Stellungnahme - 2015/AN/1043-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Analyse in Vorbereitung einer Werbesatzung für die Kröpeliner-Tor-Vorstadt zu erstellen.

 

Stellungnahme:

 

Die Kröpeliner-Tor-Vorstadt ist ein kompakt bebauter Ortsteil, der durch das Wohnen genauso wie durch verschiedene Einrichtungen des Handels, Dienstleistungen und Gewerbe geprägt ist. Das Erscheinungsbild des Stadtteils wird in den verschiedenen Teilbereichen heute unterschiedlich stark durch Werbeanlagen geprägt und zum Teil überformt.

 

Die Entwicklung der Werbeanlagen, auch in technischer Hinsicht (Leuchtreklame, LED-Bildschirme), verändert in immer stärkerem Maße das Ortsbild und führt so auch zu einer Beeinträchtigung der Bewohner/innen (Blendung durch Leuchtwerbung). Zum Schutz des Ortsbildes bei gleichzeitiger Gewährleistung von Planungssicherheit der Gewerbetreibenden für die Werbeanlagen ist daher Handlungsbedarf angezeigt.


Die §§ 34 und 172 BauGB stellen hier kein ausreichendes Rechtsinstrument dar.

 

Für Teilbereiche der Kröpeliner-Tor-Vorstadt ist nach § 86 LBauO MV eine Satzung mit den „Anforderungen an die äußere Gestaltung (…)  von Werbeanlagen und Warenautomaten“ zu empfehlen (Werbesatzung).


Vor Aufstellung einer solchen Satzung sollte zunächst eine fundierte, quantitative und qualitative Bestandsaufnahme erfolgen. Nach der Bestandserfassung ist eine Auswertung erforderlich, die die Handlungsbereiche teilraumbezogen und priorisierend darstellt. Die Analyse ist mit der Öffentlichkeit zu diskutieren. Erst danach ist abschließend über die Aufstellung der Satzung zu entscheiden.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:  61

Produkt:              51103                                                        Bezeichnung: Stadtbild, Stadtgestaltung,

                                                                                             Sanierungsplanung

Investitionsmaßnahme Nr.:                                          Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2015

51103 56255010

Städtebauliche Pla-nung, Landschafts-planung

-

15.000,00 €

-

15.000,00 €

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:                 keiner

 

 

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Beschlüsse

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27.08.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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01.09.2015 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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09.09.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben