Informationsvorlage - 2015/IV/0858

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

 

§ 71 (4) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss und der Finanzausschuss der Bürgerschaft haben festgelegt, dass den Ausschüssen durch die Stadtverwaltung monatlich zur wirtschaftlichen Lage der Volkstheater Rostock GmbH berichtet wird.

 

Bezug nehmend auf diese Festlegung wird in der Anlage der Sachstandsbericht der VTR GmbH für den Monat März 2015 übergeben. Die Berichterstattung erfolgt per 31.03.2015.

Der Plan-Ist-Vergleich basiert auf der von der Gesellschafterversammlung am 18.03.2015   beschlossenen Wirtschaftsplanung für das Jahr 2015.

 

Mit dem kumulierten Ergebnis per 31.03.2015 in Höhe von - 334 TEUR liegt eine negative Abweichung von 560 TEUR vor. Ursache für die negative Zielabweichung ist die gegenüber dem Planansatz nicht realisierte Betriebsleistung (- 697 TEUR), der ein geringerer Betriebsaufwand in Höhe von 137 TEUR gegenüber steht.

Die nicht realisierte Betriebsleistung ergab sich aus den bis März liquiditätsseitig nicht benötigten und deshalb vorerst von der Hansestadt Rostock nicht gezahlten Zuschüssen (850 TEUR). Positiv wirkte dagegen die Übererfüllung der geplanten Umsatzerlöse um 38 TEUR, die zusätzlichen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in Höhe von 109 TEUR und der sonstigen Erträge in Höhe von 6 TEUR.

Der geringe Betriebsaufwand ist im Wesentlichen auf die Ergebnisse bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (- 134 TEUR ohne Einstellung in den Sonderposten), den Aufwendungen für bezogene Leistungen (- 11 TEUR) sowie dem Personalaufwand (- 98 TEUR) und den Abschreibungen (+ 106 TEUR) zurückzuführen.

 

Der zum 31.03.2015 in Höhe von - 334 TEUR ausgewiesene Jahresverlust ergibt sich auch durch die Planbestandteile, die nicht unterjährig, sondern erst mit der Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2015 gebucht werden. Das betrifft insbesondere die aktivierten Eigenleistungen, die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens sowie die Einstellung in den Sonderposten. 

 

Nach der Vorschau zum 31.12.2015 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 9 TEUR erwartet. Das entspricht einer negativen Plan-Ist-Abweichung in Höhe von 1 TEUR.

 

Am 31.03.2015 wurde der künstlerische Geschäftsführer der VTR GmbH abberufen und sein Anstellungsvertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt. Der kaufmännische Geschäftsführer nimmt seit 01.04.2015 auch die Aufgaben des künstlerischen Geschäftsführers war. Damit werden negative Auswirkungen, die sich aus der Personalentscheidung ergeben könnten, für den Geschäftsbetrieb weitestgehend abgewendet.

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.05.2015 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

21.05.2015 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben