Beschlussvorlage - 2015/BV/0895

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft benennt Frau Sigrid Hecht als Vertreterin der Hansestadt Rostock im Vorstand des Studentenwerkes Rostock für den Zeitraum 11/2015 bis 11/2017.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Nr. 12 Kommunalverfassung M-V (KV M-V)

§ 10 Abs. 1 Nr. 4 Studentenwerksgesetz (StudWG)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2013/BV/4620

 

Sachverhalt:

Das Studentenwerk Rostock ist für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Betreuung und Förderung der Studierenden an den Hochschulstandorten Rostock und Wismar verantwortlich.

 

Die Aufgaben, Bildung und Zusammensetzung der Organe des Studentenwerkes (Verwaltungsrat, Vorstand) regeln sich nach dem Gesetz über die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern (StudWG).

 

Entsprechend § 10 Abs. 1 Nr. 4 StudWG gehört dem Vorstand des Studentenwerkes Rostock u. a. ein von der Kommunalvertretung einer Stadt, in der eine der Hochschulen ihren Sitz hat, zu benennender Vertreter an.

 

Frau Sigrid Hecht ist Leiterin des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und

-entwicklung“ der Hansestadt Rostock und daher auch mit den Aufgaben eines Vorstandsmitgliedes gemäß § 9 StudWG vertraut. Zudem war Frau Hecht bereits für den Zeitraum 2013 bis 2015 im Vorstand des Studentenwerkes Rostock vertreten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

keine

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03.06.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen