Stellungnahme - 2015/AN/0881-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Im Schreiben des Polizeipräsidenten vom 25.07.2011 informierte der Polizeipräsident, folgend als Polizei bezeichnet, über die beabsichtigte Einführung einer videogestützten ständigen Bildbeobachtung und anlassbezogenen Bildaufzeichnung eines definierten Raumes als Pilotprojekt in der Hansestadt Rostock. Darüber hinaus wurde von der Polizei um Zustimmung zur Nutzung städtischer Gebäude zur videogestützten ständigen Bildbeobachtung gebeten. Zum derzeitigen Sachstand des Pilotprojektes liegen keine weiteren Informationen der Polizei vor.

 

Hierbei handelt es sich um ein der Polizei durch das Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) zugewiesenes Aufgabenfeld.

Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des § 32 SOG M-V ist daher ausschließlich die Polizei verantwortlich.

 

Es würde lediglich der Zustimmung der Hansestadt Rostock als Eigentümer bedürfen, wenn an städtischen Gebäuden Kameras installiert werden sollen.

Die Zuständigkeit läge in diesen Fällen bei der zuständigen gebäudeverantwortlichen Organisationseinheit.

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Beschlüsse

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21.05.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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26.05.2015 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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03.06.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben