Beschlussvorlage - 2015/BV/1212

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Der erste Nachtragswirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock  wird beschlossen (Anlage 2).

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung i. V. m. § 14 Abs. 7 Eigenbetriebsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Beschluss 2015/BV/0757 der Bürgerschaft vom 08.07.2015 über den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock

 

Sachverhalt:

 

Ein Nachtragswirtschaftsplan ist einzureichen, da der Bau eines Ärztehauses auf dem Gelände des Klinikums Südstadt Rostock nunmehr durch den Eigenbetrieb selbst erfolgen soll. Bisher war geplant, den Bau dieses Ärztehauses durch den KOE der Hansestadt umsetzen zu lassen und die Immobilie nach Fertigstellung langfristig an das Klinikum Südstadt Rostock zu vermieten.

 

Für die Tragbarkeit des Vorhabens sprechen die wirtschaftliche Aufteilung der Flächen, die gute Gesamtkonzeption der sich ergänzenden Mieter sowie der Nutzen, den das KSR aus der Realisierung des Projektes sowohl als Investor, als auch als stationärer Patientenversorger ziehen wird.

 

Das Ärztehaus ergänzt das Versorgungsangebot des Klinikums und bietet die Möglichkeit der Nutzung von Synergien. Die bereits bestehenden Ärztehäuser können mindestens teilweise freigezogen und Teilflächen zur baulichen Entwicklungsplanung zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Freizug von Kapazitäten im Gebäude des Klinikums wird Raum für die Erweiterung vorhandener interner medizinischer Strukturen geschaffen. Insgesamt kann die Strukturierung von ambulanter und stationärer Versorgung der Patienten und eine effektivere Patientensteuerung verbessert werden.

 

Es liegt eine Machbarkeitsstudie inklusive Kostenschätzung eines Planungsbüros vor. Die Planung betrifft ein Ärztehaus auf dem jetzigen Gelände des Mitarbeiterparkplatzes. Vor Beginn der Bauarbeiten werden durch den Bau eines Parkhauses neue Parkmöglichkeiten am Standort geschaffen. Es ist eine 4-geschossige Bebauung mit einer Bruttogrundfläche von ca. 6.000 qm und einer Gesamtnutzfläche von ca. 3.500 qm durch einen funktionellen Neubau vorgesehen. Damit ist ein Baufeld unmittelbar vorhanden. Die Bauarbeiten für das Parkhaus werden im Sommer 2016 abgeschlossen sein.

 

§ 2 der Satzung des Eigenbetriebes in Verbindung mit § 68 KV M-V lassen die Errichtung und Betreibung  des  Ärztehauses zu. Durch den Bau des Ärztehauses werden  die Aufgaben des Krankenhauses gefördert, ebenso steht diese Investition wirtschaftlich mit dessen Aufgaben im engen Zusammenhang.

 

Die Kosten ohne Ausstattung und Einrichtungen werden in einer ersten Hochrechnung mit TEUR 12.000 geplant. Erste weitere Planungsarbeiten werden noch in 2015 zu beauftragen sein. Die Umsetzung des Gesamtvorhabens ist für die Jahre 2015 bis 2018 und die Finanzierung des Vorhabens über Darlehen geplant.

 

Für den Wirtschaftsplan 2015 ergeben sich die in der Anlage dargestellten Änderungen.

 

Wir gehen aufgrund der aktuellen Lage davon aus, dass wir den Zinsaufwand aus zusätzlich generierbaren sonstigen betrieblichen Erträgen abdecken können, so dass in der Bauphase das Jahresergebnis nicht beeinflusst wird.

 

Auch für die Folgejahre ab dem Jahr 2019 ist davon auszugehen, dass das Betreiben des Ärztehauses keine negativen Auswirkungen auf das geplante Ergebnis des Eigenbetriebes und damit auf die geplante Abführungshöhe hat.

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Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Hansestadt Rostock:

 

Teilhaushalt: 12 für Ergebnishaushalt / 45 für Finanzhaushalt

Produkt: 62303/25101                                          Bezeichnung: Eigenbetrieb Krankenhaus/

                                                                      Kulturhistorisches Museum

 

Investitionsmaßnahme Nr.:                             Bezeichnung:

 

Haushaltsjahr

Konto/Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einnahmen

Ausgaben

2015

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

0

 

 

 

 

67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen

 

 

0

 

2016

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

0

 

 

 

 

67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen

 

 

0

 

2017

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

0

 

 

 

 

67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen

 

 

0

 

2018

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

0

 

 

 

 

67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen

 

 

0

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

Keine Änderungen zur Beschlussvorlage 2015/BV/0757, somit unverändert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maß.-Nr.

Maßnahme

2015

2016

2017

2018

 

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

2014/2.06 Ergebnishaushalt

 

2.500

2.500

2.500

2.500

2014/2.06 Finanzhaushalt

Abführung des Eigenbetriebes (TH 12)

2.200

2.500

2.500

2.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Damit ist die Maßnahme 2014/2.06 aus dem HASIKO 2014 bis 2025 (2014/BV/5420) umgesetzt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

19.11.2015 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.11.2015 - Klinikausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.12.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen