Beschlussvorlage - 2015/BV/0758

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft nimmt den Sportstättenentwicklungsplan der Hansestadt Rostock – 3. Fortschreibung 2015 zur Kenntnis.

 

2. Die Leitlinien zur weiteren Sportstättenentwicklung in der Hansestadt Rostock 2015 und die Liste der Prioritäten der Mittelfristenplanung kommunaler Sportbauvorhaben werden als Arbeitsgrundlage für die Aufstellung künftiger, jährlicher Haushaltspläne unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen bestätigt.

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-        1594/59/1998              (1. Sportstättenentwicklungsplanung)

-        0441/05 – BV              (2. Sportstättenentwicklungsplanung)

-        2012/AN/4099             

-        2013/BV/4798              (1. Terminverlängerung)

-        2015/BV/0689              (2. Terminverlängerung)

 

Sachverhalt:

Die Attraktivität und Lebensqualität von Kommunen beruht nicht zuletzt auch auf dem Vorhandensein von Sportstätten für den Breiten- und Wettkampfsport. Spiel- und Bewegungsfreiräume sollen insbesondere im Wohnumfeld für vielfältige Sport- und Freizeitaktivitäten genutzt werden.

Im Rahmen der Sportförderung ist es eine wesentliche Aufgabe der Kommunen Sportstätten zu planen, zu bauen und zu unterhalten. Vorrang vor Neubaumaßnahmen hat die bedarfsgerechte Modernisierung und Sanierung bestehender Sportstätten, die Umnutzung bislang anderweitig genutzter Flächen und Gebäude für die Sportausübung und die Schaffung von wohnungsnahen Bewegungsräumen.

Die Sportstättenentwicklungsplanung ist als kommunale Fachplanung Arbeitsgrundlage für die Stadtverwaltung.

Das Sportstättennetz der Hansestadt Rostock wurde nunmehr in den Jahren 1998, 2003, und 2013 gründlich analysiert.

Die vorliegende Sportstättenentwicklungsplanung der Hansestadt Rostock – 3. Fortschreibung 2015 stellt die Veränderungen seit 1998 bzw. 2003 dar und formuliert im Ergebnis

 

  1. die Aktualisierung des Bestandes und Bedarfs an Sportstätten;
  2. die Aktualisierung der Leitlinien zur weiteren Sportstättenentwicklung;
  3. den mittelfristigen Sanierungs- und Investitionsbedarf der kommunalen Sportanlagen.

 

Eine Fortschreibung des Sportstättenentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock hat entsprechend der Ausführungen im Kapitel 8 des Planes spätestens nach 10 Jahren zu erfolgen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Umsetzung des Sportstättenentwicklungsplanes erfolgt in Abhängigkeit der durch die Bürgerschaft diesbezüglich gesetzten Prioritäten der städtischen Investitionsmaßnahmen und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock und des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und
–entwicklung der Hansestadt Rostock.

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:              kein

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.05.2015 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft nimmt den Sportstättenentwicklungsplan der Hansestadt Rostock - 3. Fortschreibung 2015 zur Kenntnis.

 

2. Die Leitlinien zur weiteren Sportstättenentwicklung in der Hansestadt Rostock 2015 und die Liste der Prioritäten der Mittelfristenplanung kommunaler Sportbauvorhaben werden als Arbeitsgrundlage für die Aufstellung künftiger, jährlicher Haushaltspläne unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen bestätigt.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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21.05.2015 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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02.06.2015 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - zur Kenntnis gegeben

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02.06.2015 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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02.06.2015 - Ortsbeirat Schmarl (7) - zur Kenntnis gegeben

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02.06.2015 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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04.06.2015 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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04.06.2015 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - abgelehnt

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09.06.2015 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - zur Kenntnis gegeben

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09.06.2015 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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09.06.2015 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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10.06.2015 - Ortsbeirat Biestow (13) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft nimmt den Sportstättenentwicklungsplan der Hansestadt Rostock - 3. Fortschreibung 2015 zur Kenntnis.

 

2. Die Leitlinien zur weiteren Sportstättenentwicklung in der Hansestadt Rostock 2015 und die Liste der Prioritäten der Mittelfristenplanung kommunaler Sportbauvorhaben werden als Arbeitsgrundlage für die Aufstellung künftiger, jährlicher Haushaltspläne unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen bestätigt.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Der Ortsbeirat stimmt mit der Beschlussvorlage mit dem Änderungsantrag einstimmig zu.

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10.06.2015 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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11.06.2015 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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16.06.2015 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft nimmt den Sportstättenentwicklungsplan der
    Hansestadt Rostock - 3. Fortschreibung 2015 zur Kenntnis.

 

2. Die Leitlinien zur weiteren Sportstättenentwicklung in der Hansestadt Rostock 2015 und
    die Liste der Prioritäten der Mittelfristenplanung kommunaler Sportbauvorhaben werden
    als Arbeitsgrundlage für die Aufstellung künftiger, jährlicher Haushaltspläne unter dem
    Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen bestätigt.

 

 

Beschlussempfehlung Nr. 2015/BV/0758:

 

1. Die Bürgerschaft nimmt den Sportstättenentwicklungsplan der
    Hansestadt Rostock - 3. Fortschreibung 2015 zur Kenntnis.

 

2. Die Leitlinien zur weiteren Sportstättenentwicklung in der Hansestadt Rostock 2015 und
    die Liste der Prioritäten der Mittelfristenplanung kommunaler Sportbauvorhaben werden
    als Arbeitsgrundlage für die Aufstellung künftiger, jährlicher Haushaltspläne unter dem
    Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen bestätigt.

   Die Prioritätenliste der Mittelfristenplanung kommunaler Sportbauvorhaben wird
    alle 2 Jahre überprüft und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

In die Liste der Prioritäten der mittelfristigen Planung kommunaler Sportbauvorhaben ist die Schaffung einer Kleinsportanlage im Ortsbeiratsbereich Biestow aufzunehmen.

 

Auf Seite 95 wird ergänzt:

Die Prüfung des Vorhabens Großsportplatz „An der Jägerbäk 6“ erfolgt erst nach Abschluss der Prüfung des Standortes für den Wagenplatz.

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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16.06.2015 - Ortsbeirat Hansaviertel (9)

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16.06.2015 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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17.06.2015 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft nimmt den Sportstättenentwicklungsplan der Hansestadt Rostock - 3. Fortschreibung 2015 zur Kenntnis.

 

2. Die Leitlinien zur weiteren Sportstättenentwicklung in der Hansestadt Rostock 2015 und die Liste der Prioritäten der Mittelfristenplanung kommunaler Sportbauvorhaben werden als Arbeitsgrundlage für die Aufstellung künftiger, jährlicher Haushaltspläne unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen bestätigt.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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17.06.2015 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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17.06.2015 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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18.06.2015 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - geändert beschlossen

 

 

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23.06.2015 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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25.06.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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30.06.2015 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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08.07.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft nimmt den Sportstättenentwicklungsplan der Hansestadt Rostock - 3. Fort­schreibung 2015 zur Kenntnis.

 

2. Die Leitlinien zur weiteren Sportstättenentwicklung in der Hansestadt Rostock 2015 und die Liste der Prioritäten der Mittelfristenplanung kommunaler Sportbauvorhaben werden als Arbeitsgrundlage für die Aufstellung künftiger, jährlicher Haushaltspläne unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen bestätigt.

 

 

Beschluss Nr. 2015/BV/0758:

 

1. Die Bürgerschaft nimmt den Sportstättenentwicklungsplan der Hansestadt Rostock - 3. Fort­schreibung 2015 zur Kenntnis.

 

2. Die Leitlinien zur weiteren Sportstättenentwicklung in der Hansestadt Rostock 2015 und die Liste der Prioritäten der Mittelfristenplanung kommunaler Sportbauvorhaben werden als Arbeitsgrundlage für die Aufstellung künftiger, jährlicher Haushaltspläne unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen bestätigt.

Die Prioritätenliste der Mittelfristenplanung kommunaler Sportbauvorhaben wird alle 2 Jahre überprüft und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Anlage:
Sportstättenentwicklungsplan der Hansestadt Rostock - 3. Fortschreibung
(wird nach Überarbeitung beigefügt)

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt