Stellungnahme - 2015/DA/1217-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Für die Organisation von Sprachkursen ist in der Volkshochschule Rostock der Fachbereich 4 mit 2 hauptamtlichen Mitarbeitenden (1 Fachbereichsleiterin, 1 Fachbereichsassistent) verantwortlich. Der Unterricht wird ausschließlich durch Honorarlehrkräfte erteilt.

 

Im Jahr 2014 wurden im Fachbereich Sprachen insgesamt 370 Kurse in 18 Sprachen mit 3.909 Teilnehmenden organisiert. Insgesamt wurden durch 64 Honorar-Lehrkräfte 9.133 Stunden unterrichtet. In der Regel gilt eine Zahl von 2.400 UE pro Jahr als Zielrichtwert für die Arbeit eines pädagogischen Mitarbeiters (organisatorisch tätig). In Rostock erreichen die Mitarbeiter mit einer Stundenzahl von je 4.567 UE fast das Doppelte und haben damit einen Stand der Arbeitsverdichtung erreicht, der nicht gesteigert werden kann.

 

Gegenwärtig (seit September 2015) laufen im Fachbereich Sprachen 102 Kurse. 30 Kurse werden bis zum Jahresende noch beginnen. Im Bereich Deutsch als Fremdsprache laufen gegenwärtig 11 Kurse, davon 2 Kurse für Asylbewerber. Ein dritter Kurs für Asylbewerber soll im November beginnen.

 

Angesichts des Auslastungsgrades der Räume im Gebäude der Volkshochschule, des Auslastungsgrades der Arbeitszeit der Mitarbeitenden und der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter könnten relativ zeitnah (November 2015) 2 weitere Kurse für Flüchtlinge und Asylsuchende organisiert werden.

 

Als anerkannte Einrichtung der Weiterbildung ist die Volkshochschule Rostock an die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien zwingend gebunden. In Bezug auf die Durchführung von Sprachkursen sind solche Mindestkriterien:

 

 

 

 

 

 

 

-          individuelle Lernstandanalyse vor Beginn des Unterrichts

-          Unterricht durch Fachkräfte

 

Um eine so genannte elementare Sprachbeherrschung (A2-Niveau) zu erreichen, ist folgender Kursaufbau notwendig:

 

-          4 x wöchentlich Unterricht (Mo – Do)

-          4 Ustd. pro Tag

-          Gesamtumfang 360 UE

 

Dieser Unterricht sollte von einer Einführung in die Kultur, die Grundregeln und Grundwerte des gesellschaftlichen Lebens in Deutschland begleitet werden.

 

Mit der Durchführung eines Kurses ergeben sich folgende zusätzliche Kosten:

 

  1. Honorarkosten:                                          360 UE x 20,00 EUR =                            7.200,00 EUR
  2. Lehrbuch für Teilnehmer                            16 x 18,48 € =                                              295,68 EUR                                                                                                                                                          7.495,68 EUR

 

In den Kosten sind nicht enthalten:

        Kosten für die Arbeitszeit des festangestellten Personals der Volkshochschule

        Kosten für Raum und Betriebskosten

        Kosten für Kopien

 

Bei Kalkulation nach Entgeltordnung müsste folgender Betrag dem Land in Rechnung gestellt werden:

 

2,30 € pro UE x 180 UE =                                          414,00 € pro Teilnehmer

2,40 € pro UE x 180 UE =                                           432,00 € pro Teilnehmer

Gesamt:                                                                      846,00 € pro Teilnehmer

 

Gesamtbetrag pro Kurs bei 16 TN:                            16 x 846,00                            13.536,00 €

 

 

Mit den vorhandenen personellen und räumlichen Ressourcen ist es jedoch nicht möglich, ein dem aktuellen Bedarf entsprechendes Angebot zu entwickeln.

 

Dazu bedarf es der Anmietung zusätzlicher Räume und mindestens einer zusätzlichen Mitarbeiterstelle (Fachbereichsassistenz).

 

Eine realistische Kostenschätzung für die Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebotes kann gegenwärtig nicht vorgenommen werden, da zum jetzigen Zeitpunkt weder ein Überblick über den tatsächlichen Bedarf besteht, noch vorhergesagt werden kann, wie er sich entwickeln wird.

 

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Steffen Bockhahn

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Beschlüsse

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07.10.2015 - Bürgerschaft - überwiesen

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29.10.2015 - zeitweiliger Sonderausschuss für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten - zur Kenntnis gegeben

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04.11.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben