Beschlussvorlage - 2015/BV/0785

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Sachzuwendung 3 Bäume mit einem Wert von 326,35 EUR wird angenommen und für die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes § 52, Abs. 2, Nr. 8 Abgabenordnung verwendet Annahme einer Sachzuwendung zugunsten der Hansestadt Rostock.

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Beschlussvorschriften:

§ 44 (4) Kommunalverfassung, § 6 (3) Nr. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock, GA über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hansestadt Rostock

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            keine

 

Sachverhalt:

 

Die Firma Maumau - Shop Stefanie und Gunar Dietrichs GbR übergibt dem Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege als Sachzuwendung drei Bäume
(2 Birken; 1 Esskastanie) im Wert von 326,35 EUR. Die Pflanzung soll im Baumhain Nüsslerweg erfolgen. Die Spende wird gem. § 52, Abs. 2., Nr. 8 Abgabenordnung für die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes verwendet.
 

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Finanzielle Auswirkungen:                            keine

 

 

 

Roland Methlin

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.05.2015 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen