Informationsvorlage - 2015/IV/1225

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Zweck der Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung ist, laut Testament der Witwe Clara Gütschow, die Förderung mildtätiger Aufgaben, insbesondere die Förderung von Suppenküchen und Teeanstalten sowie Wärmestuben für die Ärmsten der Stadt.

 

Der auszureichende Zinsbetrag für das Haushaltsjahr 2016 beläuft sich auf 8.300,00 Euro. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss wird um Kenntnisnahme und Empfehlung der auszureichenden Mittel an nachfolgende vier Vereine, die sich um die Stiftungsgelder beworben haben, gebeten:

 

1.

Rostocker Tafel e. V.

Projekt: Förderung von Ausgabestellen der Rostocker Tafel

Beantragt:               2.000,00 Euro

Förderung:              1.700,00 Euro

Zweck:                            anteilige Mietkosten in den Ausgabestellen

 

 

2.

Wohltat e. V.

Projekt: Betreiben einer Suppenküche

Beantragt:              3.000,00 Euro

Förderung:              2.200,00 Euro

Zweck:                            anteilige Förderung des Einkaufs von Lebensmitteln  für die Suppenküche

 

 

3.

Arbeitslosenverband Deutschland – KV Rostock e. V.

Projekt: Anteilige Miete für Ausgaberaum Rostocker Tafel und Cafè Pause

Beantragt:              3.000,00 Euro

Förderung:              2.200,00 Euro             

Zweck:                            anteilige Mietkosten für Ausgaberaum Rostocker Tafel und Café Pause

 

 

 

 

4.

Trockendock e. V.

Projekt:              Förderung der Begegnungsstätte im Taklerring

Beantragt:              4.000,00 Euro

Förderung:              2.200,00 Euro

Zweck:                            anteilige Miete, Nebenkosten, Lebensmittel, Verbrauchsmaterial

 

 

Mit der Ausschreibung der Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung 2015 wurden die Verfahrens-weisen in der Beantragung von Zuschüssen aus der Stiftung veröffentlicht. Die eingereichten Anträge wurden auf ihre Förderfähigkeit und Verwendung der Zuschüsse, entsprechend dem Satzungszweck, geprüft.

 

Die Maßnahmen werden im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 realisiert. Die Auslo-bung der Stiftungsmittel an die o. g. Träger erfolgt am 04.12.2015 im Rahmen der Veran-staltung „Tag des Ehrenamtes“.

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport   

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.10.2015 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben