Beschlussvorlage - 2015/BV/1202

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Planung und Bau der Verlängerung der Mecklenburger Allee nach Westen bis an die Trasse der zukünftigen Ortsumgehung Elmenhorst werden bestätigt.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2014/AN/0182 vom 08.07.2015

 

 

Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat auf Antrag des Ortsbeirates Lichtenhagen (2014/AN/0182) in der Sitzung am 08.07.2015 den Beschluss gefasst, den Oberbürgermeister zu beauftragen, die Aufnahme des Infrastrukturvorhabens „weiterführender Ausbau der Mecklenburger Allee in westlicher Richtung bis zur Ortslage bzw. geplanter Ortsumgehung Elmenhorst in den Investitionshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Rostock zu veranlassen.


 

Der weiterführende Ausbau der Mecklenburger Allee in westliche Richtung bis zur Ortslage bzw. geplanter Ortsumgehung Elmenhorst ist ein weiterer Teil einer geplanten Verkehrsachse zwischen Stadtautobahn (B 103) und dem nordwestlichen Umland. Diese Verkehrsachse wurde bereits im 1998 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschlossenen Integrierten Gesamtverkehrskonzept (IGVK) als erforderliche Maßnahme aufgenommen, ist im Flächennutzungsplan enthalten sowie im B-Plan Nr. 02.WA.149 „Wohngebiet Auf dem Kalverradd‘“ festgesetzt worden. Sie wird als wichtige Verbindung zwischen dem Nordwesten der Hansestadt Rostock und dem westlichen Umland eingeschätzt und wird den Nordwesten der Hansestadt Rostock deutlich vom Straßenverkehr entlasten.

 

 

 

Mit dem Teilabschnitt in westliche Richtung bis zur Ortslage bzw. geplanten Ortsumgehung Elmenhorst wird die von Anwohnern des Elmenhorster Weges und vom  Ortsbeirat Lichtenhagen geforderte verkehrliche Entlastung des Elmenhorster Weges in Lichtenhagen angestrebt. Die Fahrbahn des Elmenhorster Weges ist in dem betroffenen Abschnitt (zwischen Klein Lichtenhäger Weg und geplanter Ortsumgehung Elmenhorst) auf einer Länge von ca. 1300 m unter 5 m breit. Ein straßenbegleitender Gehweg ist nicht vorhanden, die Verkehrsbelastung liegt im Durchschnitt bei ca. 1600 Kfz/Tag.

 

Planungs- und Baukosten für den ca. 1000 m langen westlichen Abschnitt belaufen sich auf ca. 1,6 Mio. Euro. Nach Vorlage der Planung mit der Leistungsphase 3 wird durch das Tief- und Hafenbauamt beim Land Mecklenburg-Vorpommern ein Förderantrag nach der kommunalen Straßenbaurichtlinie gestellt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen für die Planungsleistungen:

 

Teilhaushalt:66

Produkt: 54101

Maßnahme:54101201501708- Neubau der Verlängerung der Mecklenburger Allee bis Elmenhorst

 

Haus-halts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2015

78532000/09612000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

 

 

 

 

60.000,00

2016

78532000/09612000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

 

 

 

 

100.000,00

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: keiner

 

 

Die erforderlichen Baukosten in Höhe von derzeit ca. 1.600.000,00 EUR werden bei Berücksichtigung der einzuwerbenden Fördermittel mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2017/2018 nach Vorliegen einer Kostenberechnung entsprechend GmHVO-Doppik § 9, im Teilhaushalt 66 eingeordnet.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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08.12.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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08.12.2015 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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10.12.2015 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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20.01.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen