Informationsvorlage - 2015/IV/0868

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

In diesem Jahr werden die Sommerschulferien des Landes M-V in dem Zeitraum vom 20.07.2015 - 30.08.2015 sein. Es wechseln ca. 1600 Vorschulkinder zum 31.08.2015 vom Kindergarten in die Schulen und Horteinrichtungen. Die Finanzierung der Kindertages- und Horteinrichtungen erfolgt monatlich auf der Grundlage der am 1. des Monats bestehenden Betreuungsverträge und der tatsächlichen Belegung der Plätze. Erfolgt der Übergang von der Kindergartenförderung in die Hortförderung im laufenden Monat, wird die Finanzierung jedoch grundsätzlich kalendertäglich aufgeteilt.

 

Die kalendertägliche Splittung der entsprechenden Mittel zur Finanzierung der Kindergartenförderung bzw. Hortförderung stellt für die Leistungserbringer und deren Leitungskräfte einen sehr hohen Verwaltungsaufwand dar. In diesem Jahr hat der kalendertägliche Wechsel minimale, entgeltwirksame  Auswirkungen für die Hansestadt Rostock, da es sich lediglich um einen Kalendertag (31.08.2015) handelt. Im Interesse einer verwaltungsökonomischen und effizienten Handlungsweise wird keine kalendertägliche Splittung der finanziellen Mittel durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt. Es wird für die Vorschulkinder die Kindergartenförderung für den gesamten Monat August gezahlt und ab dem 01.09.2015 die entsprechende Hortförderung.

 

Es ergeben sich für die Träger der Einrichtungen keine monetären Fehlbeträge.

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

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Beschlüsse

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12.05.2015 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben