Stellungnahme - 2015/AN/0845-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis 1. Oktober 2015 darzustellen, wie an der Jena­plan­schule eine Sekundarstufe II zum Schuljahr 2016/2017 eingerichtet werden kann. Dabei sind Konzeption des Schulbetriebes, Zeitplan der Umsetzung sowie die Bereitstellung der notwendigen Räumlichkeiten aufzuführen.

 

Stellungnahme:

 

Ausgehend von den derzeitigen und sich perspektivisch entwickelnden schulstrukturellen und schulräumlichen Gegebenheiten der Jenaplanschule Rostock wird das Anliegen geprüft, insbesondere unter haushalterischen Gesichtspunkten (Stadt und Land).

 

Ergänzend wird auf den schulgesetzlichen Bezug  wie folgt hingewiesen:

 

Sowohl das Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) § 108 Abs. 1, als auch die Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern (Schulentwicklungsplanungsverordnung - SEPVO M-V) § 4 Abs.1 Pkt. 7 regeln das Antrags-, Prüfungs- und Zulassungsverfahren für die Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen.

 

Demnach unterliegt u.a. auch die Errichtung Gymnasialer Oberstufen (Sekundarstufe II) grundsätzlich dem abschließenden Genehmigungsvorbehalt der obersten Schulbehörde – insofern dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern.

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Finanzielle Auswirkungen:

)  wird im Ergebnis der Prüfung
)  festgestellt

Bezug zum Haushaltssicherunggskonzept:

 

 

 

 

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Beschlüsse

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06.05.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben