Informationsvorlage - 2015/IV/1236

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 71 (4) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss und der Finanzausschuss der Bürgerschaft haben festgelegt, dass den Ausschüssen durch die Stadtverwaltung monatlich zur wirtschaftlichen Lage der Volkstheater Rostock GmbH berichtet wird.

 

Bezug nehmend auf diese Festlegung wird in der Anlage der Sachstandsbericht der VTR GmbH für den Monat September 2015 übergeben. Die Berichterstattung erfolgt per 30.09.2015.

 

Der Plan-Ist-Vergleich basiert auf der von der Gesellschafterversammlung am 18.03.2015   beschlossenen Wirtschaftsplanung für das Jahr 2015.

 

Das kumulierte Ergebnis erreicht per 30.09.2015 einen Wert von - 176 TEUR. Damit weicht das Ergebnis um – 551 TEUR im Vergleich zum Planansatz ab. Ursache der negativen Zielabweichung ist die gegenüber dem Planansatz nicht realisierte Betriebsleistung (- 867 TEUR), der ein um 316 TEUR geringerer Betriebsaufwand gegenüber steht.

 

Die nicht realisierte Betriebsleistung ergab sich aus den bis September liquiditätsseitig nicht benötigten und deshalb vorerst von der Hansestadt Rostock nicht gezahlten oder nicht ertragswirksamen Zuschüssen (1.023 TEUR und 74 TEUR) sowie aus dem nicht erreichten Umsatzziel (-13 TEUR). Positiv wirkten dagegen die zusätzlichen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in Höhe von 219 TEUR und der sonstigen Erträge in Höhe von 25 TEUR.

 

Der geringe Betriebsaufwand ist im Wesentlichen auf die Ergebnisse bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (- 295 TEUR ohne Einstellung in den Sonderposten), dem Personalaufwand (- 308 TEUR) sowie den Abschreibungen (+ 213 TEUR) und den Aufwendungen für bezogene Leistungen (+ 74 TEUR) zurückzuführen.

 


Der zum 30.09.2015 in Höhe von - 176 TEUR ausgewiesene Jahresverlust ergibt sich auch durch die Planbestandteile, die nicht unterjährig, sondern erst mit der Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2015 gebucht werden. Das betrifft insbesondere die aktivierten Eigenleistungen, die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens sowie die Einstellung in den Sonderposten. 

 

Nach der Vorschau zum 31.12.2015 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 25 TEUR erwartet. Das entspricht einer positiven Plan-Ist-Abweichung in Höhe von 15 TEUR. Ursache der positiven Entwicklung sind Einsparungen bei den Personalaufwendungen und höhere sonstige Erträge denen geringere Umsatzerlöse gegenüberstehen.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.11.2015 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

19.11.2015 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben