Beschlussvorlage - 2015/BV/0763

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Annahme der Sachzuwendung in Form von 25 originalen Werken an die Kunsthalle Rostock mit einem Einzelwert von 100 und 1.000 EUR
(Gesamtwert 8.650 EUR).

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Beschlussvorschriften:

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            keine

 

 

Sachverhalt:

 

Die Kunsthalle der Hansestadt Rostock erhielt am 12.12.2013 von Frau Grit Wendelberger eine Sachzuwendung in Form von 25 originalen Werken. Bei der Schenkung handelt es sich um Gemälde und grafische Arbeiten.

 

19 Werke von Johannes Müller (Einzelwerte zwischen 100 und 700 EUR)

6 Werke von Jürgen Weber (Einzelwerte zwischen 200 und 1000 EUR)

 

Gesamtwert: 8.650 EUR             

 

Die Zeichnungen ergänzen die Sammlung der Kunsthalle sinnvoll.

 

Die Verwendung der Sachzuwendung erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO zur Förderung von Kunst und Kultur.

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Finanzielle Auswirkungen:                                                        keine

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:                            keinen

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.06.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen