Beschlussvorlage - 2015/BV/0765

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme der Sachzuwendung in Form einer Zeichnung von Andy Denzler zugunsten der Kunsthalle Rostock in Höhe von 1.000 EUR.

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Beschlussvorschriften:

§ 6 (3) Pkt. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

Sachverhalt:

 

Die Kunsthalle der Hansestadt Rostock erhielt am 31.01.2014 von dem Künstler Andy Denzler eine Sachzuwendung in Form einer Zeichnung.

 

Titel:                             Gravitation

Jahr:                             2014

Maße:                             47x 36 cm

Technik:               Tusche, Zeichnung auf Hardenpapier

Wert der Zeichnung: 1.000 EUR

 

Der Wert der Zeichnung kann mit 1.000 EUR angegeben werden und entspricht sowohl Erhaltungszustand als auch Marktgängigkeit.

 

Die Verwendung der Sachzuwendung erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO zur Förderung von Kunst und Kultur.

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Finanzielle Auswirkungen:                                                                      keine

 

Bezug zum Haushaltssicherungssicherungskonzept:              -

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.05.2015 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen