Beschlussvorlage - 2015/BV/0766

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die „Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock“ (Anlage 1).

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0717/08-BV              Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock

2010/BV/1187              Erste Änderung der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock

2014/AN/5586             

 

Sachverhalt:

Gemäß den Leitlinien zur Stadtentwicklung (Leitlinie V) ist die bedarfsgerechte Förderung des Sports Anliegen der Hansestadt Rostock. Mit der Bereitstellung von Sportstätten zu weiterhin hoch subventionierten Entgelten wird insbesondere den Breitensportlern sportliche Aktivitäten in kommunalen Sportstätten ermöglicht. Für die Nutzung einer Sporthalle bis 500 qm zahlt ein gemeinnütziger Rostocker Sportverein für den Kinder- und Jugendsport künftig pro Stunde 1,40 EUR. Damit beteiligt er sich an den Betriebskosten der Sporthalle mit 5,25%. Die Hansestadt Rostock subventioniert diese Nutzung mit einem Eigenanteil von 25,27 EUR.


Für die Nutzung einer Schwimmbahn im 25m Becken der Schwimmhalle Neptun zahlt ein gemeinnütziger Rostocker Sportverein für eine Stunde Nutzung für den Kinder- und Jugendsport 0,50 EUR und beteiligt sich dadurch mit 1,93% an den Betriebskosten, die die Hansestadt Rostock für den gleichen Nutzungszeitraum aufbringt. Der Eigenanteil der Hansestadt Rostock beträgt in diesem Fall 25,36 EUR.

 

Ausgehend von den Beschlüssen der Bürgerschaft zur Haushaltssicherung der Hansestadt Rostock sind die Gebührensatzungen und Entgeltordnungen permanent an die Kostenentwicklung anzupassen. In die Entgeltkalkulation flossen die durchschnittlichen Aufwendungen der Haushaltsjahre 2010 bis 2012 ein. Erstmalig wurden auch Abschreibungen und Zinsen der Sportstätten gemäß § 6 Abschnitt 2a und 2b des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg- Vorpommern berücksichtigt. Die neue Entgeltordnung soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

 

Aufgrund geänderter steuerrechtlicher Auffassungen der Finanzverwaltung waren die Entgelte für die Schulsportnutzung im Gegensatz zu den anderen Benutzungsentgelten auf der Grundlage vom Bruttoaufwand zu kalkulieren. Infolge dessen war die Benutzergruppe III.2 zusätzlich in die neue Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock aufzunehmen. Die schulsportliche Nutzung wurde entgegen der bislang vertretenen Auffassung der Finanzverwaltung aus dem unternehmerischen Bereich des Betriebes gewerblicher Art Sportstätten herausgelöst. Das hat zur Folge, dass die Abführung der bislang auf Entgelte für Schwimmunterricht und Sporthallennutzung für den Schulsport berechnete Mehrwertsteuer entfällt. Gleichzeitig besteht aber auch keine Vorsteuerabzugsberechtigung mehr.

 

Entsprechend dem Beschluss der Bürgerschaft 2014/AN/5586 wurde die „Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock“ gegenüber dem Entwurf von 2014 in folgenden Punkten überarbeitet:

 

  1. Geltungsbeginn: 01.01.2016
  2. Dynamisierung der Entgelte in einem Abstand von fünf Jahren entsprechend der Betriebskostenentwicklungen in diesem Zeitraum
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:              40

Produktbereich Schulträgeraufgaben, Produktbereich Sport

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2016

52430020/72430020

Schwimmunterricht

 

+ 30.300

 

+30.300

2016

56210020/76210020

Entgelte für

Sporthallennutzung

 

+ 546.500

 

+ 546 500

2016

42402.43229003/63229003

Entgelte für

Schulsportnutzung

+546.500

 

+546.500

 

2016

42402.43229004/63229004

Entgelte für Schulschwimmen

(einschließlich Mehrerträge/

Mehreinzahlungen von

Landschulen für die Nutzung

der Schwimmhalle für den

Schulschwimmunterricht)

+ 35.300

 

+ 35.300

 


2016

42401.44101050/64101050

Benutzungsentgelte (19 %)

SKUBIS

+ 18.000

 

+ 18.000

 

2016

42401.44101021/64101021

Benutzungsentgelte (7%)

+5.000

 

+5.000

 

2016

42401.44101051/64101051

Benutzungsentgelte (7%)

SKUBIS

+9.000

 

+9.000

 

2016

42401.44101020/64101020

Benutzungsentgelte (19%)

+3.000

 

+3.000

 

2016

42401.44160031/64160031

Eintrittsgelder (7%)

+10.000

 

+10.000

 

 

Gesamt:

+626.800

+576.800

+626.800

+576.800

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

Maß.-Nr.

Maßnahme

2014

2015

2016

2017

2018

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

2014/2.01

Anpassung und Optimierung öffentlich rechtlicher und privatrechtlicher Leistungsentgelte

0

0

+ 50.000

+ 50.000

+ 50.000

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

22.04.2015 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.04.2015 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.05.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen