Stellungnahme - 2015/AN/0894-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Zu dem Beschlussantrag 2015/AN/0894 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Der Oberbürgermeister wurde mit der Beschlussfassung Nr. 2014/BV/0481 beauftragt, im Rahmen der bestehenden Zielvereinbarung zur Volkstheater Rostock GmbH mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Vereinbarung zur weiteren Umsetzung zu verhandeln.

 

In der Fortschreibung der Zielvereinbarung wird jeweils der Verhandlungsauftrag der Bürgerschaft vorweggestellt, so dass der Verhandlungsauftrag direkt mit dem Ergebnis vergleichbar ist. Bei Vergleich ist zu erkennen, dass die Vorgaben der Bürgerschaft durchgesetzt sind.

 

Eine nochmalige Behandlung eines umgesetzten Bürgerschaftsbeschlusses in der Bürgerschaft ist nicht erforderlich. Jetzt ist ein Umsetzungskonzept für das funktionale Vierspartenhaus in der 2+2 Struktur von der Geschäftsführung zu erarbeiten, welches die gesetzten finanziellen Rahmenbedingungen umsetzt.

 

Der gesetzte finanzielle Rahmen stützt sich auf maximal 18 Mio. EUR Zuschuss (einschließlich Baukostenrefinanzierung) im Jahr 2020. In der im Oktober 2014 abgeschlossenen Zielvereinbarung ist festgelegt, dass der Gesamtbetrag öffentlicher Mittel für die Theaterbetreibung bis zum Jahr 2020 maximal in Höhe des aktuellen Niveaus gewährt werden kann. Damit liegt eine Überschreitung zur bisherigen Zielsetzung für die Bezuschussung um ca. 1,4 Mio. EUR vor.

 

Ob das Land für den Theaterneubau anstelle  eines Investitionskostenzuschusses Refinanzierungsbeiträge zur Verfügung stellt, wurde durch das Land noch offen gelassen. Aus diesem Grund bleiben diese finanziellen Mittel bei der Darstellung der Haushaltsauswirkungen unberücksichtigt. Sie sind bisher auch noch nicht Bestandteil der Haushaltsplanung.

 

 

 

Die vom Beratungsunternehmen actori für die Jahre 2015 und 2016 ausgewiesenen Werte zur prognostizierten wirtschaftlichen Entwicklung von Szenario 3 des ergänzenden Ergebnisberichtes vom 25.11.2014 liegen derzeit über den Haushaltsansätzen des Planentwurfes für den Doppelhaushalt 2015/2016.

Hier wird es Aufgabe der Geschäftsführung der VTR GmbH sein, durch entsprechende Maßnahmen im Umsetzungskonzept die bisherigen Haushaltsansätze nicht zu überschreiten.

 

Bei der Darstellung der finanziellen Auswirkungen  ist darauf hinzuweisen, dass sich ab dem Jahr 2016 Veränderungen gegenüber dem Planansatz des Haushaltes ergeben. Die wesentliche Ursache dafür ist jedoch nicht die Fortschreibung der Zielvereinbarung. Es handelt sich insbesondere um die ab 2016 entfallenden Zuwendungen des Landes für das Theater Parchim, welche derzeit von der VTR an dieses Haus weitergeleitet werden.

 

Bei der Bewertung der finanziellen Auswirkungen ist zudem zu berücksichtigen, dass es sich um eine Entwicklungsprognose handelt. In der Prognose wird davon ausgegangen, dass bei dem Zuschussbedarf, wie in den actori Berechnungen für das Jahr 2018 abgebildet, die Mietaufwendungen Berücksichtigung finden. Diesbezüglich wird es jedoch voraussichtlich zu einer zeitlichen Verschiebung kommen. Für unabweisbare wirtschaftliche und planerisch notwendige Sachverhalte, die zu zeitlichen Verschiebungen führen, wurden entsprechende Regelungen in der  fortgeschriebenen Zielvereinbarung getroffen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:   12

Produkt:              26 101                                                        Bezeichnung:

Investitionsmaßnahme Nr.:                                          Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2015

54110000

 

               0,00

 

 

 

54110010 /54110011

               0,00

               0,00

 

 

 

74110000

 

 

 

               0,00 

 

74110010/74110011

 

 

               0,00

               0,00

2016

54110000

 

               0,00

 

 

 

54110010

                0,00

               0,00

 

 

 

54110011

-1.259.787,00

-1.259.787,00

 

 

 

74110000

 

 

 

                0,00

 

74110010

 

 

               0,00

                0,00

 

74110011

 

 

-1.259.787,00

-1.259.787,00

2017

54110000

 

   -857.051,00

 

 

 

54110010

                0,00

                0,00

 

 

 

54110011

-1.049.551,00

-1.049.551,00

 

 

 

74110000

 

 

 

    -857.051,00

 

74110010

 

 

               0,00

                 0,00

 

74110011

 

 

-1.049.551,00

  -1.049.551,00

2018

54110000

 

       -5.411,00

 

 

 

54110010

                0,00

               0,00

 

 

 

54110011

-1.395.965,00

-1.395.965,00

 

 

 

74110000

 

 

 

          -5.411,00

 

74110010

 

 

               0,00

                  0,00

 

74110011

 

 

-1.395.965,00

   -1.395.965,00

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:    kein direkter Bezug zum Haushaltssicherheitskonzept

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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03.06.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben