Beschlussvorlage - 2015/BV/0830

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt den Gesellschaftsvertrag der Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH in seiner neuen Fassung (Anlage 3).

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V

 

Sachverhalt:

Der Gesellschaftsvertrag der Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH (RFH) datiert in seinen Grundzügen vom 20. November 1994. Im Jahr 2003 erfolgte lediglich die Währungsumstellung von DM auf EURO innerhalb des Gesellschaftsvertrages.

 

Die Gesellschafter der RFH (RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH zu 94 % und Hansestadt Rostock zu 6 % der Gesellschaftsanteile) waren nunmehr gehalten, die Vorgaben der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen. Dies wurde zum Anlass genommen, den Gesellschaftsvertrag in seiner Struktur zu überarbeiten und heutigen Erfordernissen anzupassen. Ziel war es zugleich, eine weitmögliche Vereinheitlichung der Gesellschaftsverträge im RVV - Verbund zu erreichen.

 

Die vorgeschlagenen Anpassungen des Gesellschaftsvertrags wurden mit der Geschäftsführung und dem Aufsichtsratsvorsitzenden der RFH abgestimmt.

 

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Synopse verwiesen.

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Finanzielle Auswirkungen:                                          keine

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:              kein

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.05.2015 - Hauptausschuss - vertagt

Herr Neßelmann stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Angelegenheit, verbunden mit der Bitte an die Verwaltung, eine Synopse zu der Neufassung des Gesellschaftsvertrages vorzulegen.

 

Es erfolgt eine Gegenrede durch Herrn Methling.

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

vertagt!

 

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03.06.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen