Beschlussvorlage - 2015/BV/0773

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14.W.184 für das Wohngebiet „Toitenwinkel – südlich der Pappelallee“, begrenzt

- im Norden durch die Straße Pappelallee,

- im Osten durch die Straße am Fasanenholz,

- im Süden durch Parkanlage und die gedachte Verlängerung des südlichen Abschnitts der Straße Am Fasanenholz in westliche Richtung,

- im Westen durch die Straßenbahnwendeschleife Hafenallee,

             

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 3) werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2  KV M-V

§ 2 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 2  BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2012/BV/4114 - Aufstellungsbeschluss vom 30.01.2013

 

 

Sachverhalt:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 14.W.184 verfolgt die Hansestadt Rostock das Ziel, innerhalb des Geltungsbereiches die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung mit Reihenhäusern sowie Einzel- und Doppelhäusern zu schaffen und damit die in den 1990er Jahren begonnene Bebauung für das Gebiet „5. Wohngruppe Toitenwinkel“ zu vervoll-ständigen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 1,5 ha.

Der betroffene Bereich ist im Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock als Wohnbaufläche und zum Teil als Grünfläche dargestellt. Eine Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ist damit gegeben.

Das Plangebiet ist über die vorhandenen Straßen Pappelallee, Graf-Stauffenberg-Straße und Am Fasanenholz weitgehend erschlossen. Die Bebauung östlich der Straße Am Fasanenholz und nördlich der Pappelallee ist seit vielen Jahren realisiert. Es ist städtebaulich sinnvoll, die Bebauung auch südlich der Pappelallee bis an die Hafenallee zu vervollständigen und eine geschlossene Kante der Baufläche in Linie der heute südlich vorhandenen Grenze der Bebauung Am Fasanenholz herzustellen.

 

Aufgrund der Nähe des Plangebietes zur Straßenbahntrasse und ihrer Wendeschleife sind Untersuchungen zur Immissionsbelastung durchgeführt worden. Die sich aus der Schalluntersuchung ergebenden erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des gebotenen Immissionsschutzes werden über Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert. 

Die Belange des Natur- und Artenschutzes wurden durch entsprechende Gutachten ermittelt. Der Grünordnungsplan greift diese Belange auf und regelt deren Berücksichtigung im Bebauungsplan.

 

Die Herstellung der Erschließungsanlagen und der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt durch den (noch nicht bekannten) Vorhabenträger. Die Erschließungsanlagen werden nach ihrer Herstellung kostenfrei an die Hansestadt Rostock übergeben.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine (Erschließungskosten und naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen werden nach Verkauf der städtischen Fläche vom Investor übernommen)

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

kein

 

 

 

 

Roland Methling

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

17.12.2015 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.01.2016 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.01.2016 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.01.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.01.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen