen worden.

 

§ 2 AsylbLG-AG bestimmt, dass das Land die Kosten für diese Aufgabenwahrnehmung nach Maßgabe des § 5 FLAG erstattet, in Verbindung mit § 5 ZuwZLVO M-V aber nur für einen eingeschränkten, dort explizit benannten Personenkreis. Dazu zählt der Personenkreis der durchreisenden Flüchtlinge nicht, so dass die Kostentragungspflicht der (vorübergehenden) Unterbringung und Versorgung einschließlich medizinischer Behandlungen den Kommunen obliegt.

 

Den Kommunen und auch explizit der Hansestadt Rostock wurden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Mittel nach den Richtlinien über die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen in Aussicht gestellt.

 

Derzeit werden die Durchreisenden hauptsächlich in der Fiete-Reder-Halle in Marienehe untergebracht. Hier erfolgt eine Betreuung in der Halle durch das Deutsche-Rote-Kreuz und außerhalb durch Mitarbeiter der Hansestadt Rostock. Diese Mitarbeiter werden im Schichtdienst eingesetzt und erhalten Unterstützung von befristet eingestellten Mitarbeitern, die größtenteils auch übersetzende Hilfsfunktionen erbringen. In einem Drei-Schichtbetrieb werden dort derzeit die Hilfe-Empfänger betreut. Da nicht absehbar ist, wie viele Flüchtlinge in Rostock ankommen, müssen kurzfristig bei Bedarf weitere Turnhallen für die Unterbringung geöffnet werden. Eingesetztes Stammpersonal und zusätzlich benötigtes Personal wird insgesamt im Deckungskreis Personal betrachtet und in die Abrechnung gegenüber dem Land einbezogen.

 

Durch die Stadt wurden in Verbindung mit dem Rostocker Hilfsnetzwerk und den gemeinnützigen Organisationen bisher bereits über 15.000 Durchreisende auf ihrem Weg begleitet.

 

Für eine sichere und dauerhafte Unterbringung und Freigabe der Turnhallen für den Schul- und Vereinssport ist die Anmietung einer weiteren Liegenschaft notwendig.

 

Die Leistungen der Stadt an den Personenkreis der durchreisenden Flüchtlinge beinhalten folgende Aufwandsarten:

 

-              Unterkunft: Eine Weiterreise der Flüchtlinge kann nicht innerhalb weniger Stunden erfolgen und oft muss auch eine Nacht überbrückt werden. Für einen Aufenthalt werden verschiedene Objekte wie die Gebäude der Hansemesse, Turnhallen und Unterkünfte anderer, z.B. von Vereinen, hergerichtet. Neben den Grundkosten der Gebäude fallen hier erhöhte Aufwendungen für Reinigung, Betriebskosten und Bewachung an.

-              Verpflegung: In den Notunterkünften für die Durchreisenden werden kalte und warme Mahlzeiten gereicht sowie warme und kalte Getränke bereitgestellt. Ebenfalls wird am Fährterminal Verpflegung ausgegeben.

-              Transfer innerhalb der Hansestadt Rostock: Die Beförderung der Flüchtlinge innerhalb der Hansestadt Rostock werden insbesondere vom Hauptbahnhof zu den Unterkünften und von den Unterkünften zum Überseehafen bereitgestellt.

-              Transfer außerhalb der Hansestadt Rostock: Für eine wunschgemäße Weiterreise nach Schweden wurden auch Busse zum Hafen nach Sassnitz eingesetzt.

-              Fährverbindungen:  Einem beschränkten Personenkreis war es nicht möglich, sich ein Fährticket für die Weiterreise zu beschaffen. Für diese Personen werden den Fährgesellschaften die Kosten für die Fährtickets erstattet.

-              Krankenbehandlungskosten: Es werden Sprechstunden in den Unterkünften angeboten und auch Fahrten zum Klinikum durchgeführt.

-              sonstiges: Hygieneartikel, Teller, Bestecke und Trinkgefäße, Einmalbettwäsche, Reinigung Bettwäsche u.a.

 

Für den Zeitraum ab dem 11.09.2015 sind bereits Aufwendungen von ca. 150.000 EUR beziffert. Noch nicht alle erforderlichen Aufwendungen können zu diesem Zeitpunkt berechnet werden, denn es sind nicht alle Rechnungen gestellt worden und es fallen auch Verrechnungen innerhalb der Hansestadt Rostock an. In diesen Kosten sind noch keine internen Verrechnungen für Turnhallen, Lohnausfall für ehrenamtlich Tätige (z.B. Feuerwehr) und Verpflegung enthalten. Für den Zeitraum September kann daher noch mit weiteren Kosten von 20.000 EUR gerechnet werden.

 

Eine Hochrechnung auf einen ganzen Monat würde zu einer Summe von 256.000 EUR führen, so dass anhand dieser Kostenstruktur bis zum Jahresende mit bis zu 1.403.000 EUR zu rechnen ist. Die Zuführung einer weiteren Liegenschaft zur Unterbringung von Flüchtlingen und zur Schaffung von Büroräumen wird ab Oktober 2015 zu weiteren monatlichen Kosten von 35.000 EUR führen. Für die Beauftragung eines Dritten zur Abwicklung der durchreisenden Flüchtlinge werden noch Kosten in Höhe von rund 200.000 EUR bis zum Jahresende benötigt. Für die Verpflegung wird durchschnittlich von 1.700 Essen täglich ausgegangen, so dass bis zum Jahresende mit Kosten in Höhe von 500.000 EUR zu rechnen ist.

 

Auch die zukünftige Entwicklung ist abhängig von der Anzahl der Flüchtlinge oder gar der Bereitschaft Schwedens die durchreisenden Flüchtlinge weiterhin aufzunehmen. Für das Jahr 2015 ergeben sich somit nach derzeitiger Kenntnislage außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe  von 1.665.000  EUR.

 

Es ist nicht auszuschließen, dass die Situation noch in das Jahr 2016 hineinreicht. Eine Fortschreibung des Ansatzes bis einschließlich April des Jahres scheint daher angemessen. Aus den monatlichen Kosten von 256.000 EUR, der Miete für das neue Objekt (140.000 EUR) und der Essensversorgung für 4 Monate 610.000 EUR ergeben sich Gesamtaufwendungen und Auszahlungen von 1.774.000 EUR.

 

 

Das Objekt wird eine Anmietdauer von einem Jahr haben, sodass über den 30.09.2016 hinaus ein Finanzbedarf von 192.500 EUR besteht. Insgesamt ergeben sich 1.966.500 EUR.

 

Das Ministerium für Inneres und Sport hat eine Kostenerstattung im Rahmen einer Sonderbedarfszuweisung an die Hansestadt Rostock zugesagt, die aber erst im Jahr 2016 zur Auszahlung kommt. Nach dem zu erwartenden Ende Situation im ersten Halbjahr 2016 wird auch die Erstattung der Aufwendungen des Jahres 2016 in dem Haushaltsjahr erwartet.

 

 

Investitionstätigkeit:

 

Für die Bereitstellung geeigneter Gegenstände zur Versorgung der Flüchtlinge wie Betten, Wasserspender und andere Einrichtungen und Vermögensgegenstände werden auch investive Mittel in Höhe von 250.000 EUR benötigt.

 

Besonders ins Gewicht fallen hier 750 Betten die zu ersetzen sind. Bei einem Einzelpreis von bis zu 180,- EUR für wiederverwendbare Betten ergibt sich alleine hierfür eine Auszahlung von rund 135.000 EUR. Für die Einrichtung der zusätzlichen Liegenschaft mit IT-Infrastruktur werden im Jahr 2015 70.000 EUR benötigt. Auszustatten ist die Halle werden 25 PC’s mit Lizenzen, Netzwerkinfrastruktur und eine Trassenanbindung RSN. Ebenso werden Einrichtungen für die Versorgung der Flüchtlinge, wie z.B. die Ergänzung der Kücheneinrichtung benötigt. Hierfür werden 25.000 EUR kalkuliert. Für die Bereitstellung von Möbeln und Ausstattungsgegenständen werden weitere 20.000 EUR benötigt.

 

Produkt 31110 Hilfen für Flüchtlinge nach § 23 (1) SGB XII:

 

Auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock sind derzeit zwei Notunterkünfte des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet. Der Betrieb dieser Einrichtungen obliegt dem Land. Bei der Einrichtung  dieser Objekte wurde die Amtshilfe der Hansestadt Rostock in Anspruch genommen. Auch hier fallen Kosten an, die vom Land erstattet werden sollen. Für September sind bereits 66.000 EUR beziffert. Hier handelt es sich im Wesentlichen um Gebäudekosten und Kosten für Krankenbehandlungen. Die Aufgaben und Verträge werden nunmehr direkt dem Land zugeordnet, so dass bis zum Jahresende insgesamt mit maximal zu verauslagenden Kosten von 200.000 EUR gerechnet wird. Die Lieferung von Essen ist noch nicht abgerechnet worden. Eine Hochrechnung ergibt Kosten von 280.000 EUR bis zum Jahresende. Für das Jahr 2015 ist daher ein Gesamtbetrag von 480.000 EUR bereitzustellen.

 

Diese werden noch im Jahr 2015 dem Land in Rechnung gestellt werden, so dass die Erträge aus der Kostenerstattung vom Land als Deckung eingesetzt werden.

 

Die Produkte 31306 und 31110 werden dem Teilhaushalt 50 und einem gemeinsamen Deckungskreis zugeordnet, der aufgrund der besonderen Aufgabenstellung unabhängig von den anderen Deckungskreisen des Teilhaushaltes 50 besteht. Sie stehen somit auch nicht für andere Aufgaben zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die vorfinanzierten Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Bereich der Verwaltungstätigkeit im Jahr 2015 in Höhe von 2.145.000 EUR werden in Höhe von 480.000 EUR im eigenen Teilhaushalt und durch Mehrerträge und Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen und Minderauszahlungen anderer Teilhaushalte in Höhe von 1.665.000 EUR gedeckt. Die investiven Auszahlungen im Jahr 2015 in Höhe von 250.000 EUR werden aus dem Teilhaushalt 62 (Kataster-, Vermessungs.- und Liegenschaftsamt) gedeckt. Die Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Jahr 2016 werden durch in Aussicht gestellte Sonderbedarfszuweisungen gedeckt.

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

kein Bezug

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

22.10.2015 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.11.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen