Informationsvorlage - 2015/IV/1241

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:          § 71 (4) Kommunalverfassung des Landes M-V

 

Sachverhalt:

Mit Bürgerschaftsbeschluss 2014/BV/0481 vom 25.02.2015 hat die Hansestadt Rostock die Entscheidung getroffen, dass das Rostocker Volkstheater zu einem funktionalen Vierspartenhaus in einer 2 + 2 Struktur entwickelt wird. Das Schauspiel und Konzertwesen sollen dabei als eigenständige Sparten erhalten bleiben und das Musiktheater und das Tanztheater in Kooperation realisiert werden.

Der Beschluss ist darauf gerichtet, die Struktur des Theaters in Rostock als eine wesentliche Kulturstätte in der Hansestadt finanzierbar und zukunftsfähig zu gestalten.

Die in der Anlage beigefügten Presseartikel zeigen, wie die Geschäftsführung der Volkstheater Rostock GmbH die Beschlussfassung der Bürgerschaft deutschlandweit kommuniziert.

Es wurde bereits im Zusammenhang mit der damals getroffenen Entscheidung zur Kündigung von Herrn Latchinian darauf hingewiesen, dass ihm grundsätzlich das Recht zusteht, seine Meinung zu äußern, diese Freiheit jedoch in einem Spannungsverhältnis zu den Pflichten steht, die ein Anstellungsvertrag im Verhältnis zwischen einer Gesellschaft und einem Geschäftsführer begründet.

Vor diesem Hintergrund wurde die Geschäftsführung aufgefordert hierzu Stellung zu beziehen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.11.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben