Beschlussvorlage - 2015/BV/1059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AbfGS) (Anlage 1) einschließlich Kalkulation (Anlage 2).

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Beschlussvorschriften:              § 22 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2013/BV/4807, 2014/BV/0167

 

Sachverhalt:

In der zu beschließenden Änderung der Abfallgebührensatzung wird eine textliche Anpassung vorgenommen.

Im § 6 Abs. 11 der Abfallgebührensatzung wird nach der Änderung verwiesen auf die geltenden Fristen in der Abfallsatzung. Die bisherige Regelung führte des Öfteren zu Missverständnissen.
 

Die beigefügte Änderungssatzung  korrigiert diesen Fehler.

 

Des Weiteren kommt es mit dieser Änderungssatzung zu einer Anpassung der Gebührensätze im § 6 der Abfallgebührensatzung sowie zu einer Leistungserweiterung im § 6 Abs. 12 Nr. 4-5 der Abfallgebührensatzung, die in Verbindung mit der vorgeschlagenen Änderung der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hansestadt Rostock (Abfallsatzung) steht.

Das Gebührenmodell der Abfallgebühren und die Kalkulationsmethodik sind gegenüber den Vorjahren nicht verändert und der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, diese beizubehalten.

 

Die Erbringung der notwendigen Leistungen auf dem Gebiet der Abfalleinsammlung von überlassungspflichtigen Abfällen und Abfallverwertung von organischen Abfällen sowie der Gebührenerhebung ist durch die Verträge

-       Vertrag über die Sammlung und den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (17.02.1994),

-       Vertrag über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen (17.02.1994)

-       Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der Erarbeitung der Gebührenbescheide (01.01.1992)

-       Vertrag über die Bewirtschaftung und den Betrieb der Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock (07.09.2015)

mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) geregelt.

 

Die SR GmbH legte am 30.06.2015 ihre Kalkulation für das Jahr 2016 vor. Diese Kalkulation wurde durch den Preisprüfer Herrn Henssen entsprechend VOPR 30/53 und LSP geprüft. Der Preisprüfbericht ist dem Kalkulationsordner beigefügt. Er bildet die Grundlage für die Übernahme der geprüften Preise in die Gebührenkalkulation.

 

Bereits im Vorfeld erfolgte eine vorgezogene Preisprüfung des Angebotspreises nach VOPR 30/53 und LSP für die Errichtung, Bewirtschaftung und den Betrieb der 4 Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock. In die Kalkulation wurde der geprüfte Preis eingestellt. Der Preisprüfbericht ist dem Kalkulationsordner beigefügt.

 

Im Anschluss an ein europaweites Ausschreibungsverfahren wurde die Entsorgung der gemischten Siedlungsabfälle der HRO 2011 an die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock (EVG mbH) beauftragt (Beschluss 2010/BV/1714). 

 

Die Errichtung, Bewirtschaftung und der Betrieb der 4 Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock wurde für die Jahre ab 2016 an die Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) vergeben (Beschluss 2015/BV/0963). Im Vorfeld dieses Beschlusses erfolgte eine vorgezogene Preisprüfung des Angebotspreises nach VOPR 30/53 und LSP. In die Kalkulation wurde der geprüfte Preis eingestellt. Die SR GmbH muss jährlich einen Nachweis über ihre Inhousefähigkeit erbringen.
 

Die Eigenvermarktung/-verwertung der Gerätegruppe I und Gerätegruppe V wurde nach öffentlicher Ausschreibung für den Zeitraum 01.01.2015-31.12.2016 an die Firma Veolia Umweltservice Nord GmbH (Beschluss 2014/BV/5523) vergeben.

 

Die Leistung Einsammlung und Verwertung von Papierabfällen, incl. Behälteraufstellung und –bewirtschaftung wurde im europaweiten Wettbewerb an das Unternehmen Veolia Umweltservice Nord für den Zeitraum 01.01.2015-31.12.2018 mit einer Option zur Verlängerung bis 31.12.2020 vergeben (Beschluss 2014/BV/5379).

 

Der Vertrag zur Erfassung und Einsammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten wurde für die Jahre ab 2015 an die SR GmbH vergeben (Beschluss 2014/BV/5465). Im Vorfeld dieses Beschlusses erfolgte eine vorgezogene Preisprüfung des Angebotspreises nach VOPR 30/53 und LSP. In die Kalkulation wurde der geprüfte Preis eingestellt. Die SR GmbH muss jährlich einen Nachweis über ihre Inhousefähigkeit erbringen.

 

Der Vertrag zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten der Hansestadt Rostock wurde zum 01.01.2014 nach öffentlicher Ausschreibung neu vergeben.  Vertragspartner wurde die Firma Veolia Umweltservice Nord GmbH (Beschluss  2013/BV/4615). Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2016.

 

Der Vertrag zur Verwertung des Sperrmülls der Hansestadt Rostock wurde in einem europaweiten Wettbewerb ab 01.01.2014  an die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH neu vergeben. (Beschluss 2013/BV/4349). Dieser Vertrag läuft bis zum 31.12.2017.

1. Gesamtkostenübersicht im Vergleich zum Vorjahr

 

Die Gesamtkosten ohne Abschläge erhöhen sich von 15.941.161 EUR im Jahr 2015 auf 16.426.766 EUR im Jahr 2016. Diese Kostenerhöhung setzt sich zusammen aus 359.826 EUR bei der Abfallverwertung und 125.779 EUR bei der Abfallentsorgung.
 

Nach Berücksichtigung der in den Kalkulationen eingerechneten Abschläge (Schrotteinnahmen, Altpapiererlöse und Ergebnisse der Nachkalkulation) kommt es zu einer Erhöhung der gebührenfähigen Kosten um 479.308 EUR auf 15.234.948 EUR.

 

1.1. Abfallverwertung

 

Die Kosten der Abfallverwertung erhöhen sich um  359.826 EUR.

Den größten Anteil dieser Kostensteigerung verursacht die Betreibung der Recyclinghöfe. Sie begründet sich darin, dass es durch die Inhousevergabe zu einer Umstellung von Dauer- und Zeitarbeitsplätzen auf ausschließlich Dauerarbeitsplätze ab dem 01.01.2016 kommt, was zu einem erhöhten Personalaufwand führt. Dieser erhöhte personelle Aufwand führt in der Konsequenz zu höheren Personalkosten. Weiterhin kommt es im Jahr 2016 zu einer tariflich vereinbarten Lohnerhöhung bei der SR GmbH. Zu beachten ist weiterhin  das  nach einer Prüfung durch das Finanzamt nur noch 10 % der Kosten dem DSD zugeordnet werden dürfen.

 

Auch die weiteren Kostensteigerungen in den Bereichen Grünschnitt- und Bioabfallsammlung bzw. Elektronikschrottsammlung sind auf die bereits beschriebe Tariferhöhung bei der SR GmbH zurückzuführen. Die Erhöhung der Kosten bei der Altpapierentsorgung geht auf die Vergabe der Leistungen im Jahr 2014 zurück, die im Leistungszeitraum eine jährliche Preissteigerung beinhaltet.

 

Die Gebühren für Sonderleistungen basieren auf den Preisen des beauftragten Dritten. Für den Laubsack wird ab 01.01.2016 eine Schutzgebühr erhoben, um Anreize für die Nutzung zu schaffen. Die eigentlichen Kosten wurden bei der Abfallverwertungsgebühr berücksichtigt.

Kostenmindernd wirkt sich die Verrechnung der Kostenabschläge im Ergebnis der Nachkalkulationen der Jahre 2013 und 2014 in Höhe von 95 % aus.

 

1.2. Abfallentsorgung 

 

Die Kostenerhöhung in der Abfallentsorgung resultiert hauptsächlich aus den Entleerungs- und Sammelkosten des Haus- und Geschäftsmülls (Umleerbehälter). Diese Leistungen werden von der SR GmbH erbracht. Durch Tariferhöhungen in dem Unternehmen steigen die Personalkosten zum 01.01.2016 an. Die Entwicklung der Personalkosten der SR GmbH ist durch den am 31.05.2015 abgeschlossenen 2. Änderungstarifvertrag zum Haustarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di  festgelegt.

Weiterhin ist ein leichter Anstieg der Zahl der Behälterentleerungen zu verzeichnen.

Die Restabfallbehandlungskosten reduzieren sich auf Grund des Rückganges der kalkulierten Mengen von 44.180 t auf 43.854 t (326 t) [ohne Direktanlieferung].

Kostenmindernd wirkt sich die Verrechnung der Kostenabschläge im Ergebnis der Nachkalkulationen der Jahre 2013 und 2014 in Höhe von 5 % aus.

 

2. Gebührensätze

 

2.1. Behältergebühr

 

Diese Gebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für die Entsorgung von

Haus- und Geschäftsmüll. Maßstab ist das Behältervolumen und die Entleerungshäufigkeit.

 

Basis für die Berechnung der Jahresgebührensätze für die einzelnen Behälterarten unter Berücksichtigung der Entleerungshäufigkeit im Jahr sind die ermittelten Einzelgebührensätze.

 

2016 werden die Abschläge zu den Gesamtkosten in Höhe von 5 % zur Reduzierung der Kosten und damit zur Verringerung der Gebührensätze eingesetzt. Auf Grund der erhöhten Kosten in der Abfallentsorgung ist ein leichter Anstieg der Behältergebühren zu verzeichnen.

Die Prognose der Entleerungshäufigkeiten hat für die Kalkulation der Gebührensätze eine hohe Bedeutung, da die Anzahl der Entleerungen der Behälter für Haus- und Geschäftsmüll direkt in die Kalkulation einfließt und somit direkten Einfluss auf die Gebührenhöhen hat. Für die Prognose konnte auf Daten der Jahre 2004 bis 2014 zu Entleerungshäufigkeiten zurückgegriffen werden.

 

Tabelle 1 - Anzahl der Entleerungen 2015 im Vergleich zu 2016

 

Entleerungen

Behälter

2015

2016

Abfallsack

1.379

1.497

80 l

120 l

240 l

1.100 l

219.626

112.523

312.675

383.386

222.435

116.040

315.283

381.394

Gesamt

1.029.589

1.036.649

 

Tabelle 2 -  Mengenentwicklung Haus- und Geschäftsmüll:

 

Jahr

Haus- und Geschäftsmüll

2000- Ist

54.802 t

2001- Ist

51.494 t

2002- Ist

49.383 t

2003- Ist

47.113 t

2004- Ist

47.490 t

2005- Ist

47.177 t

2006- Ist

47.682 t

2007- Ist

48.334 t

2008- Ist

46.422 t

2009- Ist

46.807 t

2010- Ist

46.660 t

2011- Ist

46.922 t

2012- Ist

45.484 t

2013-Ist

45.076 t

2014-Ist

45.332 t

2015-Plan

46.036 t

2016-Plan

45.704 t

 

Um für die Teilprozesse der Abfallentsorgung die von den einzelnen Abfallbehältern verursachten Kosten umlegen zu können, bedarf es eines Erwartungswertes für die in den jeweiligen Behältern zu entsorgenden Abfallmengen. Seit der Gebührenkalkulation 2000 wird diese verursachergerechte Berechnung der Abfallmengen mittels Wertungskennziffern für die Gebührenkalkulation in der Hansestadt Rostock angewandt.

 

Da die Entwicklung der Abfallmengen, sowohl insgesamt im Entsorgungsgebiet als auch in den einzelnen Behältergrößen nach wie vor dynamisch ist, ist es notwendig, diese Entwicklung der Abfallmengen in den verschiedenen Behältergrößen zu überprüfen. Seit der Gebührenkalkulation für 2001 werden deshalb mittels Stichproben diese Entwicklungen festgestellt.

 


Diese Dynamik ist an Hand folgender Entwicklungen festzustellen:

 

entleertes Volumen in TLiter (theoretisches Ist jeweils I. Quartal)

Behälter-
größe

2000

2005

2008

2012

2013

2014

2015

80 l

13.844

16.472

17.334

17.692

18.102

17.946

17.976

120 l

19.360

15.719

14.522

13.929

14.109

14.124

14.349

240 l

93.531

80.558

75.186

75.042

75.797

75.754

76.459

1.100 l

566.823

485.700

456.170

437.780

431.946

427.656

432.575

Abfallsack

-

-

-

-

-

81

131

   gesamt

693.559

598.441

563.211

544.444

539.954

535.561

541.490

 

Das Entleerungsvolumen reduzierte sich seit Beginn der Erfassungen im Jahre 2000 (Basisjahr) insgesamt um ca. 22%. Dabei ist festzustellen, dass das Entleerungsvolumen in den Jahren bis 2006 ständig abnahm, im Zeitraum 2006 bis 2009 nahezu unverändert blieb, im Jahr 2010 sich weiter reduzierte bis und dann bis zum Jahr 2012 auf diesem Niveau blieb. Nachdem in den Jahren 2013 und 2014 leichte Reduzierungen des Entleerungsvolumens zu verzeichnen waren, stieg es im Jahr 2015 wieder leicht an. Man kann also gegenwärtig feststellen, dass das Entleerungsvolumen seit dem Jahr 2010 um den Wert 540 Mio. Liter schwankt.

 

Das Entleerungsvolumen und die Anzahl der 80-l-Behälter blieb nahezu unverändert auf dem Niveau des Vorjahres.

 

Bei den 120-l-Behältern erhöhte sich das Entleerungsvolumen um 1,6%, verglichen mit dem Vorjahr, wobei der Gesamtbehälterbestand sich um 2,6% erhöhte. Ursache hierfür ist der anhaltende Trend, dass die Behälter mit wöchentlicher Entleerung abnehmen (- 1%) und gleichzeitig die Behälter mit 14-täglicher und 4-wöchentlicher Entleerung zunehmen (+ 2% bzw. 13%).

 

Das Entleerungsvolumen wuchs bei den 240-l-Behältern um 0,9%, der Behälterbestand erhöhte sich leicht um 1,2%.

 

Auch bei den 1.100-l-Behältern konnten in diesem Jahr kaum Veränderungen festgestellt werden. Der Behälterbestand stieg gering um 0,8%, das Entleerungsvolumen um 1,2%. Es finden weiterhin Verschiebungen bei den Entleerungsrhythmen statt. In diesem Jahr verhielten sich die Behälter mit wöchentlicher und 2x-wöchentlicher Entleerung entgegengesetzt zum Vorjahr, d.h. die Behälter mit wöchentlicher Entleerung nahmen leicht ab, die mit 2x-wöchentlicher zu.

 

Aus der oben stehenden Tabelle des entleerten Behältervolumens ist festzustellen, dass die 1.100 l Behälter unverändert mit ca. 80% dominieren. Die kleineren Behälter von 80 l und 120 l haben nahezu unverändert nur einen Anteil von 6,0% am entleerten Volumen, aber einen hohen Anteil am gestellten Behälterbestand. Dies wird in der nachfolgenden Tabelle deutlich, wobei festzustellen ist, dass der Bestand dieser beiden kleinen Behältergrößen derzeit 55% am Gesamtbestand beträgt.

 

Behälterbestand (Ist-Bestand jeweils I. Quartal)

Behälter-
größe

2000

2005

2008

2012

2013

2014

2015

80 l

5.786

8.286

9.194

9.630

9.892

9.852

9.880

120 l

3.526

3.228

3.156

3.133

3.219

3.260

3.344

240 l

6.224

5.729

5.509

5.581

5.657

5.659

5.726

1.100 l

5.857

5.321

5.212

5.128

5.140

5.120

5.163

gesamt

21.393

22.564

23.071

23.472

23.908

23.891

24.113

 


Aus den dargestellten Auswertungen ist zu schlussfolgern:

  1. Der langsame aber stetige Anstieg des Behälterbestandes setzte sich in diesem Jahr wieder fort. Bei allen Behältergrößen ist eine leichte Zunahme zu verzeichnen.
  2. Innerhalb der gleichen Behältergröße wurden in den letzten Jahren immer stärker längere Entleerungsrhythmen gewählt. Die Fortsetzung des Trends kann, wenn auch in erheblich geringerem Maße, grundsätzlich auch in diesem Jahr festgestellt werden. Im Unterschied zu den Jahren 2013 und 2014 stieg das Entleerungsvolumen wieder an.
  3. Auch wenn die kleineren Abfallbehälter nur einen sehr geringen Anteil am entleerten Volumen haben, ist vor allem ihre gebührenrechtliche Bedeutung außerordentlich hoch, denn aus dem hohen Anteil am Behälterstand leitet sich ein entsprechend hoher Anteil von Gebührenzahlern ab, so dass diese Personengruppe auch die notwendige gebührenrechtliche Berücksichtigung finden muss.

 

Diese Entwicklungen sind in Umsetzung entsprechender gesetzlicher Vorgaben durch die Hansestadt Rostock gewollt und werden durch die Abfall- und Abfallgebührensatzung gefördert. Dass diese Entwicklungen noch nicht abgeschlossen sind, belegen auch die diesjährigen Untersuchungen.

 

Deshalb wurde für die Gebührenkalkulation 2016 durch die Hansestadt Rostock erneut eine Analyse der Abfallmengen in den Abfallbehältern veranlasst. Somit sind Grundlage für die Ermittlung der Wertungskennziffern die Ergebnisse der „Untersuchung zur Füllstandskontrolle und Verwiegung von Abfallbehältern im Rostocker Stadtgebiet“ vom Mai 2015, die von der SR GmbH vorgenommen wurde. So wie in den letzten Jahren wurden aus dem Behälterbestand als repräsentative Anzahlen Stichproben jeweils in einem Umfang von mindestens 1% unter Berücksichtigung der Behältergröße, der Entleerungshäufigkeit und der Herkunft der Abfälle (private Haushaltungen, Gewerbe) gezogen. Aus dem Gesamtbehälterbestand von ca. 24.113 Behältern wurden 240 Behälter für die Stichprobe herangezogen. Desweiteren wurden 13 Abfallsäcke verwogen.

 

Die bisherigen Grundsätze, dass diese Verwiegung im gleichen Zeitraum wie in den Vorjahren und im gleichen Entsorgungsgebiet durchgeführt wird, wurden eingehalten. Damit werden weitere zufällige Einflussfaktoren wie saisonale Abhängigkeit des Abfallanfalls und individuelle Verhaltensweisen der Bürger bei der Abfallentsorgung minimiert.

 

Um diese Kontinuität zu gewährleisten, ist es ebenso besonders wichtig, dass die strukturelle Zusammensetzung des Behälterbestandes der Stichproben über die Jahre annähernd gleich bleibt. Es ist vollkommen normal, dass sich im Verwiegungsgebiet hierbei Veränderungen in analoger Weise vollziehen wie im gesamten Stadtgebiet. Wenn auf einem Grundstück Veränderungen im Behälterbestand vorgenommen wurden, also Behälter ganz abgemeldet oder gegen kleinere Behälter getauscht wurden, dann fallen die bisher verwogenen Behälter aus der Stichprobe und müssen durch andere adäquate Behälter ersetzt werden. Deshalb wurde vor Beginn der Verwiegungen der Behälterverwiegungsplan dahingehend geprüft und anschließend für den endgültigen Verwiegungsplan freigegeben. Wie in den letzten Jahren wurde auch in diesem Jahr ein Fahrzeug mit einer fest installierten Wägeeinrichtung eingesetzt.

Ermittlung der Wertungskennziffern (WKZ)

Die von dem unabhängigen Gutachter Herrn Friedrich (fcp) durchgeführten Berechnungen ergeben für die einzelnen Behältergrößen folgende Durchschnittsgewichte im Jahr 2015, wobei diese den ermittelten Durchschnittsgewichten der vorangegangenen sechs Jahre gegenübergestellt werden:

 

Behälter-
größe

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

80 l

23,8 kg

16,6 kg

12,8 kg

14,2 kg

13,2 kg

13,7 kg

13,7 kg

120 l

27,0 kg

19,1 kg

17,8 kg

16,4 kg

17,0 kg

17,4 kg

14,7 kg

240 l

33,9 kg

30,5 kg

26,0 kg

26,9 kg

24,5 kg

24,4 kg

23,2 kg

1.100 l

95,4 kg

94,1 kg

85,2 kg

93,9 kg

99,5 kg

94,4 kg

101,5 kg

Abfallsack

-

-

-

-

-

11,0 kg

12,4 kg

Bei der Entwicklung der Durchschnittsgewichte ist festzustellen, dass einerseits sowohl bei den Behältern MGB 120 als auch MGB 240 die niedrigsten Durchschnittsgewichte seit Beginn der Messungen festgestellt wurden. Andererseits wurde bei den MGB 1.100 das höchste Durchschnittsgewicht seit dem Jahr 2003 ermittelt.

 

Auf der Basis dieser vorliegenden Zeitreihen sind die Erwartungswerte für den künftigen Kalkulationszeitraum zu prognostizieren.

 

In der nachfolgenden Tabelle sind die aus den verschiedenen mathematischen Verfahren ermittelten jeweiligen oberen und unteren Werte und der im Ergebnis der Betrachtungen ermittelte Erwartungswert angegeben.

 

Behältergröße

min.

max.

Erwartungswert

80 l

13,7 kg

17,6 kg

15,2 kg

120 l

13,1 kg

21,4 kg

18,2 kg

240 l

22,4 kg

29,6 kg

26,3 kg

1.100 l

93,8 kg

105,3 kg

93,8 kg

Abfallsack

11,7 kg

12,4 kg

11,7 kg

 

Daraus resultieren folgende WKZ für das Jahr 2016 (im Vergleich zu den Vorjahren):

 

Behältergröße

für 2016

für 2015

für 2014

Gewicht

WKZ

Gewicht

WKZ

Gewicht

WKZ

80 l

15,2 kg

1,0

15,5 kg

1,0

16,0 kg

1,0

120 l

18,2 kg

1,2

19,0 kg

1,2

19,4 kg

1,2

240 l

26,3 kg

1,7

27,1 kg

1,7

27,8 kg

1,7

1.100 l

93,8 kg

6,2

91,9

5,9

91,2 kg

5,7

Abfallsack

11,7 kg

0,8

11,0 kg

0,7

-

-

 

Wie bereits oben ausgeführt, sind die Veränderungen in den Wertungskennziffern darauf zurückzuführen, dass aufgrund der geringeren Durchschnittsgewichte die Erwartungswerte der kleineren Behälter stärker abgenommen haben als der des MGB 1.100 l.

 

2.2. Abfallverwertungsgebühr

 

Diese Gebühr ist eine Einheitsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für den Betrieb der Recyclinghöfe, für die Verwertung bzw. Entsorgung  von Sperrmüll, Schrott, Altgeräten, Pappe und Papier, Bioabfall, Garten- und Parkabfällen sowie Schadstoffen. Gebührenmaßstab ist die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen.

 

Die Verwertungsgebühr erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist zurückzuführen auf die erhöhten Kosten trotz der Verrechnung des Abschlages zu den Gesamtkosten.

So wird eine Person im Jahr 1,56 EUR mehr an Gebühren entrichten müssen. Wird eine Eigenkompostierung durchgeführt, erhöht sich die Gebühr um 1,32 EUR jährlich

 

3. Gemeinkostensatz Verwaltung

 

Im Jahr 2016 erhöhen sich die Verwaltungskosten um 46.798 EUR im Vergleich zum Vorjahr. Der Verwaltungskostenprozentsatz erhöht sich um 0,14 %, da die Gesamtkosten im Verhältnis zu den Verwaltungskosten in geringerem Umfang gestiegen sind.

 

4. Nachkalkulation (siehe Anlage 1)

 

Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten bzw. die tatsächlichen Gebühreneinnahmen vom geplanten Aufkommen ab, so sind bzw. sollen nach § 6 Abs. 2 d Kommunalabgabengesetz die Kostenüberdeckungen und

-unterdeckungen innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums ausgeglichen werden.


Der abgeschlossene Kalkulationszeitraum endet mit der Nachkalkulation 2014. Somit kann nur noch zwei Jahre 2016, 2017 ausgeglichen werden.

 

Aus der Nachkalkulation 2014 wurde eine Kostenüberdeckung von 447.112 EUR ermittelt.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Kostenüberdeckung in den Jahren 2016 und 2017 zu je 50 %  auszugleichen.

 

Der in der Nachkalkulation 2013 ausgewiesene Betrag in Höhe von 574.088 EUR wurde zu

50 % in der Kalkulation 2015 berücksichtigt. Es wird vorgeschlagen, den restlichen Betrag in Höhe von 287.044 EUR, wie bereits 2014 in Beschluss 2014/BV/0167 empfohlen, im Kalkulationsjahr 2016 auszugleichen. 

 

5. Darstellung der geplanten Kosten im doppischen Haushalt 2014eichter Anstieg der Behälterge___________________________________Darstellung der geplanten Kosten im doppischen Haushalt 2016:

 

Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

 

2016

 

 

16.426.800 €

 

 

16.426.800 €

 

 

15.916.200 €

 

 

16.417.900 €

 

 

Im Ergebnishaushalt werden die Aufwendungen kostendeckend geplant.

Der Finanzhaushalt wurde durch folgende nicht zahlungswirksame Vorgänge reduziert:

 

Einzahlungen

Ertragswirksame Auflösung der Überschüsse aus den Jahren 2013 und 2014 durch Entnahme von 510.600 EUR aus dem gebildeten Sonderposten für den Gebührenausgleich.

 

Auszahlungen

keine Bildung von Abschreibungen in Höhe von 8.900 EUR

 

5. Vergleich der Gebührensätze 2016 gegenüber 2015

 

5.1. Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei wöchentlicher Entleerung:

 

Behältergröße

2015

2016

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in %

 

 

 

 

80-l-Abfallbehälter

149,88

149,40

-0,32

120-l-Abfallbehälter

179,88

179,28

-0,33

240-l-Abfallbehälter

246,96

246,12

-0,34

1.100-l-Abfallbehälter

876,48

894,96

2,11

 

5.2.  Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 14-täglicher Entleerung:

 

Behältergröße

2015

2016

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in %

 

 

 

 

80-l-Abfallbehälter

75,00

74,64

-0,48

120-l-Abfallbehälter

90,00

89,64

-0,40

240-l-Abfallbehälter

123,48

123,12

-0,29

1.100-l-Abfallbehälter

438,24

447,48

2,11

 

5.3.  Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 28-täglicher Entleerung:

 

Behältergröße

2015

2016

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in %

 

 

 

 

80-l-Abfallbehälter

37,44

37,32

-0,32

120-l-Abfallbehälter

45,00

44,88

-0,27

 


5.4. Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 2-mal wöchentlicher Entleerung:

 

Behältergröße

2015

2016

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in %

 

 

 

 

240-l-Abfallbehälter

493,92

492,24

-0,34

1.100-l-Abfallbehälter

1.753,08

1.789,80

2,09

 

5.5. Die Abfallverwertungsgebühr für ein Kalenderjahr beträgt:

 

Behältergröße

2015

2016

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in %

 

 

 

 

bei berücksichtigter Eigen-kompostierung pro Person

17,64

18,96

7,48

ohne berücksichtigte Eigenkompostierung pro Person

28,44

30,00

5,49

 

5.6. Die Entsorgungsgebühr für Zusatzentsorgungen (Einzelentleerungen) beträgt pro

              Entleerung für:

 

Behältergröße

2015

2016

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in %

 

 

 

 

80-l-Abfallbehälter

2,88

2,87

-0,35

120-l-Abfallbehälter

3,46

3,45

-0,29

240-l-Abfallbehälter

4,75

4,73

-0,42

1.100-l-Abfallbehälter

16,86

17,21

2,08

 

5.7. Die Entsorgungsgebühr für einen Abfallsack beträgt für ein Kalenderjahr bei 28-täglicher

              Entsorgung:

 

Behältergröße

2015

2016

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in %

 

 

 

 

Abfallsack

(§ 11 Abs. 4 AbfS)

30,12

31,32

3,98

 

5.8. Für folgende Sonderleistungen sind Gebühren zu entrichten:

 

Behältergröße

2015

2016

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in %

 

 

 

 

Vorhaltegebühr für Wechselbehälter je Abfallbehälter 1.100 l im Jahr

92,64

52,80

-43,01

zusätzlicher Abfallsack pro Stück

2,32

2,41

3,88

Laubsack pro Stück

3,22

1,00

-68,94

Anlieferung von Siedlungs-abfällen (§ 20 Abs. 1 AbfS) auf der Restabfallbehand-lungsanlage pro Tonne

106,89

107,03

0,13

Presscontainer (10 m³)

-          Monatsmiete

-          Jahresmiete

-          Transportkosten

 

-

-

-

 

123,17

1.478,04

91,89

 

-

-

-

Presscontainer (20 m³)

-          Monatsmiete

-          Jahresmiete

-          Transportkosten

 

-

-

-

 

199,92

2.399,04

106,33

 

-

-

-

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:                                          73

Produkt:                                          53701                            Abfallwirtschaft

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2016

53701

16.426.800

16.357.500

15.916.200

16.348.700

2016

11173

-

69.300

-

69.200

2017

53701

16.426.800

16.426.800

15.916.200

16.417.900

2018

53701

16.426.800

16.426.800

15.916.200

16.417.900

2019

53701

16.426.800

16.426.800

15.916.200

16.417.900

 

Die Vorlage hat keinen Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

22.10.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.10.2015 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.11.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen