Stellungnahme - 2015/BV/0830-03 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V

 

 

 

 

Sachverhalt:

Aufgrund der Kurzfristigkeit wird durch die Organisationseinheit Zentrale Steuerung vorgeschlagen, nach Beschlussfassung des Gesellschaftsvertrages der RFH GmbH durch die Bürgerschaft am 03.06.2015 diesen so zu ändern, dass alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in weiblicher und männlicher Sprachform eingearbeitet werden. Nach diesen vorgenommenen redaktionellen Änderungen wird der Gesellschaftsvertrag dann nochmals den Fraktionen zur Verfügung gestellt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Beschlüsse

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03.06.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben