Informationsvorlage - 2015/IV/0931

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:

2015/AN/0714

 

Sachverhalt:

 

Grundlage für das Handeln in der Denkmalpflege in Rostock ist das Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V) in der jeweils gültigen Fassung.

 

Denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, geschichtliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

Eigentümer, Besitzer und Unterhaltungspflichtige von Denkmalen sind verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht instand zu setzen, zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Wird in ein Denkmal eingegriffen, so hat der Verursacher des Eingriffes alle Kosten zu tragen, die für die Erhaltung und fachgerechte Instandsetzung, Bergung und Dokumentation des Denkmals anfallen. Kommen Eigentümer ihren Erhaltungspflichten nicht nach und tritt hierdurch eine Gefährdung der Denkmale ein, können sie von der unteren Denkmalschutzbehörde verpflichtet werden, erforderliche Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Zumutbaren durchzuführen.

Dies sind nach heutiger Rechtsprechung zunächst Sicherungsmaßnahmen, ausschließlich zum Erhalt des Denkmals. Ebenso wichtig ist jedoch eine sinnvolle, nachhaltige und wirtschaftliche Nutzung für ein Baudenkmal zu entwickeln, um deren Zukunft und langfristigen Erhalt zu sichern.


Prioritätenliste gefährdeter Baudenkmale der Hansestadt Rostock

 

 

Private Eigentümer:

 

 

Lfd

Nr.

Baudenkmal

Gefährdung

denkmalpflegerisches Ziel

Handlungsbedarf

 

 

 

 

 

 

1

 

Eselföter Straße 23

 

 

stark

 

Denkmalpflegerische

Zielstellung und

restauratorisches Gutachten liegen vor

 

weitere Sicherungsver-fügung wird vorbereitet

 

2

 

Lokschuppen

 

stark

 

Bauantrag zur Umnutzung in Wohnungen wurde 2014 vorbereitet

 

Aktualisierung des Schadensgutachten ist in Auftrag gegeben, Sicherungsverfügung wird daraufhin vorbereitet

 

 

3

 

E.-Schlesinger-Str. 50 Halle 1 +

Verwaltungsgebäude

 

 

stark

 

Abbruchgenehmigung liegt zwar vor, Erhalt wird dennoch angestrebt

 

 

Finden von Nutzungs-

und Finanzierungsmöglich-keiten

 

4

 

Heinkelwand

 

 

stark

 

Ursprünglich: 

Einbeziehung in eine Neubebauung

 

 

derzeitige Prüfung des Abbruchbegehrens aufgrund der starken Schäden

 

 

5

 

MS Undine

 

stark

 

Präsentation des Rumpfes an Land

 

Unterstützung des Eigen-tümervereins, Finden eines geeigneten Aufstellplatzes

 

 

 

 

 


Kommunale Eigentümer:

 

Lfd. Nr.

Baudenkmal

Gefährdung

denkmalpflegerisches Ziel

Handlungsbedarf

 

 

 

 

 

 

1

 

Blücherstraße 43, Wasserturm

 

 

stark

 

Nutzung als Depots des Kulturhistorischen Museum

 

Sanierung dringend erforderlich, Schadensgutachten wurde vom KOE beauftragt,

Antrag auf Förderung zur Notsicherung beim Landesamt für Denkmalpflege wird vorbereitet

 

 

2

 

Hinter der Mauer 1, Lagebuschturm

 

stark

 

Nutzungskonzept für Büronutzung liegt vor

 

 

Turm gesichert, Sanierung der Erschließung dringend erforderlich

 

 

3

 

August-Bebel-Str. 1, Museum

 

 

desolater Zustand

 

restauratorisches Gutachten liegt vor

 

Sanierung 2015 bis 2018 geplant

 

4

 

Am Kabutzenhof,

Gedenkstätte

revolutionärer

Matrosen

 

 

stark

 

Erhalt der prägenden Ansicht, Verbesserung der Anbindung zum Wasser

 

 

Sanierungskosten im Haushalt 2015/16 eingestellt

 

5

 

Mühlenstraße

Evershagen,

Windmühle

 

mittel

 

Erhalt des charakte-ristischen Mühlenbau-körpers

 

Notsicherung 2015 durchgeführt, weitere Arbeiten und Nutzung erforderlich

 

 

Stand: Mai 2015

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

15.10.2015 - Kulturausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

04.11.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben