Antrag - 2015/AN/1243

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock in

§ 2 Unterrichtung und Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner

 

 

Absatz 4:

Satz 6 wird ergänzt:“…..unterbreiten wollen, müssen sich 2 Tage vor der Sitzung unter Angabe des Gegenstandes beim Sitzungsdienst melden. Das Präsidium kann Ausnahmen zulassen, wenn die Einhaltung der Frist wegen Dringlichkeit nicht möglich war.……

 

Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft ist entsprechend anzupassen.

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Geänderte Fassung Satz 6:

….Einwohnerinnen und Einwohner, die mündliche Anfragen, Vorschläge oder Anregungen unterbreiten wollen, müssen sich 2 Tage vor der Sitzung unter Angabe des Gegenstandes beim Sitzungsdienst melden. Das Präsidium kann Ausnahmen zulassen, wenn die Einhaltung der Frist wegen Dringlichkeit nicht möglich war ……

 

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Begründung:

Die derzeit gültige Fassung der Hauptsatzung sieht keine Frist für die Nutzung der Einwohnerfragestunde vor. Um eine qualitativ und quantitativ gute Beantwortung der Anfrage, bzw. Prüfung des Vorschlages oder der Anregung vornehmen zu können, ist eine Vorbereitungszeit für die ehrenamtlichen Mitglieder der Bürgerschaft nötig.

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Beschlüsse

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04.11.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag (einschließlich o.g. redaktioneller Änderung):

 

Die Bürgerschaft beschließt die Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock in

§ 2 Unterrichtung und Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner

  

Absatz 4:

Satz 6 wird ergänzt:“…unterbreiten wollen, sollen sich 2 Tage vor der Sitzung unter Angabe des Gegenstandes beim Sitzungsdienst melden. Das Präsidium kann Ausnahmen zulassen, wenn die Einhaltung der Frist wegen Dringlichkeit nicht möglich war… .

 

Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft ist entsprechend anzupassen.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung zum redaktionell geänderten Antrag einschließlich zum
redaktionell geänderten Änderungsantrag Nr. 2015/AN/1243-03 (ÄA) (s. TOP 8.4.2).

 

 

Beschluss Nr. 2015/AN/1243:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock in

§ 2 Unterrichtung und Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner

  

Absatz 4:

Satz 6 wird ergänzt:“…unterbreiten wollen, sollen sich 2 Tage vor der Sitzung unter Angabe des Gegenstandes bei der Präsidentin melden. Die Präsidentin kann Ausnahmen zulassen, wenn die Einhaltung der Frist wegen Dringlichkeit nicht möglich war… .

 

Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft ist entsprechend anzupassen.

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt