Beschlussvorlage - 2015/BV/1116

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Zehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (Anlage 1) und billigt die dazugehörige Kalkulation (Anlage 2-5)

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0683/05-BV, 0723/06-BV, 0720/07-BV, 0540/08-BV, 2009/BV/0509, 2010/BV/1418, 2011/BV/2449, 2012/BV/3783, 2013/BV/5089, 2014/BV/0132

 

Sachverhalt:

Mit der eingereichten Beschlussvorlage soll der § 4 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock geändert werden.

 

Im § 4 sind die Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen festgelegt.

Auf Grundlage der Gebührenkalkulation, die als Anlage 2 Bestandteil der Beschlussvorlage ist, ergeben sich für das Jahr 2016 unter Beibehaltung des Allgemeininteresses (Anlage 2, Seite 5) Gebührensätze, die in den Reinigungsklassen 1 - 4 zwischen 1,5 und 3,3 % steigen werden. In den Reinigungsklassen 5 bis 7 bleiben die Gebühren hingegen gleich, dies gilt mit ca. 95 % für den weitaus größten Teil  der Gebührenpflichtigen.

 

Grund für die Gebührensätze ist, dass die für das Jahr 2016 kalkulierten Kosten für Fahrbahnreinigung und Winterdienst sinken, während die Kosten für die Gehwegreinigung und den kommunalen Ordnungsdienst steigen.


Im Ergebnis steigen die Gebühren in den Reinigungsklassen mit Gehwegreinigung leicht an.

Kostenentwicklung 2015 im Vergleich zu 2016

 

 

2015

2016

Differenz

Änderung in %

Reinigung Fahrbahn

1.705.100 €

1.687.200 €

-17.900

-1,0

Reinigung Gehwege

819.100 €

940.200 €

121.100

14,8

Winterdienst

2.302.200 €

2.136.900 €

-165.300

-7,2

Entsorgung Kehrgut

146.900 €

136.600 €

-10.300

-7,0

zusätzliche Reinigungen

15.000 €

15.000 €

0 €

0

Leistungen Stadtentsorgung gesamt

4.988.300 €

4.915.900 €

-72.400

-1,5

DBAG

8.200 €

8.200 €

0 €

0

Kosten Umweltamt

232.800 €

188.600 €

-44.200

-19,0

Kosten Finanzverwaltungsamt

300.700 €

300.700 €

0

0

Kosten Kommunaler Ordnungsdienst

 

69.600 €

69.600 €

 

Stadtverwaltung gesamt

533.500 €

558.900 €

25.400

4,8

Gesamt

5.530.000 €

5.413.200 €

-46.900

-2,1

 

Auf der Grundlage des Vertrages über die Straßenreinigung vom 17.02.1994 und dem vorgegebenen Leistungsumfang hat die Stadtentsorgung Rostock GmbH ihre Kosten kalkuliert und die entsprechenden Einzelpreise für 2016 ermittelt.


Durch den beratenden Ingenieur Dipl.-Ing. Dirk Henssen wurden die kalkulierten Entgelte auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen Vorschriften geprüft.


Ein entsprechender Prüfbericht (Anlage 8 der Beschlussvorlage) wurde ausgefertigt und ist Grundlage für die Übernahme der geprüften Preise in die Gebührenkalkulation.

 

Kosten der Leistungen für Straßenreinigung und Winterdienst

 

Die Gesamtkosten der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR) für Straßenreinigung und Winterdienst werden im Vergleich zu 2015 um 72.600sinken, das entspricht einer Kostenminderung um 1,5 Prozent. Dies ergibt sich trotz gestiegener Personalkosten.

Für die Beschäftigten der SR sind Entgelterhöhungen zum 01.01.2016 und 01.01.2017 mit dem am 30.05.2015 abgeschlossenen 2. Änderungstarifvertrag zum Haustarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vereinbart. Die Entgelterhöhungen erfolgen für alle Lohngruppen als Festbetragserhöhung von je 125,00 Euro sowie Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 1.600,00 Euro (2016) bzw. 1.700,00 Euro (2017).


Mit dieser vereinbarten Tariferhöhung wird der Lohnrückstand der SR Mitarbeiter gegenüber dem TVÖD teilweise abgebaut.  Die Tarifvereinbarung ist nach den Feststellungen des Preisprüfers in vollem Umfang ansatzfähig.

 

Wesentliche Kostensenkungen gibt es dagegen beim Winterdienst. Für die Kalkulation der Winterdienstkosten wird immer eine bestimmte Zahl an voraussichtlichen Einsatztagen zu Grunde gelegt. Diese ergibt sich aus dem Mittelwert der Einsatztage der letzten zehn Jahre. Auf Grund der milden Winter 2013/2014 und 2014/2015 verringern sich die geplanten Einsatztage. Der durchschnittliche Wert der letzten 10 Jahre lag für das Jahr 2014 bei 47 Einsatztagen. Im kommenden Jahr werden durch die SR dagegen nur 41,2 Tage kalkuliert.

 

Der gesunkene Dieselpreis hatte ebenfalls einen Anteil an der Senkung der Gesamtkosten.

 

Der Preis für die Kehrgutentsorgung sinkt um 7 %. Dieser Preis wurde in einem Vergabeverfahren nach VOL/A als Marktpreis ermittelt.


 


Kosten der Stadtverwaltung

 

Die Kosten der Stadtverwaltung sind gebührenfähige Kosten der Ämter, die im Rahmen des Satzungsvollzuges sowie des Gebühreneinzuges Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst erbringen. Diese Kosten werden gegenüber 2015 um 25.400 € steigen, der Anteil an den Gesamtkosten beläuft sich damit auf 10,1 %.

 

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) war bis zum 30.06.2015 mit fünf Kontrollkräften und einem Innendienst Mitarbeiter direkt im Amt für Umweltschutz integriert. Zum 01.07.2015 wurde der KOD auf neun Kontrollkräfte aufgestockt und in die Verwaltungsstruktur des Stadtamtes überführt. Das hat zu höheren Kosten im Rahmen der internen Leistungsverrechnung geführt.

 

Nicht in der Kalkulation angesetzte Leistungen

Nach den Festlegungen des § 50 Abs. 1 StrWG-MV sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Als geschlossene Ortslage gilt hierbei der Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute oder ähnliche Grundstücke sind nicht maßgebend. Nach einem Urteil des OVG Münster (v. 23.10.79 2 A 1123/79) wird die geschlossene Ortslage dann unterbrochen, wenn der unbebaute Zwischenraum ca. 150 m oder länger ist.

 

In der Hansestadt Rostock sind dies z. B. solche Straßen wie die „Bäderstraße“ und die Warnemünder Straße. Für solche Straßen gelten die Festlegungen des § 50 Abs. 3 StrWG-MV, wonach die Träger der Straßenbaulast nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen bzw. bei Schnee- und Eisglätte streuen sollen. Dies ist keine gebührenfähige Straßenreinigung im Sinne des StrWG-MV und KAG MV.


Aus den o. g. Gründen werden in der Gebührenkalkulation die nicht gebührenfähigen Kosten für die Reinigung und den Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausgesondert.


Da jedoch ein Teil der Angebotspreise Kosten beinhalten, die insbesondere beim Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage verursacht werden, und anteilig Verwaltungskosten, Kosten für Entsorgung von Straßenkehricht und Zu- und Abschläge   anfallen, ist es notwendig entsprechende Kostenabgrenzungen vorzunehmen.

Das betrifft auch die Kosten für die Reinigung und den Winterdienst an Haltestellen des ÖPNV.

 

Erstattung an die DB Station & Service AG

Im Bereich des Hauptbahnhofes sowie des S-Bahnhofes in Lütten-Klein werden im Auftrag der HRO von der DB Station & Service AG Reinigungsleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt.


Die entstehenden Kosten sind Bestandteil der Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst, fließen aber nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Kosten für zusätzliche Reinigungen

Die hier eingestellten Kosten ergeben sich aus Reinigungsleistungen, die im Rahmen von Großveranstaltungen (Hanse Sail, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt u.s.w.) oder nach Witterungsunbilden (z. B. Stürme oder Treibsand) zusätzlich zu den geplanten Reinigungen beauftragt werden müssen. Auch diese Kosten fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein.

             

Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten

Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2013 ergab sich eine Kostenüberdeckung von 200.900,00 €. Davon wurden 100.900,00 € in der Gebührenkalkulation für 2015 abgesetzt.

Die restlichen 100.000,00 € werden bei der vorliegenden Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr gebührenmindernd berücksichtigt.


Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2014 ergibt sich eine Kostenüberdeckung von 82.000,00 €. Diese werden komplett in der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2016 gebührenmindernd berücksichtigt.

Im KAG M-V heißt es hierzu: „Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.“

 

Der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, die in der Gebührenkalkulation für 2015 errechneten Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen zu beschließen.

 

Hierzu Tabellen: Berechnung der Jahresgebühr pro Flächenmeter in den

                           Reinigungsklassen 1-7  (Anlage 2 Seite 5)

 

Reinigungs-klasse

Gebührensatz 2015

Gebührensatz 2016

Änderung %

1

77,64

79,56

2,5

2

50,76

52,44

3,3

3

31,68

32,16

1,5

4

24,48

25,20

2,9

5

15,96 €

15,96 €

0,0

6

9,12 €

  9,12 €

0,0

7

5,16

  5,16 €

0,0

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt: Amt 73

Produkt: 54501 und 11173                                                        Bezeichnung: Straßenreinigung und                                                                                                   Winterdienst

Investitionsmaßnahme Nr.:                                                        Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2016

54501

3.585.400,-

5.457.900,-

3.585.400,-

5.457.400,-

2016

11173

 

     25.100,-

 

     25.100,-

2017

54501

3.585.400,-

5.457.900,-

3.585.400,-

5.457.400,-

2017

11173

 

     25.100,-

 

     25.100,-

2018

54501

3.585.400,-

5.457.900

3.585.400,-

5.457.400,-

2018

11173

 

     25.100,-

 

     25.100,-

 

Die Vorlage hat keinen Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.10.2015 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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22.10.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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04.11.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen