Antrag - 2015/AN/1250

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft stellt die Eröffnungsbilanz der städtebaulichen Sondervermögen

 

Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“

„Soziale Stadt“ Rostock – Dierkow

„Soziale Stadt“ Rostock – Toitenwinkel

„Soziale Stadt“ Rostock – Groß Klein

„Soziale Stadt“ Rostock – Schmarl

„Stadtumbau Ost (ISEK)“ Rostock – Dierkow

„Stadtumbau Ost (ISEK)“ Rostock – Toitenwinkel

„Stadtumbau Ost (ISEK)“ Rostock – Groß Klein

„Stadtumbau Ost (ISEK)“ Rostock – Schmarl

„Stadtumbau Ost (ISEK)“ Rostock – Evershagen

 

fest.

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V in Verbindung mit § 11 Abs. 2 KomDoppikEG M-V

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V in Verbindung mit § 11 Abs. 2 KomDoppikEG M-V hat die Bürgerschaft über die Feststellung der geprüften Eröffnungsbilanzen der Städtischen Sondervermögen zu beschließen. Das Rechnungsprüfungsamt hat die anliegenden Eröffnungsbilanzen der Sondervermögen geprüft und schlägt vor, diese ohne Einschränkungen zu bestätigen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.10.2015 dem Prüfungsergebnis zugestimmt.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

21.10.2015 - Rechnungsprüfungsausschuss

Erweitern

04.11.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen