Beschlussvorlage - 2015/BV/0800

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Entgeltordnung für das Konservatorium „Rudolf Wagner-Régeny“, Musikschule der Hansestadt Rostock (Anlage 1).

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2011/BV/2040

 

 

Sachverhalt:

 

Die letzte Erhöhung der Entgelte für den Musikschulunterricht erfolgte vor vier Jahren zum 01.08.2011.

 

Die Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes 2014 bis 2025 der Hansestadt Rostock (Anlage 2) sowie die ausgewogene Musikschulfinanzierung durch die Hansestadt Rostock, das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Nutzer erfordern eine Verbesserung der Einnahmesituation spätestens ab 01.08.2015.

 

Der Beschluss der Bürgerschaft gibt die Erhöhung der Unterrichtsentgelte für das Konservatorium um ca. 10 % vor.

 

 

 

Auszug aus dem Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2025 (Stand 01.04.2014):

 

Maßnahme -Nr.              Teilhaushalt              Bezeichnung                                           Amt 44                           

2014/2.01                            44                            Konservatorium                                                                     

„Rudolf Wagner-Régeny“

 

Maßnahmebeschreibung:

Erhöhung der Entgelte für den Unterricht am Konservatorium

Haushaltsjahr                             2014                            2015                            2016                            2017                            2018

Zielbetrag                                           24,0                             58,0                            58,0                            58,0                            26,0

 

Die Steigerung aller Entgeltpositionen ergibt sich - bereinigt um die künftigen Mehrausgaben im „Konto für Notenlizenzen“ - für die Produktkonten „Benutzungsentgelte“ und „Ausleihgebühren für Grund- und Arbeitsmittel“ für 2015 mit 30,5 TEURO und ab dem Haushaltsjahr 2016 in Höhe von jährlich 61,0 TEURO.

 

Vergleich von ausgewählten Positionen monatlicher Unterrichts-Entgelte (Anlage 3)

 

Die im Haushaltssicherungskonzept geforderten Mehreinnahmen wirken sich in den am meisten belegten Unterrichtsgeboten folgendermaßen aus:

 

Unterrichtsform in min je Woche

Schülerinnen, Schüler,
Lehrlinge, Studentinnen, Studenten

Erhöhung in Prozent

(10 %, ggf. 10 €/Jahr Notenlizenz, danach Rundung)

in EUR je Schuljahr

2014/2015

2015/2016

Einzelunterricht 30 min

40,00

45,00

112,50%

Instrumentenkarussell 30 min 2 Schüler 

30,50

34,00

111,48%

Gruppenunterricht 45 min 2 Schüler

37,00

41,50

112,16%

Zwergenmusik für ein Kind und eine Begleitperson 45 min

16,00

18,00

112,50%

Musikalische Früherziehung/ 45 min Instrumentenkunde /Darstellendes Spiel    

16,00

18,00

112,50%

 

 

Vereinfachte Darstellung der drei Säulen der Musikschulfinanzierung in Prozenten

 

Die Entgelterhöhungen dienen dem stabilen Kostendeckungsgrad und somit einem angemessenen Verhältnis der drei Finanzierungssäulen.

 

Die Entgeltposition „Jedem Kind ein Instrument (JeKi) in Rostock – Unterricht“ mit 5,00 EUR-Monatsentgelt wird nicht angehoben, da bei einer Erhöhung auch die Entgeltordnung der Welt-Musik-Schule „Carl Orff“ der Hansestadt Rostock e.V. betroffen wäre.

 

Für eine Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung bei den Sachausgaben, u.a. für den neuen Musikschulstandort „Haus der Musik“ und die gestiegenen Personalausgaben ist eine Entgelterhöhung notwendig.

 

Bei der Neufestsetzung der Entgelte wurden die Ergebnisse aus der Kosten-Leistungs-Rechnung 2013 mit dem Finanzverwaltungsamt, SG 20.13 Finanzcontrolling, umfänglich geprüft und Vergleichszahlen der Entgelte von Musikschulen aus der Region zugrunde gelegt. Das Zentrale Controlling, SG 15.01, war im Weiteren an der Erarbeitung der Entgeltordnung beteiligt.

 

Wesentliche Änderungen in der vorliegenden Entgeltordnung:

 

- Entgelterhöhung für Schüler und Erwachsene

  in allen Unterrichtspositionen um ca. 10 %               (Anlage 5),

 

- Entgelterhöhung Leihinstrumente in allen Positionen um ca. 20 %               (Anlage 6),

                             

- Angebot von entgeltpflichtigen Kursen und Projekten               (Anlage 7),

                             

- Weitergabe bei vorliegender Notenlizenzpflicht von jährlich 10 EUR/Schüler               (Anlage 5),

                             

- Förderung des Bläserklassenprojektes               (Anlage 5),

  und besonders förderwürdiger Blasinstrumente               (Anlage 6),

 

- Sonstige Änderungen              (Anlage 2).

 

 

Die bisherige Struktur der Entgeltordnung hat sich grundlegend bewährt. Der soziale Faktor wird für die Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Rostock im § 4 (3) „Ermäßigung bzw. Befreiung vom Unterrichtsentgelt aus sozialen Gründen“ und im § 4 (5) „Familienermäßigung“ in der Entgeltordnung berücksichtigt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 44             

Produkt:        26301                                                        Bezeichnung: Konservatorium

                                                                                             „Rudolf Wagner-Régeny“

                                                                                                                                                                              (in EUR)

Haus-halts-jahr 

Produktkonto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Erträge

Auf-wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2015

26301.44101000/ 64101000

Benutzungsentgelte           

613.700

 

620.700

 

26301.44110210/ 64110210

Ausleihgebühren für Grund-u. Arbeitsmittel

                                                                                                              19.500

 

                                            19.200

 

26301.56390011/ 76390011

Notenlizenzen

 

3.900

 

3900

2016

26301.44101000/ 64101000

Benutzungsentgelte             

     662.500      

 

    662.500

 

26301.44110210/ 64110210

Ausleihgebühren für Grund-u. Arbeitsmittel                                 

20.600

 

20.600

 

26301.56390011/ 76390011

Notenlizenzen

 

10.600

 

10.600

2017

26301.44101000/ 64101000

Benutzungsentgelte             

662.500         

 

     662.500

 

26301.44110210/ 64110210

Ausleihgebühren für Grund-u. Arbeitsmittel                   

20.600

 

20.600

 

26301.56390011/ 76390011

Notenlizenzen                         

 

11.800

 

11.800

2018

26301.44101000/ 64101000

Benutzungsentgelte             

     662.500        

 

     662.500

 

26301.44110210/ 64110210

Ausleihgebühren für Grund-u. Arbeitsmittel                                            

20.600

 

20.600

 

26301.56390011/ 76390011

Notenlizenzen

 

12.600

 

12.600

 

 

 

 

Bereits in den Vorjahren hat die Änderung der Entgeltordnung Berücksichtigung in der Planung gefunden, darüber hinaus sind zusätzlich folgende finanzielle Auswirkungen in den aktuellen Haushalts-Ansätzen zu erwarten.

 

Zusammenfassung der finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Hansestadt Rostock:

 

HH

Jahr

Mehr-

erträge

Mehr-aufwendungen

gesamt Ergebnis-Haushalt

Mehr-einzahlungen

Mehr-auszahlungen

gesamt Finanz-haushalt

 

2015

42.100

3.900

38.200

48.800

3.900

44.900

2016

59.300

10.600

48.700

59.300

10.600

48.700

2017

59.300

11.800

47.500

59.300

11.800

47.500

2018

59.300

12.600

46.700

59.300

12.600

46.700

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:  siehe Begründungstext Seite 2

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.05.2015 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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21.05.2015 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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08.07.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen