Antrag - 2015/AN/0809

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft zieht folgende Angelegenheit gemäß § 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern an sich:

 

2015/DV/0794 Abberufung Intendant der Volkstheater Rostock GmbH

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Sachverhalt:

Die o. g. Beschlussvorlage wurde am 31. März 2015 vom Hauptausschuss positiv beschieden. Die Unterzeichnenden erachten diesen Beschluss als arbeitsrechtswidrig und gehen auch davon aus, dass dieser Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet und dem Ansehen der Hansestadt Rostock regional und überregional schadet.

 

Der Beschluss schadet auch der Volkstheater Rostock GmbH. Nicht nur, weil er mit hohen Entschädigungszahlungen für den Intendanten verbunden wäre, sondern auch zu unabsehbaren Folgen für den aktuellen Spielbetrieb führt. Personalpolitisch stellt dieser Beschluss eine nicht hinnehmbare Herabsetzung der enormen persönlichen Arbeitsleistungen des Intendanten Sewan Latchinian dar. Die Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters ist abzulehnen.

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Beschlüsse

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13.04.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft zieht folgende Angelegenheit gemäß § 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern an sich:

 

2015/DV/0794 Abberufung Intendant der Volkstheater Rostock GmbH.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2015/AN/0809-01 (ÄA) (s. TOP 3.1.1) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2015/AN/0809:

 

Gemäß § 22 Abs. 2, Sätze 3 und 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern zieht die Bürgerschaft die Angelegenheit „Abberufung Intendant der Volkstheater Rostock GmbH“ (2015/DV/0794) an sich, verbunden mit der Entscheidung über die Wiederberufung des Intendanten und das Fortbestehen seines Anstellungsvertrages.