Informationsvorlage - 2015/IV/1060

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Beratungsfolge

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Vorschriften:

 

§ 71 (4) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss und der Finanzausschuss der Bürgerschaft haben festgelegt, dass den Ausschüssen durch die Stadtverwaltung monatlich zur wirtschaftlichen Lage der Volkstheater Rostock GmbH berichtet wird.

 

Bezug nehmend auf diese Festlegung wird in der Anlage der Sachstandsbericht der VTR GmbH für den Monat Juni 2015 übergeben. Die Berichterstattung erfolgt per 30.06.2015.

Der Plan-Ist-Vergleich basiert auf der von der Gesellschafterversammlung am 18.03.2015  eschlossenen Wirtschaftsplanung für das Jahr 2015.

 

Mit dem kumulierten Ergebnis per 30.06.2015 in Höhe von 47 TEUR liegt eine negative Abweichung von 342 TEUR vor. Ursache für die negative Zielabweichung ist die gegenüber dem Planansatz nicht realisierte Betriebsleistung (- 572 TEUR), der ein um 230 TEUR geringerer Betriebsaufwand gegenüber steht.

Die nicht realisierte Betriebsleistung ergab sich aus den bis Juni liquiditätsseitig nicht benötigten und deshalb vorerst von der Hansestadt Rostock nicht gezahlten Zuschüssen (800 TEUR). Positiv wirkten dagegen die Übererfüllung der geplanten Umsatzerlöse um 47 TEUR, die zusätzlichen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in Höhe von 173 TEUR und der sonstigen Erträge in Höhe von 8 TEUR.

Der geringe Betriebsaufwand ist im Wesentlichen auf die Ergebnisse bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (- 193 TEUR ohne Einstellung in den Sonderposten), dem Personalaufwand (- 235 TEUR) sowie den Abschreibungen (+ 170 TEUR) und den Aufwendungen für bezogene Leistungen (+ 28 TEUR) zurückzuführen.

 

Der zum 30.06.2015 in Höhe von  47 TEUR ausgewiesene Jahresüberschuss ergibt sich auch durch die Planbestandteile, die nicht unterjährig, sondern erst mit der Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2015 gebucht werden. Das betrifft insbesondere die aktivierten Eigenleistungen, die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens sowie die Einstellung in den Sonderposten. 

 

Nach der Vorschau zum 31.12.2015 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 8 TEUR erwartet. Das entspricht einer negativen Plan-Ist-Abweichung in Höhe von 2 TEUR.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.08.2015 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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27.08.2015 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben