Änderungsantrag - 2015/AN/0870-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Der Präsident der Bürgerschaft wird beauftragt, den Beschluss der Bürgerschaft 2015/AN/0811-03 vom 06.05.2015, sofern ihn der Oberbürgermeister nicht binnen 7 Kalendertagen umsetzt, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes und ggf. der Klage durchzusetzen.

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Sachverhalt:

 

Eine weitere Verzögerung der Umsetzung des Beschlusses ist nicht hinnehmbar.

 

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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06.05.2015 - Bürgerschaft - abgelehnt