Antrag - 2015/AN/1253

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Jahresrechnung 2011 und erteilt dem Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.

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Beschlussvorschriften:

 

Sachverhalt:

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2011 geprüft und keine wesentlichen Einschränkungen festgestellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Feststellung der Jahresrechnung 2011 und der Entlastung des Oberbürgermeisters zugestimmt.

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

21.10.2015 - Rechnungsprüfungsausschuss

Erweitern

04.11.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen