Beschlussvorlage - 2015/BV/0954

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Prioritätenliste 2016 zur Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Stadtzentrum Rostock“ (Anlage) wird beschlossen.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-          Beschl.-Nr. 356/26/91 Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“

-          Beschl.-Nr. 0399/08-BV 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes Nr. 10.RP.129 „Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock“

-          Beschl.-Nr. 0104/08-BV Maßnahmeplan Gemeinbedarfseinrichtungen im Rahmen der Städtebauförderung bis 2012

-          Beschl.-Nr. 2010/BV/0850 Satzung über die förmliche Festlegung des Erweiterungsgebietes „Ehemaliger Güterbahnhof“ zum Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“

-          Beschl.-Nr. 2014/BV/0036 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Stadtzentrum Rostock“ – Prioritätenliste 2015

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Festlegung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung (MVBL) vom 25.09.2008 ist mit jedem Antrag auf Städtebauförderungsmittel eine aktualisierte Prioritätenliste vorzulegen. In ihr sollen die Einzelmaßnahmen in der Rang- und Reihenfolge aufgeführt werden, wie sie für die Durchführung der Stadterneuerung wichtig sind. Die Gemeinden sind aufgefordert, den erforderlichen Bedarf für Maßnahmen, die durch die Städtebauförderung finanziert werden sollen, unter Berücksichtigung eines realistischen Fördervolumens selbst zu definieren.

 

Die Priorität der einzelnen städtebaulichen Projekte ergibt sich im Wesentlichen aus ihrer Bedeutung für die Stadterneuerung, aus den von Bürgerschaft und Hauptausschuss beschlossenen konzeptionellen Vorgaben und den Vorstellungen der Verwaltung sowie aus weiteren Rahmenbedingungen für ihre Umsetzung und Abhängigkeiten voneinander. Letztlich werden auch die zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel und der zu erbringende Eigenanteil zu berücksichtigen sein.

 

Grundlage für die Festlegung der Projekte ist der von der Bürgerschaft beschlossene städtebauliche Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“. In der 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes werden im Abschnitt 7 wesentliche Maßnahmen benannt und im „Plan wesentlicher Maßnahmen“ dargestellt. In der Prioritätenliste werden diese Maßnahmen näher bezeichnet und in einen vorgesehenen Durchführungszeitraum eingeordnet. Die genaue Festlegung des Durchführungszeitpunktes der jeweiligen Maßnahme erfolgt dann mit dem jährlich aufzustellenden Maßnahmeplan.

 

Aufgrund der Reduzierung der Bundesfinanzhilfen wurden durch das MVBL mit Erlass Nr. 1/2010 vom 12.05.2010 die Bedingungen zur Förderung von Erschließungsanlagen gemäß E 6.3 Städtebauförderungsrichtlinien M-V geändert. Von der förderfähigen Summe hat die Stadt einen zusätzlichen Eigenanteil in Höhe von in der Regel mindestens 15 % zu erbringen, welcher in den in Spalte 5 angegebenen Beträgen enthalten ist.

 

Sofern eine Änderung der Priorität gegenüber dem Vorjahr erfolgte, sind in Spalte 7 Begründungen enthalten.

 

Das noch nicht begonnene Vorhaben „Theaterneubau“ ist dem freiwilligen Aufgabenbereich der Hansestadt Rostock zuzuordnen.  Der erforderliche Nachweis, dass dieses Vorhaben der Wiedererlangung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit dient bzw. ihr zumindest nicht entgegensteht, konnte zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geführt werden.

 

Die Gesamtkosten für das Vorhaben „Theaterneubau“ wurden entsprechend der Fortschreibung der Zielvereinbarung über die zukünftige Struktur des Volkstheaters Rostock vom 06.05.2015 auf 50 Mio. EUR reduziert. Aus der Zielvereinbarung geht hervor, dass sich das Land zur Hälfte, höchstens jedoch im Umfang von 25 Mio. EUR, an den maximalen Baukosten von 50 Mio. EUR beteiligen wird. Auf diese Summe können Mittel aus der Städtebauförderung angerechnet werden.

 

Daraus ist nicht zu entnehmen, ob und in welcher Höhe Städtebaufördermittel aus den für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ bewilligten Programmmitteln eingesetzt werden können. Aus diesem Grund wird für die Finanzierung aus Städtebaufördermitteln zunächst die ursprünglich angesetzte Höhe von 11,25 Mio. EUR beibehalten.

 

Die zuvor genannte Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung ist gerade mit Blick auf eine funktionsfähige Infrastruktur sowie die Steigerung der wirtschaftlichen und touristischen Wirkung von hoher städtebaulicher Bedeutung. Ein Verbleib in der Prioritätenliste wird als unabdingbar erachtet. Im Ergebnis dessen wird dieses Vorhaben erneut Bestandteil des Antrages auf Städtebaufördermittel für das Programmjahr 2016 sein.

 

 

Das noch nicht begonnene Vorhaben „August-Bebel-Straße 1 (ehemaliges Schifffahrts­museum)“ wurde aus der Prioritätenliste gestrichen, da die Finanzierung mittelfristig nicht gesichert ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

Keiner

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.08.2015 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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27.08.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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01.09.2015 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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02.09.2015 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - ungeändert beschlossen

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02.09.2015 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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09.09.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Prioritätenliste 2016 zur Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Stadtzentrum Rostock“ wird beschlossen.

 

Anlage:

Prioritätenliste 2016
(einschließlich der mit den Nachträgen vorgenommenen Änderungen)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt