Beschlussvorlage - 2015/BV/1025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Prioritätenlisten 2016 – Stand 19.06./13.07.2015 – (Anlage 1) für die Städtebaufördergebiete Rostock  - Schmarl, Dierkow und Toitenwinkel werden beschlossen.

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V

 

 

 

 

 

 

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Beschluss-Nr. 0007/03-BV - Rahmenplan Schmarl

Beschluss-Nr. 801/27/1996 - Rahmenplan Toitenwinkel

Beschluss-Nr. 0201/01 BV - Rahmenplan Toitenwinkel 1. Fortschreibung und Änderung

Beschluss-Nr. 801/27/1996 - Rahmenplan Dierkow

Beschluss-Nr. 0201/01-BV - Rahmenplan Dierkow 1. Fortschreibung und Änderung

Beschluss-Nr. 0546/02-BV - Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

Beschluss-Nr. 2011/BV/1850 - 2. Fortschreibung Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

Beschluss-Nr. 0108/04-BV - Integriertes Handlungskonzept (IHK) Groß Klein und Schmarl

Beschluss-Nr. 1013/07-BV - Integriertes Handlungskonzept (IHK) Dierkow-Neu und Toitenwinkel

Beschluss-Nr. 2009/BV/0432 - Prioritätenlisten 2010

Beschluss-Nr. 2010/BV/1360 - Prioritätenlisten 2011

Beschluss-Nr. 2011/BV/2447 - Prioritätenlisten 2012

Beschluss-Nr. 2012/BV/3637 - Prioritätenlisten 2013

Beschluss-Nr. 2013/BV/4719 - Prioritätenlisten 2014

Beschluss-Nr. 2014/BV/0044 - Prioritätenlisten 2015

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Festlegung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung (MVBL) vom 25.09.2008 sind den jährlichen Anträgen auf Städtebauförderungsmittel aktualisierte Prioritätenlisten beizulegen. In diesen sind für jedes Fördergebiet die Einzelmaßnahmen in einer Rang- und Reihenfolge ihrer Durchführung darzustellen. Die Hansestadt Rostock ist damit aufgefordert, den erforderlichen Bedarf für Maßnahmen und deren Stellenwert innerhalb der Gesamtmaßnahme unter Berücksichtigung eines realistischen Finanzvolumens der Städtebauförderung selbst zu definieren.

Die Priorität einzelner Maßnahmen leitet sich maßgeblich aus der Bedeutung für den Stadterneuerungsprozess, aus den durch die Bürgerschaft und Hauptausschuss beschlossenen konzeptionellen Vorgaben, den Hinweisen der Bürger und Bürgerinnen und ihrer Gremien sowie den Vorstellungen der Verwaltung und weiterer Rahmenbedingungen ab. Vordringlich sind dabei auch die zur Verfügung stehenden Finanzmittel einschließlich des zu erbringenden kommunalen Eigenanteils zu berücksichtigen.

Inhaltlich konzeptionelle Grundlagen der Projekte bilden die von der Bürgerschaft bzw. dem Hauptausschuss für die einzelnen Fördergebiete beschlossenen Rahmenpläne, das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept“ sowie die „Integrierten Handlungskonzepte“. In diesen stadtentwicklungsrelevanten Dokumenten sind die Vorhaben des Stadterneuerungsprozesses dargestellt.

In den Prioritätenlisten werden diese Maßnahmen näher bezeichnet und in einen vorgesehenen Durchführungszeitraum eingeordnet. Die genaue Festlegung der Realisierung der Einzelmaßnahmen erfolgt dann mit den jährlich aufzustellenden Maßnahmeplänen, die wiederum Bestandteil der Haushaltssatzungen zu den jeweiligen städtebaulichen Sondervermögen sind.

Mit der Erstellung des Haushaltsplanes 2015/2016 wurden beginnend ab dem Jahr 2015 die Sondervermögen aus den Städtebauförderungsprogrammen „Stadtumbau Ost – Aufwertung von Wohnquartieren (ISEK)“ und „Die soziale Stadt“ zusammengefasst. Das entsprechende Fördergebiet wird jeweils als Gesamtmaßnahme betrachtet. Es ist beabsichtigt, Anträge für das Programmjahr 2016 für die Fördergebiete Rostock – Schmarl, Dierkow und Toitenwinkel zu stellen. Für diese Gebiete wurden die erforderlichen Prioritätenlisten zur Beschlussfassung durch die Bürgerschaft erstellt.

 


 

 

 

Durch die Einordnung der Modernisierung von Gemeinbedarfseinrichtungen mit einer höchst möglichen Finanzierung durch Städtebauförderungsmitteln ist beabsichtigt, höhere Programmanträge 2016 ff. für die Fördergebiete Schmarl, Dierkow und Toitenwinkel zu stellen. Aufgrund dessen erhöhen sich die Gesamtkosten der einzelnen Gesamtmaßnahmen.

In den Fördergebieten Dierkow und Toitenwinkel gibt es im Vergleich zu den Prioritätenlisten 2015 folgende entscheidende Abweichungen:

Fördergebiet Dierkow

Die Sanierung und Modernisierung von Gemeinbedarfseinrichtungen wie Schulen, Kitas und Sporthallen wurden vorgezogen. Die Erneuerung und Aufwertung von Erschließungsanlagen wurden daher in der Prioritätenliste 2016 zurückgestellt.

Die in der Prioritätenliste 2015 ausgewiesene Sporthalle Berringer Str. 36a ist jetzt unter der neuen Adresse K.-Schumacher-Ring 161a ausgewiesen. Grund ist, dass die Sporthalle ehemals dem Schulkomplex Berringer Str. 36a zugeordnet war. Seit dem Abriss des Schulgebäudes ist die Sporthalle nur noch über den K.-Schumacher-Ring zugänglich. Aus diesem Grund erfolgte durch das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt die Adressänderung.

Fördergebiet Toitenwinkel

Die Sanierung und Modernisierung von Gemeinbedarfseinrichtungen wie Schulen, Kitas und Sporthallen wurden vorgezogen. Die Erneuerung und Aufwertung von Erschließungsanlagen wurden daher in der Prioritätenliste 2016 zurückgestellt.

Die „Wegeverbindung O.- Palme- Str./M.-L.-King- Allee“ war bis 2014 Bestandteil der Maßnahme Neubau SBZ und Freiflächengestaltung“. Sie wurde nunmehr in der Prioritätenliste 2016 als Einzelmaßnahme dargestellt.

Die Kita in der A.-Schweitzer-Str.25, die bisher unter dem Namen „Märchenland“ ausgewiesen war, ist in der Prioritätenliste 2016 als Kita „Am Wäldchen“ aufgelistet.

Für die weiteren Fördergebiete Rostock – Evershagen und Groß Klein wurden keine Prioritätenlisten erstellt, da keine Programmmittel  für 2016 beantragt  werden. Die in den Maßnahmenplänen enthaltenen Vorhaben werden auf  der Grundlage der Mittel aus Bewilligungen der Vorjahre zu Ende gebracht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: -

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: -

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Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.08.2015 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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27.08.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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01.09.2015 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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01.09.2015 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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02.09.2015 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - ungeändert beschlossen

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08.09.2015 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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07.10.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen