Änderungsantrag - 2015/DA/0637-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bezogen auf die erfolgten 16 Parzellenkündigungen der Kleingartenanlage Erlengrund in Marktgrafenheide, ein gerichtliches Musterverfahren zu führen. Im Rahmen dieses Klageverfahrens sind die wechselseitigen Rechtsauffassungen gerichtlich zu klären. Bis zum Abschluss des Verfahrens werden die ausgesprochenen Kündigungen aufrechterhalten, Räumungsklagen sind bis zur Entscheidung nicht durchzuführen. Sollte sich im Rahmen dieses Musterverfahrens herausstellen, dass die ausgesprochenen Kündigungen rechtswidrig sind, wird der Oberbürgermeister beauftragt, den gekündigten Kleingärtnern schriftlich mitzuteilen, dass aus den erklärten Kündigungen keine Rechte mehr hergeleitet werden.

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Sachverhalt:

Beide Seiten verharren auf ihren wechselseitigen Rechtspositionen. Es ist daher eine gerichtliche Klärung in einem Musterverfahren angezeigt. Eine Rücknahme von Kündigungen ist bereits rechtlich nicht möglich. Im Übrigen wird das bestehende Rechtsproblem damit nicht erledigt. Es stehen weitere Kündigungen an. Die Rechtmäßigkeit der Kündigungen muss daher gerichtlich geklärt werden. Zur Kostenreduzierung soll zunächst nur ein Musterverfahren geführt werden.

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gez. Berthold. F. Majerus
Fraktionsvorsitzender

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Beschlüsse

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03.06.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen