Beschlussvorlage - 2015/BV/0762

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Der Hauptausschuss beschließt die Annahme der Sachzuwendung in Form einer Zeichnung von Alexander Klenz zugunsten der Kunsthalle Rostock in Höhe von 970,00 EUR.

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Beschlussvorschriften:

§ 6 (3) Pkt. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse: -

 

 

Sachverhalt:

Die Kunsthalle der Hansestadt Rostock erhielt am 03.09.2013 von dem Künstler Alexander Klenz, wohnhaft in Raumerstr. 39, 10437 Berlin eine Sachzuwendung in Form einer Zeichnung.

 

Titel:                            Nr. 600 (Serie AEIOU)

Jahr:                            2012

Maße:                            50x40 cm

Technik:              Tusche, Aquarell; Graphit auf Papier             

 

Wert der Zeichnung: 970 EUR

 

Alexander Klenz ist ein hervorragender Zeichner.

Die Zeichnung erweitert den Sammlungszweig „Kleine Zeichnungen“ der Kunsthalle sinnvoll.

 

Die Verwendung der Sachzuwendung erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO zur Förderung von Kunst und Kultur.

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Finanzielle Auswirkungen:                                          keine

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:              -

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.05.2015 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen