Informationsvorlage - 2015/IV/0931
Grunddaten
- Betreff:
-
Prioritätenliste gefährdeter Baudenkmale der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.10.2015
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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15.10.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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04.11.2015
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bereits gefasste Beschlüsse:
2015/AN/0714
Sachverhalt:
Grundlage für das Handeln in der Denkmalpflege in Rostock ist das Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V) in der jeweils gültigen Fassung.
Denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, geschichtliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.
Eigentümer, Besitzer und Unterhaltungspflichtige von Denkmalen sind verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht instand zu setzen, zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Wird in ein Denkmal eingegriffen, so hat der Verursacher des Eingriffes alle Kosten zu tragen, die für die Erhaltung und fachgerechte Instandsetzung, Bergung und Dokumentation des Denkmals anfallen. Kommen Eigentümer ihren Erhaltungspflichten nicht nach und tritt hierdurch eine Gefährdung der Denkmale ein, können sie von der unteren Denkmalschutzbehörde verpflichtet werden, erforderliche Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Zumutbaren durchzuführen.
Dies sind nach heutiger Rechtsprechung zunächst Sicherungsmaßnahmen, ausschließlich zum Erhalt des Denkmals. Ebenso wichtig ist jedoch eine sinnvolle, nachhaltige und wirtschaftliche Nutzung für ein Baudenkmal zu entwickeln, um deren Zukunft und langfristigen Erhalt zu sichern.
Prioritätenliste gefährdeter Baudenkmale der Hansestadt Rostock
Private Eigentümer:
Lfd Nr. | Baudenkmal | Gefährdung | denkmalpflegerisches Ziel | Handlungsbedarf |
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1 |
Eselföter Straße 23
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stark |
Denkmalpflegerische Zielstellung und restauratorisches Gutachten liegen vor |
weitere Sicherungsver-fügung wird vorbereitet |
2 |
Lokschuppen |
stark |
Bauantrag zur Umnutzung in Wohnungen wurde 2014 vorbereitet |
Aktualisierung des Schadensgutachten ist in Auftrag gegeben, Sicherungsverfügung wird daraufhin vorbereitet
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3 |
E.-Schlesinger-Str. 50 Halle 1 + Verwaltungsgebäude
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stark |
Abbruchgenehmigung liegt zwar vor, Erhalt wird dennoch angestrebt
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Finden von Nutzungs- und Finanzierungsmöglich-keiten |
4 |
Heinkelwand
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stark |
Ursprünglich: Einbeziehung in eine Neubebauung
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derzeitige Prüfung des Abbruchbegehrens aufgrund der starken Schäden
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5 |
MS Undine |
stark |
Präsentation des Rumpfes an Land |
Unterstützung des Eigen-tümervereins, Finden eines geeigneten Aufstellplatzes
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Kommunale Eigentümer:
Lfd. Nr. | Baudenkmal | Gefährdung | denkmalpflegerisches Ziel | Handlungsbedarf |
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1 |
Blücherstraße 43, Wasserturm
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stark |
Nutzung als Depots des Kulturhistorischen Museum |
Sanierung dringend erforderlich, Schadensgutachten wurde vom KOE beauftragt, Antrag auf Förderung zur Notsicherung beim Landesamt für Denkmalpflege wird vorbereitet
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2 |
Hinter der Mauer 1, Lagebuschturm |
stark |
Nutzungskonzept für Büronutzung liegt vor
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Turm gesichert, Sanierung der Erschließung dringend erforderlich
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3 |
August-Bebel-Str. 1, Museum
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desolater Zustand |
restauratorisches Gutachten liegt vor |
Sanierung 2015 bis 2018 geplant |
4 |
Am Kabutzenhof, Gedenkstätte revolutionärer Matrosen
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stark |
Erhalt der prägenden Ansicht, Verbesserung der Anbindung zum Wasser
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Sanierungskosten im Haushalt 2015/16 eingestellt |
5 |
Mühlenstraße Evershagen, Windmühle |
mittel |
Erhalt des charakte-ristischen Mühlenbau-körpers |
Notsicherung 2015 durchgeführt, weitere Arbeiten und Nutzung erforderlich
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Stand: Mai 2015
Roland Methling