Änderungsantrag - 2015/BV/0725-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Der Standort für einen Theaterneubau ist der Bereich Am Bussebart.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine Quartiersplanung für den Bereich Am Bussebart zu veranlassen.

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Sachverhalt:

 

Der Bereich Am Bussebart liegt seit den Zerstörungen des 2. Weltkrieges brach. Mit der Errichtung der Langen Straße erhielt der Bereich eine neue Dimensionierung, die jedoch noch keinen Abschluss gefunden hat. Die große Lücke im Stadtgefüge stellt einen gravierenden städtebaulichen Missstand dar, sie beeinträchtigt die Baustruktur und das Gesamterscheinungsbild der Innenstadt. Die Stadtreparatur Am Bussebart gehört zu den besonderen städtebaulichen Entwicklungszielen in der Innenstadt.

In der 2. Fortschreibung zum Städtebaulichen Rahmenplan Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock ist für den Bereich Am Bussebart das Ziel des Theaterneubaus formuliert worden (Beschluss 0399/02-BV).

Am 01.03.2006 beschloss die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Flächennutzungsplan, der mit Ergänzung und Änderungen am 01.02.2009 neu bekannt gegeben wurde. In beiden Fassungen wird der Bereich Kanonsberg/ Bussebart als Standort für das neue Theater benannt (S. 54 bzw. S. 62).

In der Baumassestudie und Städtebaulichen Positionierung vom Februar 2013, die durch ein Rostocker Architektenbüro angefertigt wurde, kommen die Fachleute zu folgendem Ergebnis im Standortvergleich mit dem Christinenhafen:

 

Beim Städtebaulichen Wettbewerb, der 2014 stattfand, wurden weder verkehrliche noch funktionale Beziehungen berücksichtigt, da diese nicht Gegenstand der Aufgabenstellung waren. Die Jury entschied sich zwar mit nur einer Stimme Mehrheit für den Stadthafen, dabei handelte es sich jedoch um die Stimme des Oberbürgermeisters, der sich bereits im Vorfeld seit Jahren für den Stadthafen aussprach.

Im Wettbewerb wurden 8.000 Quadratmeter für Veranstaltungsflächen vorgegeben, die für Weihnachts- und Pfingstmarkt sowie Hanse Sail benötigt werden. Beide Siegerentwürfe des Städtebaulichen Wettbewerbs erfüllen diese Vorgabe.

Der Weihnachtsmarkt wird in der Variante Bussebart weniger beeinträchtigt als in der Variante Stadthafen, da sich ein Theatergebäude besser mit Fahrgestellen verträgt als eine Wohnbebauung. Die Vorlage des Oberbürgermeisters sieht in der Variante Stadthafen aufgrund der geplanten Wohnbebauung des Bussebarts den Weihnachtsmarkt ebenfalls im Stadthafen: Die Flächen für die Weihnachtskirmes sind entsprechend Vorprüfung im Stadthafen nachgewiesen. Zum Stadthafen sollen dann Wegebeziehungen entstehen: „Mit diesen öffentlichen Plätzen und Straßen wird durch Weihnachtsmarktstände, kleine Attraktionen und Dekoration die Verbindung hergestellt werden können.“ An anderer Stelle wird klar von Weihnachtsmarktstände in der Nördlichen Altstadt, Fahrgeschäfte im Bereich des Stadthafens gesprochen. Es ist somit eine bloße Suggestion, dass der Weihnachtsmarkt bei einem Theaterneubau im Stadthafen wie bisher Am Bussebart bleiben könnte. Das ist nicht beabsichtigt. In der Variante Bussebart stünden hingegen mehr Flächen im angestammten Bereich für den Weihnachtsmarkt zur Verfügung.

Sowohl städtebaulich als auch funktional überwiegen die Vorteile beim Standort Am Bussebart gegenüber dem Standort Stadthafen.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine (kommunalpolitische Entscheidung ausschließlich zum Standort)

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.04.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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23.04.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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28.04.2015 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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06.05.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben