Änderungsantrag - 2015/BV/0719-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird geändert:

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Im Gesellschaftsvertrag der Volkstheater Rostock GmbH (VTR) wird in § 16 Punkt 11 in Satz zwei das Wort „uneingeschränktes“ gestrichen.

 

 

Sachverhalt:

 

In Ausnahmefällen sollte der Aufsichtsrat die Möglichkeit haben, einzelne Punkte intern vorzuberaten.

 

Der Punkt 11  lautet nach der Änderung wie folgt:

 

11. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Beteiligungscontrollings der Hansestadt Rostock soll an den Aufsichtsratsitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen, sofern nicht der Aufsichtsrat oder die Vorsitzende oder der Vorsitzende etwas anderes bestimmt.

Der Oberbürgermeister oder sein Vertreter hat in den Aufsichtsratsitzungen ein Teilnahmerecht.

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Beschlüsse

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03.06.2015 - Bürgerschaft - zurückgezogen