Beschlussvorlage - 2015/BV/0959

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Konsolidierungsvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu verhandeln. Mit der Konsolidierungsvereinbarung verpflichtet sich die Hansestadt Rostock, geeignete Maßnahmen zur Haushaltsverbesserung in Höhe von mindestens 40 Mio. EUR im Finanzplanungszeitraum 2015-2018 zu erwirtschaften und den gesetzlichen Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt bis zum Jahre 2025 konsequent zu verfolgen.

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Beschlussvorschriften:

§§ 4 Abs. 1, 22 Abs. 3 Nr. 8, 43 Abs. 6 und 7 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern, § 22 Abs.2 und 5 Finanzausgleichsgesetz M-V i. V. mit der Verordnung zum Haushaltskonsolidierungsfonds M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock ist verpflichtet und berechtigt, ihre Finanzwirtschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Sie hat die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Mittel aus eigenen Einzahlungen aufzubringen. Erst wenn diese nicht ausreichen, besteht ein Anspruch auf einen übergemeindlichen Finanzausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz M-V (FAG M-V).

Im Zuge der Haushaltsplanung und –bewirtschaftung sowie auf der Grundlage des jährlich fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes der Hansestadt Rostock werden seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen und Maßnahmen vereinbart, um neben einer unterjährig ausgeglichenen Haushaltsplanung den vorzutragenden negativen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen aus Vorjahren in Höhe von derzeit per 31.12.2014 noch rd. 164,2  Mio. EUR abzubauen.


Entwicklung 2012-2014 aufgrund der vorläufigen Finanzergebnisse              -in EUR-

 

Saldo lfd. Ein- und Auszahlungen

 

 

 

01.01.2012

178.000.473,24

 

31.12. 2012

-6.018.794,93

184.019.268,17

31.12.2013

22.743.388,08

-161.275880,09

31.12.2014

-2.910.064,59

-164.185.944,68

 

 

 

 

Die in der Haushaltsdurchführung 2013 infolge der Auflage zur Haushaltsgenehmigung erreichte Ergebnisverbesserung des Finanzhaushaltes in vorläufiger Höhe von 22,8 Mio. EUR konnte im Jahr 2014 trotz enormer Zuwächse bei den Einzahlungen nicht wiederholt werden. Vielmehr verschlechterte sich der negative Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aufgrund der Entwicklungen in den Teilhaushalten, insbesondere im Bereich Jugend und Soziales sowie bei den Personalkosten und führte zu einem erneuten Fehlbedarf im Finanzhaushalt 2014 in vorläufiger Höhe von 2,9 Mio. EUR. Auch die Finanzplanung bis zum Jahr 2018 hat mit dem Stand der 1. Änderung zum Entwurf des Doppelhaushaltes 15/16 erkennen lassen, dass die positiven Prognosen des Haushaltssicherungskonzeptes 2014-2025 nicht vollständig in der Planung umgesetzt werden konnten.

 

Mit Schreiben vom 27.04.2015 stuft das Ministerium für Inneres und Sport die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock mit Blick auf die Entwicklung des Finanzhaushaltes nunmehr als weggefallen ein. Es wird von der Hansestadt Rostock erwartet, dass sie einer weiteren Verschlechterung der eigenen Konsolidierungsziele bereits mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 und dem fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept entgegenwirkt. Gelingt dieses nicht, werden die Genehmigungen zur Haushaltsplanung 2015/2016 nicht erteilt, keine Sonderbedarfszuweisungen gewährt und die Gewährung von Städtebaufördermittel eingeschränkt.

 

Das Verfahren hinsichtlich der Beschlussfassung zum ersten Doppelhaushalt 2015/2016 wurde daraufhin angehalten, um diese Forderungen soweit wie möglich umzusetzen und grundsätzliche Entscheidungen zur Weiterführung des Konsolidierungsprozesses zwischen Verwaltung, Bürgerschaft und Rechtsaufsichtsbehörde herbeizuführen. Ziel war es, für die Septembersitzung der Bürgerschaft eine 2. Änderung zum Haushaltsplanentwurf sowie ein fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Hansestadt Rostock steht aufgrund der angekündigten Konsequenzen unter dem erheblichen Handlungsdruck, die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen zur Erreichung der, seit 2011 vereinbarten und wiederholt geforderten, jährlichen Einsparungsziele in Höhe von durchschnittlich 10 Mio. EUR zu benennen, zu planen und auch abzurechnen. Nur auf diesem Weg hat die Hansestadt Rostock die Möglichkeit, in absehbarer Zeit zu einer eigenständigen Haushaltsführung und Selbstbestimmung zurückzukehren.

 

Der konsequente und Ziel führende Konsolidierungsprozess soll auf der Grundlage einer Konsolidierungsvereinbarung mit dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern verbindlich vereinbart werden, um eine verpflichtende Grundlage für die zu vereinbarenden Haushaltsverbesserungsmaßnahmen sowie die erwarteten Konsolidierungszuweisungen des Landes M-V zu erlangen.


Grundsätzlich ist die Hansestadt Rostock am Abschluss einer Konsolidierungsvereinbarung interessiert und plant die dafür als Sonderfonds auf der Grundlage der Verordnung zum Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds Mecklenburg-Vorpommern (KHKFondsVO M-V) vom 17.12.2012 auf Konten des Landes bereitstehende Konsolidierungshilfe in Höhe von nunmehr ca. 16,6 Mio. EUR seit Jahren fest zur Reduzierung des negativen Finanzierungssaldos ein. Grundlage für einen Mittelzufluss ist grundsätzlich der Abschluss einer Konsolidierungsvereinbarung.

 

Im August 2013 stellte die Hansestadt Rostock die erforderlichen Anträge auf ergänzende Hilfe zur Unterstützung der eigenen Maßnahmen für das Erreichen des Haushaltsausgleiches nach § 22 Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) sowie auf ergänzende Hilfe zur Unterstützung der eigenen Maßnahmen für das Erreichen des Haushaltsausgleiches nach § 22 Abs. 5 ff. FAG M-V auf der Grundlage der Verordnung zum Haushaltskonsolidierungsfonds M-V (KHKFondsVO).

 

Das Ministerium für Inneres und Sport hat der Hansestadt Rostock bereits im Zuge des Anhörungsgespräches zur Haushaltssatzung 2014 am 30. September 2014 Entwürfe zum Abschluss einer Konsolidierungsvereinbarung  übergeben.

 

Zu den übergebenen Entwürfen hat die Hansestadt Rostock am 03.11.2014 schriftlich Stellung bezogen und aufgrund der Haushaltsentwicklungen um Anpassung der kurzfristig nicht darstellbaren Einsparvorgabe sowie eine am Erfolg orientierte Ausschüttung der Konsolidierungshilfen, also um die Verhandlung abweichender und flexibel wirkender Regelungsinhalte, gebeten.

 

Das erwartete Verhandlungsergebnis wurde nicht in Gänze erzielt, insbesondere weil seitens der Rechtsaufsichtsbehörde kein Abstand vom Erfordernis der bindenden Verpflichtung der Hansestadt Rostock zur Erlangung einer dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit aufgrund einer jährlichen Verbesserung der Haushaltsergebnisse in Höhe von mindestens 10 Mio. EUR genommen wird und derzeit die Annahmen zum erwarteten Finanzrechnungsergebnis 2014 sowie die dem gültigen Haushaltskonsolidierungskonzept zugrunde liegenden Finanzdaten negativen Abweichungen unterlagen.

 

Im Ergebnis der Verhandlungen konnte jedoch erreicht werden, dass die Hansestadt Rostock in Anerkennung der bereits aus eigener Kraft (ohne beratenden Beauftragten) geleisteten Konsolidierungsbemühungen nunmehr bei Erreichung der Teilziele bis zum Jahr 2018 anstatt einen an den Gesamtschulden und dem Gesamtzeitraum bis zur Erreichung des gesetzlichen Haushaltsausgleiches in der Finanzrechnung bemessenen Anteils am Konsolidierungsfonds, in den nächsten 4 Jahren bereits 2/3 der berechneten Konsolidierungshilfe, ca. 11 Mio. EUR, erwarten kann. Diese Aussage steht derzeit unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Innenministers und des FAG-Beirates.

 

Mit dem vorgelegten Doppelhaushalt 2015/16 in der Fassung der 2. Änderung, Beschl.Nr. 2015/BV/0786; 2015/BV/0786-09 (NB), 2015/BV/0786-13 (NB) und dem fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept 2015-2030, Beschl.Nr. 2015/BV/1066 wird Konsolidierungspotential im Finanzplanungszeitraum 2015-2018 in Höhe von 49.025.500 EUR aufgezeigt.

 

 

 

Aufgrund des fortgeschrittenen Haushaltsjahres 2015 und der nicht abschließend überschaubaren Haushaltsrisiken im Finanzplanungszeitraum wird vorgeschlagen, folgende Teilziele im § 2 einer abzuschließenden Konsolidierungsvereinbarung für den Zeitraum 2015 bis 2018 in Höhe von 40 Mio. EUR verbindlich zu vereinbaren.

 

Der Fehlbetrag soll - ohne Berücksichtigung der Konsolidierungshilfe

 

bis spätestens zum 31. Dezember 2015 um  6,0  Mio. EUR auf mindestens  158,2 Mio. Euro, 

bis spätestens zum 31. Dezember 2016 um 15,5 Mio. EUR auf mindestens  142,7 Mio. Euro,

bis spätestens zum 31. Dezember 2017 um  8,5  Mio. EUR auf mindestens  134,2 Mio. Euro             

bis spätestens zum 31. Dezember 2018 um 10,0 Mio. EUR auf mindestens  124,2 Mio. Euro

             

zurückgeführt werden.

 

Ändert sich der Fehlbetrag zum 31. Dezember 2014, führt dies zur entsprechenden Anpassung der Teilziele.

 

Für den Abschluss und die Umsetzung der zu vereinbarenden Teilziele einer Konsolidierungsvereinbarung ist es nunmehr erforderlich, konsequent alle Aufgabenbereiche auf umsetzbare Konsolidierungspotentiale zu überprüfen und diese Ziel führend einer Haushaltsverbesserung zugänglich zu machen. Dieses trifft sowohl für den Leistungsumfang in den Bereichen der freiwilligen und mit Ermessen ausgeübten pflichtigen Aufgabenwahrnehmung zu wie auch für die Erhebung der vertretbaren und gebotenen Leistungsentgelte. Die Möglichkeit der Veräußerung von Vermögenswerten, welche die Hansestadt Rostock nicht zwingend für die pflichtige Aufgabenerfüllung benötigt, sollte gleichermaßen in den Fokus der Handlungsmöglichkeiten zur Konsolidierung des Haushaltes rücken. Geplant wird derzeit im Zuge der Anpassung des Gemeindehaushaltsrechtes, den Gemeinden des Landes künftig die Möglichkeit zu eröffnen, Einzahlungen aus Vermögensveräußerungen vollständig zur Haushaltskonsolidierung zu verwenden.

 

Für Einsparungen mit kurz- und mittelfristigem Erfolg werden im Rahmen der Haushaltsplanung und im Zuge der Haushaltskonsolidierung u. a. die unten aufgeführten Haupthandlungsfelder zu überprüfen und zwischen Verwaltung und Bürgerschaft hinsichtlich der weiteren Verfolgung von konkreten Maßnahmen im Haushaltskonsolidierungsprozess zu diskutieren und zu beschließen sein:

 

  • Konzern Hansestadt Rostock
  • Beschränkung/Priorisierung der Investitionstätigkeit
  • Veräußerung von Vermögenswerten
  • Ertrags-/Einzahlungserhöhung aus Kommunalabgaben und Entgelten
  • Einschränkung freiwilliger Leistungen auf das Planungsniveau 2016
  • Überprüfung von Standards der Wahrnehmung von Pflichtaufgaben
  • Einsparungen von Sachkosten im Zuge der Aufgabenkritik, Prozessoptimierung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
  • Begrenzung der Personalkostenerhöhung auf max. 1% Steigerung gegenüber dem Vorjahr

 

Von einer Erhöhung der Steuersätze für die Grundsteuer B sollte im Rahmen einer Generationenbeteiligung nicht vor dem Jahre 2019 Gebrauch gemacht werden, soweit die der Konsolidierungsvereinbarung zugrunde liegenden und mit dem Doppelhaushalt 15/16 und dem Haushaltssicherungskonzept beschlossenen Maßnahmen im Finanzplanungszeitraum 2015-2018 in Höhe von mindestens 40 Mio. EUR umsetzbar werden.

 

Zur Steuerung der anstehenden Arbeitsprozesse zur wirksamen Haushaltskonsolidierung wurde eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Senators für Finanzen, Verwaltung und Ordnung gebildet, in der die Bereiche Zentrale Steuerung, Finanzverwaltungsamt, Hauptamt und zeitweise der Eigenbetrieb KOE sowie von Konsolidierungsmaßnahmen betroffene Fachämter vertreten sein werden.  

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

  1. Verbesserung des Ergebnisses der Salden der ordentlichen Ein- und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen in Höhe von mindestens 40 Mio. EUR im Finanzplanungszeitraum 2015 – 2018 und Herstellung des gesetzlichen Ausgleichs des Finanzhaushaltes bis zum Jahre 2025
  2. Konsolidierungszuweisungen des Landes M-V in Höhe von ca. 16,6 Mio. EUR bis 2020, davon für die HH-Jahre 2015-2018 in Höhe von 11 Mio. EUR.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.08.2015 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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25.08.2015 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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09.09.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen