Antrag - 2015/AN/0737
Grunddaten
- Betreff:
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Simone Briese-Finke (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Überarbeitung der Stellplatzsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 12.03.2015
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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15.04.2015
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Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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08.04.2015
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13.05.2015
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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21.04.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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09.04.2015
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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28.04.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.05.2015
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03.06.2015
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Bürgerschaftssitzung im November 2015
der Bürgerschaft den Entwurf einer überarbeiteten Stellplatzsatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt:
Die Stellplatzsatzung führt derzeit in manchen Fällen zu unerwünschten Effekten.
Daher sollte überprüft werden, ob die Stellplatzsatzung durch veränderte Regelungen
eine bessere Lenkungswirkung erreichen kann.
Ziel sollte es sein:
- den Wohnungsbau und insbesondere die Schaffung kostengünstiger Wohnungen zu
fördern
- Bauvorhaben zur weiteren Entwicklung der Innenstadt und anderer zentraler Lagen zu
fördern, die gut an den ÖPNV angeschlossen sind
- die Attraktivität des Stadtbildes zu erhalten und überdimensionierte Garagentore in kleinen
Gebäuden zu vermeiden (z.B. beim Kuhtor)
- den Wegfall öffentlicher Stellplätze auf der Straße zu vermeiden, wenn dafür nur die gleiche
oder eine geringfügig höhere Zahl von Stellplätzen auf dem Grundstück geschaffen wird.
(z.B. Wegfall von 1 Stellplatz auf der Straße für eine Garagenzufahrt mit 1 Stellplatz)
- Anreize zur stärkeren Nutzung von ÖPNV, CarSharing und Rad zu schaffen
- die zukünftigen Anforderungen der Elektromobilität zu berücksichtigen
Im Rahmen der Überarbeitung sollte die Berücksichtigung folgender Punkte geprüft werden:
1. Neufassung des § 4 z.B. in folgender Form, um Lückenbebauung und Ausbauvorhaben
in zentralen Bereichen der Stadt zu erleichtern:
Bei der Ermittlung der zu schaffenden Stellplätze bleiben in den Zonen I und II
je Bauvorhaben 2 Stellplätze unberücksichtigt. Diese brauchen weder nachgewiesen noch
abgelöst zu werden.
2. Flexiblere Vorgabe der Richtzahl für die nach Anlage 1 der Satzung zu schaffenden
Stellplätze, um besser auf örtliche Gegebenheiten eingehen zu können. So könnte die
Mindestzahl der zu schaffenden Stellplätze auf 1/3 der bisherigen Höchstzahl reduziert
werden, z.B.
1.1 Einfamilienhäuser statt bisher 1 - 2 Stellplätze neu: 0,7 – 2 Stellplätze
1.2 Mehrfamilienhäuser statt bisher 1 - 1,5 Stellplätze neu: 0,5 – 1,5 Stellplätze
3. Festlegung, dass in bestimmten Fällen keine Stellplätze geschaffen
werden dürfen, sondern eine Ablöse zu zahlen ist, z.B.:
- wenn die Stellplatzzufahrt mehr als 1/3 der Gebäudebreite ausmachen würde
- wenn zur Gewährleistung der Zufahrt auf der Straße mehr als 50 % der Stellplätze
wegfallen würden, im Vergleich zu den auf dem Grundstück geschaffenen Stellplätzen
- wenn Stellplätze auf einem bisher nicht befahrenen Innenhof errichtet würden
- wenn Stellplätze in den Zonen I und II in einem bisher nicht befestigten Vorgarten
errichtet würden
4. Bei der Bemessung der notwendigen Stellplätze könnte die ÖPNV-Anbindung
noch stärker als bisher berücksichtigt werden.
5. Anreiz zur Schaffung von CarSharing-Stellplätzen durch Anrechnung eines CarSharing-
Stellplatzes an einem geeigneten Standort z.B. als 4 Stellplätze.
6. Regelungen zur Berücksichtigung der zukünftigen Anforderungen der Elektromobilität,
z.B. durch Schaffung eines Elektroanschlusses je 10 Stellplätze.
7. Aufnahme von Regelungen zur Schaffung von Fahrrad-Stellplätzen.
8. Anreiz zur Schaffung von attraktiven Fahrrad-Stellplätzen, in dem z.B.
fünf überdachte, ebenerdige (max. 6 Stufen) Fahrradstellplätze als 1 PKW-Stellplatz
angerechnet werden.
9. Überprüfung der Höhe der Stellplatzablöse und Rundung der Beträge, z.B.
- in Zone I 7.500 EUR statt 7.670 EUR
- in Zone II 6.000 EUR statt 6.130 EUR, ggf. erhöhter Betrag für Warnemünde
- im übrigen 5.000 EUR statt 5.110 EUR
10. Regelung zur Verwendung der Stellplatzablöse, z.B.
65 – 75 % für die Errichtung von Parkhäusern mit ermäßigter Gebühr für Anwohner
25 – 35 % für die Förderung von ÖPNV und Radverkehr
03.06.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Bürgerschaftssitzung im November 2015 der Bürgerschaft den Entwurf einer überarbeiteten Stellplatzsatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beschluss Nr. 2015/AN/0737:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Bürgerschaftssitzung im Mai 2016 der Bürgerschaft den Entwurf einer überarbeiteten Stellplatzsatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Satzung sollte enthalten:
- quantitative und qualitative Richtzahlen für Fahrradabstellplätze,
- Regelungen zur Verwendung der Stellplatzablöse,
- Anreize zur Schaffung alternativer Mobilitätskonzepte (z. B. car-sharing).
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, aktiv an die Landesregierung M-V heranzutreten und auf die Überarbeitung der LBauO M-V dahingehend einzuwirken, dass die Hansestadt Rostock in ihrer Stellplatzsatzung quantitative und qualitative Anforderungen an Fahrradabstellplätze festlegen kann.
Nach Beschluss der neuen Landesbauordnung durch das Land ist ein konkreter Zeitplan zur Umsetzung dieses Beschlusses vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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