Beschlussvorlage - 2015/BV/0757

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock  einschließlich des Stellenplans 2015 wird beschlossen (Anlage).

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 (3) Kommunalverfassung i.V.m. § 5 (1) Nr. 2 Eigenbetriebsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

keine

 

Sachverhalt:

 

Gegenstand des Eigenbetriebes ist es, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern, Geburtshilfe zu leisten und die zu versorgenden Personen unterzubringen und zu verpflegen. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die ambulante Versorgung und unter Berücksichtigung und Wahrung der gemeinnützigen Zweckbestimmung die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben und alle Hilfs- und Nebengeschäfte, welche die Aufgaben des Krankenhauses fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.

Der Eigenbetrieb betreibt zudem ein Hospiz.

Der Wirtschaftsplan ist entsprechend für die Bereiche Krankenhaus und Hospiz aufgestellt. Er entspricht hinsichtlich Ergebnis und Abführung an die Hansestadt Rostock dem HASIKO 2014 bis 2025 in der Beschlusslage vom 14.05.2014.

Unter den Bedingungen des Krankenhausfinanzierungrechts plant der Eigenbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2015 einen Jahresüberschuss von TEUR 2.500. Der Träger plant, diesen Betrag gemäß HASIKO in der Hansestadt gemeinnützigen Zwecken zuzuführen.

Für das Planjahr 2015 ist zum Zweck der Zwischenfinanzierung von 1,5 Mio EUR für die Errichtung eines Eltern-Kind-Zentrums am Standort Klinikum Südstadt Rostock die Aufnahme eines Investitionsdarlehens geplant, welches vorrangig für Planungskosten eingesetzt werden soll. Das Vorhaben soll weitestgehend aus Einzelfördermitteln des Landes finanziert werden. Bis zu deren Bereitstellung wird die kurzfristige Inanspruchnahme eines Darlehens notwendig werden.

 

Finanziell ist der Eigenbetrieb mittelfristig mit einem negativen Finanzmittelbestand konfrontiert. Finanzielle Reserven sind nicht vorhanden.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 12 für Ergebnishaushalt / 45 für Finanzhaushalt

Produkt: 62303/25101              Bezeichnung: Eigenbetrieb Krankenhaus/

Kulturhistorisches Museum

Investitionsmaßnahme Nr.:               Bezeichnung:

 

Haushaltsjahr

Konto/Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einnahmen

Ausgaben

2015

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

2.500.000

 

 

 

 

67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen

 

 

2.200.000

 

2016

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

2.500.000

 

 

 

 

67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen

 

 

2.500.000

 

2017

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

2.500.000

 

 

 

 

67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen

 

 

2.500.000

 

2018

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

2.500.000

 

 

 

 

67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen

 

 

2.500.000

 

 


Bezug zum Haushaltssicherungskonzept

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maß.-Nr.

Maßnahme

2015

2016

2017

2018

 

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

2014/2.06 Ergebnishaushalt

 

2.500

2.500

2.500

2.500

2014/2.06 Finanzhaushalt

Abführung des Eigenbetriebes (TH 12)

2.200

2.500

2.500

2.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Damit ist die Maßnahme 2014/2.06 aus dem HASIKO 2014 bis 2025 (2014/BV/5420) umgesetzt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

21.05.2015 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.06.2015 - Klinikausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.07.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen