Nachtrag Beschlussvorlage - 2015/BV/0786-13 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Die Beschlussvorlage wird gemäß beiliegender Anlagen 1 bis 8 geändert.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

 

Sachverhalt:

Die 2. Änderung zur Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für die Haushaltsjahre 2015/2016 war erforderlich, um die Forderung des Ministeriums für Inneres und Sport bezüglich der Reduzierung des vorzutragenden negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen um jährlich durchschnittlich 10,0 Mio. EUR umzusetzen. Daraufhin wurden alle Aufgabenbereiche konsequent auf Haushaltsverbesserung überprüft. Nach Einarbeitung der Haushaltsanmeldungen ergeben sich die folgenden Änderungen.

 

1. Satzung

- in EUR -

 

1. Änderung HHPE 2015

Änderung

2. Änderung HHPE 2015

1. Änderung HHPE 2016

Änderung

2. Änderung HHPE 2016

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

581.309.800

6.566.100

587.875.900

587.743.800

6.648.500

594.392.300

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

585.201.400

840.700

586.042.100

589.951.500

1.063.400

591.014.900

Jahresergebnis

-3.891.600

5.725.400

1.833.800

-2.207.700

5.585.100

3.377.400

Entnahme aus der Kapitalrücklage

3.891.600

-3.891.600

0

2.207.700

-2.207.700

0

Einstellung in die Kapitalrücklage

0

1.833.800

1.833.800

0

3.377.400

3.377.400

Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

0

 

0

0

 

0

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag ordentliche Einzahlungen

540.106.400

6.181.700

546.288.100

546.502.500

6.545.200

553.047.700

Gesamtbetrag ordentliche Auszahlungen

533.640.800

448.000

534.088.800

537.127.200

1.188.600

538.315.800

Saldo Ein- und Auszahlungen Verwaltungstätig-keit

6.465.600

5.733.700

12.199.300

9.375.300

5.356.600

14.731.900

 


- in EUR -

 

1. Änderung HHPE 2015

Änderung

2. Änderung HHPE 2015

1. Änderung HHPE 2016

Änderung

2. Änderung HHPE 2016

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

54.005.600

-1.353.600

52.652.000

37.418.900

200.200

37.619.100

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

73.257.400

-14.184.400

59.073.000

58.614.600

-10.872.300

47.742.300

Saldo Ein- und Auszahlungen Investitionstätig-keit

-19.251.800

-12.830.800

-6.421.000

-21.195.700

-11.072.500

-10.123.200

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätig-keit

26.557.200

-13.539.500

13.017.700

22.604.400

-11.072.500

11.531.900

Auszahlungen aus Finanzierungstätig-keit

14.602.200

4.040.300

18.642.500

10.778.200

4.421.400

15.199.600

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs-tätigkeit

11.955.000

-17.579.800

-5.624.800

11.826.200

-15.493.900

-3.667.700

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen

13.729.800

-1.830.700

11.899.100

16.440.000

200.000

16.640.000

 

 

 

 

 

 

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

182.000.000

-4.000.000

178.000.000

182.000.000

-6.000.000

176.000.000

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

2.245,88

2,25

2.248,13

2.215,98

1,00

2.216,98

 

 

Im Ergebnis der Umsetzung der Forderung des Ministeriums für Inneres und Sport konnten aufgrund aktueller Erkenntnisse zusätzliche Erträge und Einzahlungen im Haushaltsplan veranschlagt werden. Im Jahr 2015 ergeben sich zusätzliche Erträge in Höhe von 6,6 Mio. EUR und im Jahr 2016 in Höhe von 6,6 Mio. EUR, sowie zusätzliche Einzahlungen in Höhe von 6,2 Mio. EUR in 2015 und 6,5 Mio. EUR in 2016.

 

Die Aufwendungen konnten im Jahr 2015 um 3,8 Mio. EUR und im Jahr 2016 um 3,0 Mio. EUR und die Auszahlungen im Jahr 2015 um 4,2 Mio. EUR und im Jahr 2016 um 3,0 Mio. EUR reduziert werden.

 

Gleichzeitig waren aber auch Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen für das Jahr 2015 in Höhe von 4,6 Mio. EUR und für das Jahr 2016 in Höhe von 4,1 Mio. EUR zu berücksichtigen. Insbesondere ergaben sich im Bereich Jugend und Soziales zusätzliche Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2015 in Höhe von 4,4 Mio. EUR und im Jahr 2016 in Höhe von 3,7 Mio. EUR. Aufgrund der Kostenentwicklung und dem Anstieg der Leistungsempfänger waren zusätzliche Mittel für die Leistungen der Eingliederungshilfen für behinderte Menschen in Höhe von 2,1 Mio. EUR und für die Hilfen zur Erziehung in Höhe von 2,0 Mio. EUR zu veranschlagen. 

Im Bereich Stadtforstamt waren aufgrund der Sturmfolgen Mehraufwendungen für den Wegebau, Pflanzungen und die Waldunterhaltung zu veranschlagen,  die im Teilhaushalt durch zusätzliche Erträge und Einzahlungen aus dem Holzverkauf abgedeckt werden konnten.

 

Im Jahr 2016 waren im Brandschutz- und Rettungsamt für die Ausstattung der Deutschen Feuerwehrmeisterschaften zusätzliche Mittel in Höhe von 233.100 EUR zu veranschlagen, die nur zum Teil durch Einsparungen im eigenen Bereich gedeckt werden konnten.

 

Für die Wahrnehmung der Aufgabe bezüglich der Verkehrssicherheit von Bäumen in der Hansestadt Rostock im Kataster, Vermessungs- und Liegenschaftsamt wurden zusätzliche Mittel in 2016 in Höhe von 343.000 EUR und in den Jahren 2017 und 2018 in Höhe von jeweils 105.200 EUR in den Haushaltsplan eingestellt, die jedoch durch zusätzliche Erträge kompensiert werden konnten. 

 

                                                       

 

Aufgrund der Reduzierung der Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen ergeben sich insgesamt folgende Haushaltsverbesserungen:

 

 

 

2015

2016

2017

2018

Gesamt

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit (Stand 1. Änderung zum Haushaltsplanentwurf)

6.465.600

9.375.300

11.283.000

11.360.300

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit (Stand 2. Änderung zum Haushaltsplanentwurf)

12.199.300

14.731.900

14.214.500

15.695.400

 

Haushaltsverbesserun-gen

5.733.700

5.356.600

2.931.500

4.335.100

18.356.900

Reduzierung der Auszahlungen für die Tilgung von Investitionskrediten

482.300

408.200

930.600

1.057.000

 

Gesamt

6.216.000

5.764.800

3.862.100

5.392.100

21.235.000

 

Die vom Ministerium für Inneres und Sport geforderte Einsparung von durchschnittlich jährlich 10,0 Mio. EUR kann im Haushaltsplan noch nicht vollständig dargestellt werden und ist ergänzend durch die Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes im Finanzplanungszeitraum sicher zu stellen.

 

 


 

2. Wesentliche Veränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt im Bereich der Verwaltungstätigkeit

 

Ergebnishaushalt

     - in Mio. EUR -

 

Ergebnishaushalt

2015

Ergebnishaushalt

2016

 

Ertrag

Aufwand

Ertrag

Aufwand

Schlüsselzuweisung FAG M-V

+ 0,8

 

+ 3,2

 

Ausgleich Soziallasten FAG M-V

+ 1,1

 

+ 1,8

 

Konsolidierungshilfen vom Land

- 2,0

 

- 2,0

 

Gewerbesteuer nach Ertrag

 

 

+ 1,7

 

Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

+ 0,7

 

- 1,4

 

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

- 0,2

 

+ 0,2

 

Erhöhung der Gewerbesteuerumlage

 

 

 

+ 0,1

Gewinnausschüttung der TZRW aus Grundstücksverkauf

 

 

 

+ 1,6

 

Grundsteuer B

+ 0,1

 

 

 

Vergnügungssteuer

+ 0,1

 

+ 0,1

 

Reduzierung der Konzessionsabgaben, Strom, Gas

-          0,8

 

 

 

Reduzierung der Personalaufwendungen

 

- 0,7

 

 

Erstattung Einsatz von Integrationslotsen

+ 0,1

 

+ 0,1

 

Erhöhung der Ausgleichszuweisungen gemäß § 10 AG – SGB II  (Zusätzliche Wohngeldeinsparungen 2014)

+ 0,6

 

 

 

Rückzahlung unverbrauchter Mittel für Bildung und Teilhabe 2012 sowie Reduzierung der Erträge auf Grund sinkender Bedarfsgemeinschaften

 

+ 0,6

 

 

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

+ 1,0

+ 1,0

+ 0,8

+ 0,8

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie deren Erstattung durch das Land

+ 1,2

+ 1,3

+ 1,2

+ 1,4

 

Erhöhung von  Leistungen  der Eingliederungshilfen für behinderte Menschen

 

 

+ 2,1

 

+ 1,7

Reduzierung der Hilfen zum Lebensunterhalt

 

./. 1,1

 

./. 1,3

Reduzierung der Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende

 

./. 1,6

 

 

Erhöhung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe

 

+ 0,5

 

+ 0,6

Erhöhung der Kindertagesförderung in Tageseinrichtungen und Tagespflege

 

+ 0,8

 

+ 0,4

Erhöhung der Hilfen zur Erziehung

 

+ 2,0

 

+ 0,7


 

Ergebnishaushalt

2015

Ergebnishaushalt

2016

 

Ertrag

Aufwand

Ertrag

Aufwand

Reduzierung weiterer Leistungen nach dem SGB VIII:

-          Hilfen für junge Volljährige sowie Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

-          Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

-          Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz

 

 

 

./. 0,2

 

 

 

./. 0,2

 

 

./. 0,2

 

 

 

./. 0,1

 

 

 

/. 0,2

 

 

./. 0,2

Erstattung von Betriebskosten für die Verwaltungsgebäude

+ 0,4

 

 

 

Anpassung der Vorauszahlungen der Betriebskosten für Verwaltungsgebäude auf Grund der Betriebskostenerstattungen

 

-0,9

 

-0,4

Erstattung von Betriebskosten im Bereich Schule und Sport

+ 1,3

 

 

 

Anpassung der Vorauszahlungen der Betriebskosten im Bereich Schule und Sport auf Grund der Betriebskostenerstattungen

 

- 0,6

 

- 0,4

Gebühren aus Bauordnungsangelegenheiten

+ 0,3

 

 

 

Erträge aus der Verpachtung von kommunalen Grundstücken

+ 0,1

 

+ 0,1

 

Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken (Vermögenszuordnungs-gesetz) sowie aus der Vergabe von Rechten an Grundstücken

+ 0,8

 

 

 

Mehrerträge aus Holzverkauf nach den Sturmereignissen Elon und Felix

+ 0,2

 

 

 

Anpassung der Landeszuweisungen aufgrund der Fortschreibung der Zielvereinbarung zur zukünftigen Struktur der VTR GmbH

 

 

- 1,3

- 1,3

Instandhaltung der Immobilien der VTR GmbH

 

 

 

+ 0,5

Ausrichtung der Deutschen Feuerwehrmeisterschaften

 

 

+ 0,2

+ 0,2

Reduzierung der Aufwendungen für Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie der Aufwendungen für Abbruch

 

 

 

- 0,3

Reduzierungen der Zinsaufwendungen

 

- 0,7

 

-1,0

Reduzierung der Abschreibungen

 

- 0,1

 

 

Reduzierung der Umlage an den Wasser- und Bodenverband

 

- 0,2

 

 

Reduzierung Stromverbrauch für Straßenbeleuchtung

 

- 0,1

 

 

Reduzierung der Bewirtschaftung und Unterhaltung der Spülfelder

 

 

 

- 0,1

 

 

Finanzhaushalt

 

     - in Mio. EUR -

 

Finanzhaushalt

2015

Finanzhaushalt

2016

 

Einzahlung

Auszahlung

Einzahlung

Auszahlung

Schlüsselzuweisung FAG M-V

+ 0,8

 

+ 3,2

 

Ausgleich Soziallasten FAG M-V

+ 1,1

 

+ 1,8

 

Konsolidierungshilfen vom Land

- 2,0

 

- 2,0

 

Gewerbesteuer nach Ertrag

 

 

+ 1,7

 

Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

+ 0,7

 

- 1,4

 

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

- 0,2

 

+ 0,2

 

Erhöhung der Gewerbesteuerumlage

 

 

 

+ 0,1

Gewinnausschüttung der TZRW aus Grundstücksverkauf

 

 

+1,6

 

Grundsteuer B

+ 0,1

 

 

 

Vergnügungssteuer

+ 0,1

 

+ 0,1

 

Reduzierung der Konzessions-abgaben, Strom, Gas

-          0,8

 

 

 

Reduzierung der Personalauszahlungen

 

- 1,4

 

 

Erstattung Einsatz von Integrationslotsen

+ 0,1

 

+ 0,1

 

Erhöhung der Ausgleichszuweisungen gemäß § 10 AG – SGB II  (Zusätzliche Wohngeldeinsparungen 2014)

+ 0,6

 

 

 

Rückzahlung unverbrauchter Mittel für BuT 2012, Reduzierung auf Grund weiter sinkender Bedarfsgemeinschaften

+ 0,6

 

 

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

+ 1,0

+ 1,0

+ 0,8

+ 0,8

Leistungen nach dem Asyl-bewerberleistungsgesetz sowie deren Erstattung durch das Land

+ 1,2

+ 1,3

+ 1,2

+ 1,4

Erhöhung von  Leistungen  der Eingliederungshilfen für behinderte Menschen

 

+ 2,1

 

+ 1,7

Reduzierung der Hilfen zum Lebensunterhalt

 

./. 1,1

 

./. 1,3

Reduzierung der Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende

 

./. 1,6

 

 

Erhöhung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe

 

+ 0,5

 

+ 0,5

Erhöhung der Kindertages-förderung in Tageseinrichtungen und Tagespflege

 

 

+ 0,8

 

+ 0,4


 

Finanzhaushalt

2015

Finanzhaushalt

2016

 

Einzahlung

Auszahlung

Einzahlung

Auszahlung

Erhöhung der Hilfen zur Erziehung

 

+ 2,0

 

+ 0,8

Reduzierung weiterer Leistungen nach dem SGB VIII:

-          Hilfen für junge Volljährige sowie Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

-          Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

-          Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz

 

 

 

./. 0,2

 

 

 

./. 0,2

 

 

./. 0,2

 

 

 

./. 0,1

 

 

 

/. 0,2

 

 

./. 0,2

Erstattung von Betriebskosten für die Verwaltungsgebäude

+ 0,4

 

 

 

Anpassung der Vorauszahlungen der Betriebskosten für Verwaltungsgebäude auf Grund der Betriebskostenerstattungen

 

-0,9

 

-0,4

Erstattung von Betriebskosten im Bereich Schule und Sport

+ 1,3

 

 

 

Anpassung der Vorauszahlungen der Betriebskosten im Bereich Schule und Sport auf Grund der Betriebskostenerstattungen

 

-0,6

 

-0,4

Anpassung der finanziellen Mittel entsprechend der Fortschreibung der Zielvereinbarung zur zukünftigen Struktur der VTR GmbH

 

 

- 1,3

- 1,3

Instandhaltung der Immobilien der VTR GmbH

 

 

 

+ 0,5

Ausrichtung der Deutschen Feuerwehrmeisterschaften

 

 

+ 0,2

+ 0,2

Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken sowie aus der Vergabe von Rechten an Grundstücken

+ 0,8

 

 

 

Holzverkauf nach den Sturmereignissen Elon und Felix

+ 0,2

 

 

 

Reduzierung der Auszahlungen für Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie der Aufwendungen für Abbruch

 

 

 

- 0,3

Minderung der Zinsauszahlungen

 

- 0,7

 

-1,0

Reduzierung der Umlage an den Wasser- und Bodenverband

 

- 0,2

 

 

Reduzierung Stromverbrauch für Straßenbeleuchtung

 

- 0,1

 

 

Reduzierung der Bewirtschaftung und Unterhaltung der Spülfelder

 

 

 

- 0,1

 

 

Zur finanziellen Entlastung der Landkreise und kreisfreien Städte in M-V hat der FAG-Beirat beschlossen, die positiven Abrechnungsüberschüsse des Landes aus den Jahren 2013 und 2014 im Jahre 2015 in Höhe von 7,0 Mio. EUR sowie 2016 in Höhe von 25,5 Mio. EUR nach dem Verteilermodus der Schlüsselzuweisung an die Kommunen auszuzahlen, darüber hinaus 2015 weitere 3,0 Mio. EUR sowie 2016 6,9 Mio. EUR sozialorientiert an die Sozialleistungsträger. Die Anteile der Hansestadt Rostock wurden mit der 2. Änderung zum Planentwurf aufgenommen.

 

Darüber hinaus erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte aus den genannten Abrechnungsüberschüssen als Umsetzung aus der auf dem Flüchtlingskommunalgipfel am 16.02.2015 beim Ministerpräsidenten vereinbarten Asylvereinbarung zusätzliche Finanzmittel von jeweils 4,8 Mio. EUR in den Jahren 2015 und 2016. Der Anteil daraus beträgt für die Hansestadt Rostock 2015 ca. 0,3 Mio. EUR. Der Bund hat signalisiert, die pauschale Hilfe für Länder und Kommunen im Jahre 2015 zu verdoppeln. Dieser Fakt wurde in der Planung berücksichtigt und 2016 fortgeschrieben.

 

Die bisher jährlich geplanten 2,0 Mio. EUR aus dem Abschluss der Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land M-V werden bis zu ihrer Veranschlagungsreife im Haushaltssicherungskonzept im Jahr 2019 dargestellt.

 

Die Planansätze für die Gewerbesteuer sowie Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer wurden auf der Grundlage der aktuellen Mai-Steuerschätzung 2015 des Landes M-V angepasst.

 

Aufgrund der bisherigen Ergebnisse im Jahr 2015 wurden die Personalaufwendungen und -auszahlungen neu ermittelt und ergaben eine Reduzierung der bisherigen Haushaltsansätze in Höhe von 0,7 Mio. EUR im Ergebnishaushalt und 1,4 Mio. EUR im Finanzhaushalt 2015.  Für Tarif- und Besoldungserhöhungen sowie für die Wiederbesetzung von frei werdenden Stellen wurden zusätzliche Personalaufwendungen und -auszahlungen im Jahr 2017 in Höhe von 1,3 Mio. EUR und im Jahr 2018 in Höhe von 2,5 Mio. EUR veranschlagt.

 

Im Bereich Jugend und Soziales wurden die Haushaltsansätze der fortgeschrittenen Haushaltsdurchführung angepasst. Darüber hinaus erhält die Hansestadt Rostock höhere Zuweisungen von Landesmitteln wegen Wohngeldeinsparungen. Des Weiteren hat die Hansestadt Rostock, auf Grund der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 10. März 2015, die im Jahr 2014 einbehaltenen Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes aus dem Jahr 2012 erstattet bekommen.

 

Auf Grund der weiter steigenden Zuweisung von Flüchtlingen aus Krisengebieten erhöhen sich die Aufwendungen/Auszahlungen erheblich. Das Landesamt für Innere Verwaltung  Mecklenburg-Vorpommern (Amt für Migrations- und Flüchtlingsangelegenheiten) beteiligt sich an den erstattungsfähigen Kosten.  

 

 

3. Wesentliche Veränderungen des Finanzhaushaltes im Bereich der Investitionstätigkeit

 

Redaktionelle Änderung:

In der Beschlussvorlage zur 1. Änderung zum Haushaltsplanentwurf 2015/2016 ist im Punkt 3 das Wort „Reduzierung“ durch „Erhöhung“ zu ersetzen.

 

Begründung:

Es handelt sich um einen Schreibfehler. Die zusätzliche Veranschlagung der investiven Auszahlungen für die Grundsanierung des Matrosendenkmals führt zu einer Erhöhung der Kreditaufnahme.

 

Änderungen  im Bereich der Investitionstätigkeit

Das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern hat zur Haushaltssatzung 2014 und zum Haushaltssicherungskonzept 2014-2025 der Hansestadt Rostock angekündigt, dass in künftigen Haushaltsjahren eine investive Kreditfestsetzung maximal in Höhe der planmäßigen Tilgung genehmigungsfähig ist. Die von der Hansestadt Rostock gegebenen Hinweise, dass zur Refinanzierung und Vermögenserhaltung künftig Kredite in Höhe von 15,0 Mio. EUR bis 17,0 Mio. EUR erforderlich sind, haben aufgrund der vorliegenden Haushaltssituation keine Berücksichtigung gefunden.

 

Um den möglichen Auswirkungen einer geminderten Kreditgenehmigung entgegenzuwirken wurden die Haushaltsansätze der Investitionsmaßnahmen einschließlich inzwischen erforderlicher Korrekturen auf die bereits im Planungsverfahren abgestimmten Vorhaben reduziert.

 

Die Reduzierung der Haushaltsansätze führt bei den wesentlichen neuen Investitionsmaßnahmen zu folgenden Änderungen:

 

TH

Maßnahme

Ansatz 2015

alt

Ansatz 2015 neu

Ansatz 2016

alt

Ansatz 2016

neu

Bemerkung

10

Hard- und Software Vernetzung

1.199.700

710.100

1.012.000

656.900

 

32

Kombiblitzer

200.000

115.000

115.000

0

 

 

Hard- und Software, Vernetzung

59.700

1.100

253.100

253.100

 

37

Erwerb Abrollbehälter

300.000

300.000

268.800

800

300.000 EUR Verschiebung ins Jahr 2017

 

Erwerb Löschfahrzeuge Berufsfeuerwehr

450.000

450.000

1.000.000

643.100

356.900 EUR Verschiebung ins Jahr 2017

 

 

Erwerb Löschfahrzeuge FFW

850.000

425.000

0

0

199.200 EUR Verschiebung ins Jahr 2017 und 400.000 EUR ins Jahr 2018

 

Beschaffung Wechsellader Berufsfeuerwehr

0

0

200.000

0

200.000 EUR Verschiebung ins Jahr 2018

 


TH

Maßnahme

Ansatz 2015

alt

Ansatz 2015 neu

Ansatz 2016

alt

Ansatz 2016

neu

Bemerkung

62

Hard- und Software, Vernetzung

85.200

73.000

52.000

48.600

 

66

Geh- und Radweg Lindenpark

200.000

180.000

0

0

 

 

Ersatzneubau Kayenmühlenbach-brücke

350.000

0

850.000

120.000

 

 

Lückenschluss Geh- und Radweg Osthafen

30.000

0

300.000

0

 

 

Radweg Holbeinplatz Tschaikowskistr.

300.000

0

0

0

 

 

Grundsanierung Spüldurchlass Alter Strom

400.000

380.000

1.250.000

1.250.000

 

 

Grundhafter Ausbau von Verkehrsanlagen durch Medienerneuerung Eurawasser

200.000

100.000

500.000

0

 

 

Ausbau barrierefreier Zuwegungen

0

0

300.000

20.000

 

67

Sanierung / Neubau Spielanlagen

240.100

130.500

252.700

139.800

156.000 EUR Verschiebung ins Jahr 2017

 

Erwerb Fahrzeuge/  Spezialtechnik

 

351.500

185.000

197.000

187.400

 

 

73

Neubau WC Warnemünde

400.000

0

200.000

400.000

200.000 EUR Verschiebung ins Jahr 2017

 

Neubau WC Innenstadt

200.000

0

0

200.000

 

 

Neubau WC Markgrafenheide

0

0

400.000

0

400.000 EUR Verschiebung ins Jahr 2017

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Städtebauliches Sondervermögen

 

Im Rahmen der Reduzierung der Ansätze für die investiven Zuschüsse an das Städtebauliche Sondervermögen können bereits begonnene Maßnahmen weiter geführt werden. Neue Vorhaben im Bereich Schulen, Sporthallen und Kitas können aufgrund der Einstellung des städtischen Eigenanteils im Wirtschaftsplan des KOE ebenfalls begonnen werden.

 

Durch die Reduzierung der Ansätze für investive Zuwendungen an die Städtebaulichen Sondervermögen verringern sich auch die Zuweisungen für laufende Zwecke. Die Planansätze im Kernhaushalt für das Städtebauliche Sondervermögen haben sich wie folgt geändert:

 

-in EUR-

 

1. Änderung HHPE 2015

Änderung

2. Änderung HHPE 2015

1. Änderung HHPE 2016

Änderung

2. Änderung HHPE 2016

Zuweisungen für laufende Zwecke Verwaltungstätigkeit

1.312.300

-65.700

1.246.600

1.328.900

-66.500

1.262.400

Investive Auszahlungen

5.324.000

-2.005.600

3.318.400

6.724.700

-2.044.500

4.680.200

 

Derzeit erfolgt eine umfangreiche Neuberechnung der Haushalte des Städtebaulichen Sondervermögens, die zu weiteren Haushaltsentlastungen für den Kernhaushalt der Hansestadt Rostock führen werden. Die sich hieraus ergebenden Änderungen werden der Bürgerschaft zur Beschlussfassung mit den geänderten Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen (Band III) gesondert vorgelegt.

 

 

5. Ausblick auf die mittelfristige Finanzplanung

 

- in Mio. EUR -

Ergebnishaushalt

2015

2016

2017

2018

Erträge

587.875.900

594.392.300

598.059.000

603.250.600

Aufwendungen

586.042.100

591.014.900

594.722.700

598.538.600

ordentliches Ergebnis

1.833.800

3.377.400

3.336.300

4.712.000

Einstellung in die  zweckgebundene  Kapitalrücklage

1.833.800

3.377.400

3.336.300

4.712.000

Jahresergebnis

0

0

0

0

 


- in Mio. EUR -

Finanzhaushalt

2015

2016

2017

2018

laufende Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit

546.288.100

553.047.700

556.977.900

561.357.700

laufende Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit

534.088.800

538.315.800

542.763.400

545.662.300

Saldo Verwaltungstätigkeit

12.199.300

14.731.900

14.214.500

15.695.400

Finanzhaushalt

2015

2016

2017

2018

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

52.652.000

37.619.100

35.972.200

23.838.500

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

59.073.000

47.742.300

51.928.200

33.042.100

Saldo Investitionstätigkeit

-6.421.000

-10.123.200

-15.956.000

-9.203.600

 

 

 

 

 

Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen

6.421.000

10.123.200

15.956.000

9.203.600

Auszahlungen zur Tilgung von Krediten

-5.983.300

-8.961.300

-9.608.600

-10.250.300

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Krediten für Investitionen

437.700

1.161.900

6.347.400

-1.046.700

 

 

Der  Ergebnishaushalt weist in der mittelfristigen Finanzplanung einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen im Jahr 2017 in Höhe von 3,3 Mio. EUR und im Jahr 2018 in Höhe von 4,7 Mio. EUR aus. In der mittelfristigen Finanzplanung werden positive Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit im Jahr 2017 in Höhe von 14,2 Mio. EUR und im Jahr 2018 in Höhe von 15,7 Mio. EUR ausgewiesen. Die Zahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten können vollständig abgedeckt und darüber hinaus Fehlbeträge abgebaut werden.

 

Mit dem Gesetzentwurf des Bundes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern ist vorgesehen, dass zusätzlich zu der Soforthilfe für die Kommunen weitere 1,5 Milliarden EUR bereitgestellt werden, die über die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer und die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft weitergeleitet werden. Darüber hinaus werden im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen die Kommunen ab 2018 um weitere 5,0 Milliarden EUR entlastet. Die Anteile der Hansestadt Rostock von diesen zusätzlichen Mitteln wurden nunmehr in den Jahren 2017 und 2018 im Haushaltsplanentwurf 2015/2016 berücksichtigt.

 

Trotz höherer Steuereinnahmen in den letzten Jahren und trotz zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Finanzausgleichsleistungen gewährten Hilfeleistungen des Landes ist die Haushaltssituation der Hansestadt Rostock nach wie vor angespannt. Die aus dem Kommunalgipfel vom 19.02.2014 getroffene Vereinbarung zwischen dem Land und dem Städte- und Gemeindetag M-V, den Kommunen im Zeitraum 2014-2016 Sonderhilfen von insgesamt 100 Mio. EUR zu gewähren, endet im Jahre 2016. Über diesen Zeitraum erhielt die Hansestadt Rostock zusätzlich 12,7 Mio. EUR. Der Anteil aus dem Jahr 2016 in Höhe von 3,8 Mio. EUR entfällt ab 2017 gänzlich.

 

Zur vorübergehenden Stärkung ihrer Finanzkraft erhalten die Kommunen darüber hinaus außerhalb des Finanzausgleichgesetzes in den Jahren 2014-2017 jährlich einen Betrag von 40,0 Mio. EUR, davon 35,0 Mio. EUR nach dem Modus der Schlüsselzuweisung sowie 5,0 Mio. EUR nach einem Soziallastensatz verteilt. Daraus erhält die Hansestadt Rostock weitere ca. 5,0 Mio. EUR jährlich, die ab 2018 ersatzlos entfallen. Deshalb ist es notwendig, dass einerseits die Strukturen des Finanzausgleichs im Zuge der beabsichtigten Novellierung des Finanzausgleichgesetzes ab 2018 eingehend geprüft und überarbeitet werden und andererseits eine nachhaltige Konsolidierung des Haushaltes der Hansestadt Rostock verfolgt wird.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Ergebnishaushalt weist einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen in 2015 in Höhe von 1,8 Mio. EUR und in 2016 in Höhe von 3,4 Mio. EUR aus, welche in die zweckgebundene Kapitalrücklage eingestellt werden. Der Finanzhaushalt weist unterjährig einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in 2015 in Höhe 12,2 Mio. EUR und in 2016 in Höhe von 14,7 Mio. EUR aus, welche die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen in 2015 von 6,0 Mio. EUR und in 2016 in Höhe von 9,0 Mio. EUR abdecken.

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.08.2015 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - vertagt

Zustimmung, dass diese Beschlussvorlage auf die nächste Ortsbeiratssitzung am 08.09.2015 vertagt wird..

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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18.08.2015 - Personalausschuss - ungeändert beschlossen

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18.08.2015 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - zur Kenntnis gegeben

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18.08.2015 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - abgelehnt

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19.08.2015 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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19.08.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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19.08.2015 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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19.08.2015 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - vertagt

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20.08.2015 - Finanzausschuss - vertagt

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20.08.2015 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - überwiesen

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20.08.2015 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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25.08.2015 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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25.08.2015 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

 

 

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25.08.2015 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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25.08.2015 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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26.08.2015 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

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27.08.2015 - Kulturausschuss - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Beschlussvorlage wird gemäß beiliegender Anlagen 1 bis 8 geändert.

 

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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27.08.2015 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

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01.09.2015 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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01.09.2015 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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01.09.2015 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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01.09.2015 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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02.09.2015 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - ungeändert beschlossen

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02.09.2015 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - geändert beschlossen

 

 

 

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03.09.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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03.09.2015 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - zur Kenntnis gegeben

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03.09.2015 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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03.09.2015 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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08.09.2015 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - zur Kenntnis gegeben

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08.09.2015 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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08.09.2015 - Ortsbeirat Evershagen (6) - abgelehnt

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08.09.2015 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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09.09.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Die Beschlussvorlage wird gemäß beiliegender Anlagen 1 bis 8 geändert.

 

Anlagen:
1 Haushaltssatzungen 2015/2016
2 Ergebnishaushalt 2015/2016
3 Finanzhaushalt 2015/2016

4 Änderungen Verwaltungstätigkeit

5 Änderungen Investitionstätigkeit

6 Änderungen durchlaufende Gelder

7 Änderungen Stellenplan Band VI

8 Änderungen Wirtschaftspläne

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09.09.2015 - Ortsbeirat Biestow (13) - ungeändert beschlossen

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16.09.2015 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - zur Kenntnis gegeben