Beschlussvorlage - 2015/BV/0932

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft bestellt einen Vertreter der Hansestadt Rostock in den Aufsichtsrat der Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH.

Reduzieren

Beschlussvorschriften:                § 71 (2) i.V. m § 32 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

bereits gefasste Beschlüsse:                Nr. 2014/BV/5633 vom 02.07.2014

 

Sachverhalt:


Die Hansestadt Rostock hält an der Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH 6 % der        Geschäftsanteile direkt und 94 % der Geschäftsanteile über die Rostocker Versorgungs- und         Verkehrs-Holding GmbH.

 

Der § 8 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH vom 11.01.2002 regelt im Folgenden:

„Der Aufsichtsrat besteht aus 6 Mitgliedern. 4 Mitglieder werden von den Gesellschaftern benannt und entsandt.“

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 02.07.2014 mit Beschluss Nr. 2014/BV/5633 Herrn Ralf Malachowski für die Fraktion DIE LINKE. in den Aufsichtsrat der RFH GmbH gewählt.

Herr Ralf Malachowski hat mit Schreiben vom 12.05.2015 gegenüber dem Aufsichtsrats-vorsitzenden der RFH GmbH erklärt, dass er auf sein Mandat im Aufsichtsrat verzichtet.

 

Dieser Sitz des Aufsichtsrates ist neu zu besetzen.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:                                          keine
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:              kein Bezug

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

03.06.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt einen Vertreter der Hansestadt Rostock in den Aufsichtsrat der Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH.

 

 

Beschluss Nr. 2015/BV/0932:

 

Die Bürgerschaft bestellt einen Vertreter der Hansestadt Rostock in den Aufsichtsrat der Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH:

 

für die Fraktion DIE LINKE.:              Christian Albrecht